Allgemeine Geschäftsbedingungen der CruiseLaw UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 01.01.2025
I. Vertragsgegenstand und Leistungen von CruiseLaw
(1)
CruiseLaw übernimmt für Sie – als Rechtsdienstleister und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen – die rein erfolgsbasierte Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Entschädigungen und sonstiger weiterer Ansprüche, wie bspw. Erstattungen, Rückforderungen o.Ä., die Ihnen nach Titel 9, Untertitel 4, Titel 26 und Titel 27 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegen Ihre Reiseveranstalter (auch Reisevermittler oder Versicherungen) oder auf Grundlage der EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 gegen Ihre Fluggesellschaften zustehen können (im Nachfolgenden auch „Forderung“ genannt).
(2)
Damit wir Ihre Forderung für Sie durchsetzen können, treten Sie uns Ihre Forderung treuhänderisch unwiderruflich ab und bevollmächtigen uns gleichermaßen dazu, die Forderung (gegebenenfalls auch unter Ihrem Namen) für Sie durchzusetzen. In Einzelfällen ist eine Abtretung nicht notwendig, sodass Sie uns nur dazu bevollmächtigen, Ihre Forderung in und unter Ihrem Namen für Sie durchzusetzen.
(3)
Unsere geschäftliche Betätigung als Rechtsdienstleister liegt darin, dass wir versuchen, Ihre Forderung gegen Ihren Reiseveranstalter, Reisevermittler oder sonstige Beteiligte wie Fluggesellschaften, Versicherer o.Ä. (im Nachfolgenden auch „Schuldner“ genannt) außergerichtlich durchzusetzen.
(4)
Zur Durchsetzung Ihrer Forderung können wir die notwendigen Informationen bei sämtlichen Beteiligten (auch bei den jeweiligen Schuldnern) einholen.
(5)
Sofern die primäre außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung nicht (mehr) möglich bzw. nicht (weiter) erfolgsversprechend ist, kann CruiseLaw die Bearbeitung Ihres Falles nach Rücksprache mit Ihnen durch die Beauftragung eines Partneranwalts oder einer Partneranwältin im Rahmen der ergänzenden Regelungen nach VI. weiterführen.
II. Vertragsanbahnung, tatsächlicher Vertragsschluss und Angabe Ihrer Daten
(1)
Die Darstellung unserer Leistungen auf oder die Benutzung unserer Internetseite www.cruiselaw.de (sowie sämtlicher anderen Unterseiten innerhalb der Domain (…).cruiselaw.de/…), insbesondere unseres CruiseLaw-Systems, die Benutzung hiervon oder der vorbereitenden Fallerstellung, stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung Ihrer Forderung sowie sämtlicher Nebenforderungen dar.
(2)
Ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung Ihrer Forderung sowie sämtlicher Nebenforderungen entsteht erst durch Sie als Nutzer unseres Systems, wenn Sie auf den Button zur Beendigung des Falles („Fall absenden“) klicken, den Bestellvorgang somit Ihrerseits beenden und Ihre Daten automatisch an uns übermitteln. Folglich beauftragen Sie uns erst, nachdem Sie das CruiseLaw-System auf unserer Webseite bis zum Ende durchlaufen haben.
(3)
CruiseLaw nimmt Ihr Angebot (II.2) entweder ausdrücklich durch Erklärung (bspw. per E-Mail) oder konkludent durch Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Schuldner an.
(4)
Für Forderungen, die im Rahmen unseres Systems nicht abschließend inkl. einer Provision beziffert wurden, macht CruiseLaw Ihnen ein verbindliches Angebot, das Sie in Ihrem Kundenkonto annehmen können. Dies gilt entsprechend für Forderungen, die nach Durchlauf unseres Systems aufgrund geänderter Sachlage nachträglich anders bewertet werden müssen. Sofern Teilbereiche Ihrer Forderung konkret beziffert werden können, andere Teilbereiche hingegen nicht, macht CruiseLaw Ihnen ebenfalls ein Angebot in Ihrem Kundenkonto.
