Falsche Kabine oder sonstige Kabinenprobleme
Ihr Recht auf Minderung des Reisepreises
Welche Probleme treten bei Kabinen auf?
Probleme mit Kabinen bei Kreuzfahrten können auf vielfache Arten auftreten. Manches Mal ist nur die Kabine selber betroffen, manches Mal ist die Kabine als solche in Ordnung, aber innerhalb der Kabine weichen Dinge vom Reisevertrag ab. Aber schauen wir uns dazu doch einfach ein paar Beispiele an.
Der Klassiker unter den Mängeln im Hinblick auf Kabinen betrifft die Kabinenkategorie, welche relativ einfach in vier verschiedene Kategorien aufgeteilt werden kann: Innenkabine, Außenkabine, Balkonkabine und verschiedene Suiten (finden Sie heraus, welche Kabine für Sie passend ist). Pauschal gesagt, werden Innenkabinen häufig deutlich günstiger sein, dafür bieten sie einen eingeschränkten Komfort. Balkonkabinen sind deutlich teurer, bieten aber mehr Platz und neben Licht auch die Möglichkeit, die Seeluft quasi alleine genießen zu können. Diese Abstufung ist selbstverständlich auch von einer Außenkabine auf eine Innenkabine möglich.
Wenn Sie statt einer Balkonkabine also nur einen Außenkabine bzw. im schlimmsten Fall nur eine Innenkabine erhalten, dann muss es Ihnen möglich sein, den Reisepreis entweder zu mindern oder sogar ganz von der Reise zurückzutreten. Die falsche Kabine können Sie dabei bspw. aufgrund von technischen Fehlern im Buchungsprozess, Überbuchungen oder auch anderweitigen Problemen an Bord erhalten.
Auch kann es dazu kommen, dass der Reiseveranstalter vor Beginn Ihrer Reise Änderungen im operativen Geschäftsablauf vornimmt. Zwei Kreuzfahrtschiffe vom selben Anbieter tauschen die Routen, weil eine Route stärker nachgefragt ist, als die andere. Der Reiseveranstalter möchte dann natürlich das größere (und vielleicht auch neuere) Schiff auf der stärker nachgefragten Route einsetzen, um hier den Gewinn zu maximieren. Als Teilnehmer der anderen Reise haben Sie dann vermeintlich Pech, wenn das getauschte Schiff nur kleinere Kabinen hat, die zudem auch noch schlechter ausgestattet sind.
Vielleicht erhalten Sie auch durch den Tausch eine größere Kabine, aber dann leider nicht mehr den gebuchten Balkon, wo wir wieder bei dem Problem einer falschen Kategorie sind. Möglicherweise buchen Sie eine Kabine, die eine bestimmte Größe im Hinblick auf Quadratmeter haben soll und letztenende erhalten Sie ein merklich kleineres Zimmer. Aber auch die Ausstattung kann im Rahmen Ihrer Kabine wichtig sein: Sei es bspw., dass der Fernseher fehlt oder kaputt ist, die Klimaanlage nicht funktioniert oder auch extrem laute Geräusche macht, die Ihnen den Schlaf rauben.
Gerade im Hinblick auf Geräuschbelästigungen können auf Kreuzfahrtschiffen auch einige interessante Probleme auftreten. Kreuzfahrtschiffe sind bekanntlich extrem komplexe Maschinen mit vielen technischen Anlagen, Maschinenräumen und Lüftungssystemen. Kabinen in der Nähe der Maschinenräume oder an unteren Decks können besonders von starken Maschinen- und Motorengeräusche betroffen. Aber auch Passagierlärm durch Treppenhäuser, Restaurants oder Eventräume in der Nähe von Kabinen verursachen oft störende Geräusche.
Das Team von CruiseLaw meint
Kreuzfahrtreisende haben häufig das Problem, dass Sie sich den großen Reedereien gegenüber als machtlos ausgesetzt sehen, wenn auf Reklamationen an Bord nicht reagiert wird. Das „sei überhaupt kein Problem“ und wenn es doch ein Problem ist, dann kann „daran jetzt auch nichts geändert werden“ sind Aussagen, die häufiger fallen. Reisende, die von Problemen mit Ihren Kabinen betroffen sind, sollten nicht zögern, ihre Rechte zu prüfen und eine Entschädigung einzufordern.
Neben Problemen mit Kabinen gibt es aber noch einige andere typische Probleme, die Kreuzfahrtreisenden begegnen.
Mein Reiseveranstalter kann aber nichts für das Kabinenproblem?
Das kann in manchen Fällen wirklich so sein – Probleme können überall auftreten und Fehler passieren. Im Ergebnis kann uns das aber fast egal sein, denn die Frage, wer etwas für das Problem kann, ist im Endeffekt meistens gar nicht wichtig. Einer der häufigsten