(5)
Die Daten und sonstigen Informationen (insbesondere Angaben zu Ihrer Reise wie bspw. Reiseveranstalter, Reisekosten, Reisedaten etc., Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse und Bankverbindung), die Sie in unserem System zur Bewertung und Bearbeitung Ihres Falles angeben, sind von Ihnen vollständig und den tatsächlichen Begebenheiten entsprechend korrekt anzugeben. Sollten Sie nach Ihrer Dateneingabe feststellen, dass Ihre Angaben nicht vollständig und/oder korrekt sind, sind Sie verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu korrigieren. Dies gilt entsprechend für Daten, die zum Zeitpunkt der Dateneingabe korrekt waren, sich aber nach Ihrer Eingabe verändert haben.
III. Vergütungsvereinbarung
– Anfang Vergütungsvereinbarung –
(1)
Sofern wir Ihre Forderung außergerichtlich durchsetzen können, erhalten wir eine Vergütung auf die durchgesetzte Forderung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, diese wurde bereits inkludiert angegeben. Die Höhe der jeweiligen Vergütung für die Rechtsdienstleistung von CruiseLaw wird Ihnen entweder im Rahmen der Benutzung des CruiseLaw-Systems (innerhalb des Bestellvorgangs) oder nachträglich in Ihrem Kundenkonto angezeigt. Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf Grundlage sämtlicher Leistungen des Schuldners, die zeitlich nach Versendung unserer ersten Zahlungsaufforderung geleistet werden. Sofern der Schuldner die Forderung mit Leistungen, die nicht Geld sind, erfüllt, hat CruiseLaw einen Anspruch auf Geld in Höhe des Wertes der jeweiligen Ersatzleistung. Unser Anspruch auf Vergütung besteht auch für den Fall, dass der Schuldner direkt an Sie geleistet hat. Sofern zusätzlich Verzugszinsen gefordert werden, stehen diese CruiseLaw in voller Höhe zu.
(2)
Die (teil-)erfolgreiche Bei- bzw. Eintreibung der fallgegenständlichen Forderung ist Voraussetzung für das Entstehen von sowie die Fälligkeit der Vergütung. Sofern lediglich ein Teilbetrag der ursprünglich geforderten Zahlung durchgesetzt werden kann, basieren wir die Berechnung unserer Vergütung nur auf dem von uns durchgesetzten Teilbetrag. Dies gilt entsprechend für den Abschluss eines Vergleichs nach VII.
(3)
Wenn eine außergerichtliche Durchsetzung der Forderung nicht erfolgreich ist, entstehen keine Kosten für Sie. Eine Weitergabe an bzw. eine anwaltliche Weiterbearbeitung Ihres Falles durch unsere Partneranwälte geschieht nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen.
(4)
Sofern der Vertrag vorzeitig, das heißt nach Beauftragung und Auszahlung der Forderung, gekündigt wird, bleibt der Anspruch auf Vergütung von CruiseLaw grundsätzlich bestehen, IX.3.
(5)
Wir weisen, § 13e Abs. 1 RDG folgend, darauf hin, dass Sie die Kosten, die wir Ihnen für die Vornahme unserer Leistungen in Rechnung stellen, von Ihrem Schuldner lediglich bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen können, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustünde.
– Ende Vergütungsvereinbarung –
IV. Abrechnung und Auszahlung
(1)
Unsere Vergütung zzgl. Umsatzsteuer sowie sonstig auf die Forderung angefallene Zinsen (III.1) ziehen wir von den bei uns eingehenden Zahlungen ab. Den restlichen Teil der Leistung des Schuldners (= Ihre Entschädigung) zahlen wir unverzüglich an Sie aus, wenn die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen (insb. Ihre Kontodaten) vorliegen.
(2)
Sofern Sie Ihre Kontodaten nicht im Bestellvorgang angegeben haben, übermitteln Sie diese bitte im Laufe der Bearbeitung Ihres Falles, spätestens jedoch, wenn wir Sie darauf hinweisen, dass die Zahlung auf unser Konto eingegangen ist.
(3)
Sollten Sie über kein SEPA-Konto verfügen, sind Sie verpflichtet, potentiell anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung zu tragen.
(4)
Sofern Sie eine Entschädigung o.Ä. für mehrere Personen (bspw. Familienmitglieder o.Ä.) über uns haben durchsetzen lassen, sind Sie verpflichtet, die Zahlung für die sonstigen Reisenden unverzüglich verhältnismäßig an diese weiterzuleiten bzw. auszukehren.
V. Ihre Pflichten und Obliegenheiten
(1)
CruiseLaw ist darauf angewiesen, dass die Daten und sonstigen Informationen (insbesondere Angaben zu Ihrer Reise wie bspw. Reiseveranstalter, Reisekosten, Reisedaten etc.), die Sie in unserem System zur Bewertung und Bearbeitung Ihres Falles angeben, vollständig und korrekt sind. Andernfalls können wir unserer vertraglichen Verpflichtung Ihnen gegenüber zur Durchsetzung Ihrer Forderung nicht nachkommen. Sie sind daher verpflichtet, uns sämtliche relevanten Daten – spätestens auf Nachfrage unsererseits – mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen. Weiterhin stellen Sie uns ebenfalls sämtliche zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Unterlagen (wie bspw. Ihre Buchungsunterlagen, Ihren Reisevertrag, Bordkarten etc.) zur Verfügung. Dies gilt gleichermaßen für Ihre potentiell bereits mit Ihrem Reiseveranstalter/Reiseleiter geführte Korrespondenz, insbesondere für Dokumente, die Sie im Hinblick auf Beschwerden an Bord erhalten haben (bspw. ein Mängelprotokoll).
(2)
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen und neue Informationen bzw. geänderte Umstände unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für Situationen, in denen Ihr Reiseveranstalter, Ihre Fluggesellschaft o.Ä. Sie (und/oder von Ihnen angemeldete Mitreisende) im Rahmen Ihres Falles kontaktiert oder Sie (und/oder von Ihnen angemeldete Mitreisende) Leistungen von Ihrem Schuldner erhalten.
(3)
Sie versichern, dass Sie vor der Beauftragung von CruiseLaw nicht über Ihre Forderung verfügt (Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Veränderung) und mithin insbesondere keinen Dritten mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragt haben. Während der Laufzeit unseres Vertrages zur Durchsetzung Ihrer Forderung ist Ihnen nicht gestattet, anderweitig über diese Forderung zu verfügen, insbesondere dürfen Sie keine Dritten (Rechtsanwälte, Rechtsdienstleister, private oder öffentliche Stellen) mit der Durchsetzung Ihrer Forderung bzw. sachlich im Zusammenhang stehenden Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Eine eigenständige Durchsetzung (bspw. durch Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens) Ihres Anspruches ist Ihnen ebenfalls nicht gestattet.
(4)
Sofern wir Ihre Forderung nur in oder unter Ihrem Namen für Sie durchsetzen sollten, sind Sie darüber hinaus verpflichtet, die Forderung, mit deren Durchsetzung Sie uns beauftragt haben, nur mit unserer Einwilligung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
VI. Beauftragung von Partneranwälten
(1)
Die Vertretung vor den ordentlichen Zivilgerichten in Deutschland ist CruiseLaw als Rechtsdienstleister nicht gestattet.
(2)
Sofern die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung teilweise oder vollständig erfolglos war, besteht die Möglichkeit, dass – Erfolgsaussichten vorausgesetzt – CruiseLaw Ihren Fall an unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen weitergibt und diese entsprechend mit der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragt. Diese Weitergabe an bzw. die anwaltliche Weiterbearbeitung Ihres Falles durch unsere Partneranwälte geschieht nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen.
(3)
E ist uns freigestellt, entweder unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen anzuweisen, Ihren Anspruch außergerichtlich (gemäß der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht) durchzusetzen oder Ihnen zu empfehlen, unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen zu beauftragen. Sie ermächtigen unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen, Erklärungen von uns im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen.
(4)
Sie gestatten uns, unseren Partneranwälten und Partneranwältinnen Zugriff auf Ihre uns zur Verfügung gestellten, für die Bearbeitung Ihres Falles relevanten/notwendigen, Unterlagen und Informationen zu gewähren. Sie verpflichten sich, Nachfragen unserer Partneranwälte und Partneranwältinnen zu Ihrem Fall bzw. zum Sachverhalt unverzüglich und vollständig zu beantworten.
VII. Außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche
(1)
Ein Vergleich kann grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung geschlossen werden.
(2)
Unabhängig von VII.1 können Sie uns oder unseren Partneranwälten und Partneranwältinnen auch bereits vorweg die Möglichkeit geben, einen Vergleich bis zu einer von Ihnen bestimmten Grenze für Sie abzuschließen. Sofern sich das Vergleichsangebot innerhalb der von Ihnen festgesetzten Grenze bewegt, sind wir bzw. unseren Partneranwälte und Partneranwältinnen ermächtigt, diesen Vergleich ohne Rücksprache mit Ihnen anzunehmen.
(3)
Ein potentieller Vergleich wird grundsätzlich nur auf Widerruf geschlossen, das heißt, dass wir uns und Ihnen einen Widerruf ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, Sie ermächtigen uns oder unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen ausdrücklich dazu, einen Vergleich auch ohne Widerrufsmöglichkeit abzuschließen.
(4)
Sofern Sie uns Ihre Forderung nicht abgetreten haben, sind sämtliche Handlungen ihrerseits im Hinblick auf einen Vergleich nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Folglich sind Sie ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, dem Abschluss eines unwiderruflichen Vergleichs zuzustimmen, einen mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleich zu widerrufen, den Verzicht auf Ihren Anspruch oder eine Klagerücknahme zu erklären oder anderweitig über Ihre Forderung zu verfügen.
(5)
Die im Rahmen des Abschluss eines Vergleichsvertrags entstehenden Kosten wirken sich nicht auf die Vergütung von CruiseLaw (vgl. III.) aus.
VIII. Ihr Widerrufsrecht und eine Muster-Widerrufsbelehrung für Sie als Verbraucher
(1)
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt, Sie sind eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir, wie folgt, belehren:
– Anfang Widerrufsbelehrung –
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, spätestens jedoch mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Fallnummer) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s.u.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an:
CruiseLaw UG (haftungsbeschränkt)
Löhergraben 4
52064 Aachen
Tel.: +49 (0) 241 1893 7077
Fax.: +49 (0) 241 4683 1640
E-Mail: service@cruiselaw.de
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Überweisungsgebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Auszahlung als die von uns angebotene SEPA Überweisung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihrer Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihre Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.
Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:
Muster-Widerrufsformular
An:
CruiseLaw UG (haftungsbeschränkt)
Löhergraben 4
52064 Aachen
Tel.: +49 (0) 241 1893 7077
Fax.: +49 (0) 241 4683 1640
E-Mail: service@cruiselaw.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Fallnummer:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich.
– Ende Widerrufsbelehrung –
(2)
Sie haben sowohl im Bestellvorgang als auch im Kundenportal die Möglichkeit – und wir empfehlen dies ausdrücklich – auf Ihr oben beschriebenes Widerrufsrecht zu verzichten. Dadurch ermöglichen Sie es uns, Ihre Forderung noch schneller für Sie durchsetzen zu können. Andernfalls sind wir vielfach gezwungen, mit der Durchsetzung Ihrer Forderung zu warten, bis die Frist für einen Widerruf abgelaufen ist.
IX. Vertragsdauer, Kündigung und Streitbeilegung
(1)
Unser Vertrag zur Durchsetzung Ihrer Forderung endet entweder durch Erfüllung unsererseits oder sofern wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Einziehung festgestellt und Sie hierüber informiert haben.
(2)
Weiterhin besteht ebenfalls für Sie und uns die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden. Eine Kündigung unsererseits kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie Ihre Pflichten und Obliegenheiten aus V. grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen.
(3)
Sollten Sie das Vertragsverhältnis nach Beauftragung und Auszahlung der Forderung durch den Schuldner an uns kündigen, bleibt unser Anspruch auf Vergütung nach IV. weiter bestehen.
(4)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, zum jetzigen Zeitpunkt nehmen wir jedoch nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Gerne können wir aber über alles mit Ihnen reden, zögern Sie daher bitte nicht, uns unter service@cruiselaw.de (oder eine unserer anderen Kontaktmöglichkeiten) zu kontaktieren.
(5)
Neben der Durchsetzung Ihrer Forderung über CruiseLaw stehen Ihnen zusätzlich andere Verfahren bzw. Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie können einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mandatieren, sich direkt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. Vertragspartner melden, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen durchlaufen oder für Probleme, die sich lediglich auf Flugreisen beziehen, das Online-Formular des Luftfahrbundesamts oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz nutzen, das Angebot der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. annehmen oder sich auch hier direkt bei Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft melden. Für Probleme die im Rahmen einer Zufgfahrt entstanden sind, stehen Ihnen zusätzlich die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder das Angebot der Deutschen Bahn zur Verfügung.
X. Schlussbestimmungen
(1)
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anwendbar.
Dies gilt insbesondere für den Abtretungsvertrag zwischen Ihnen als Verbraucher und CruiseLaw. Haben Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten.
(2)
Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Aachen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen sowie abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.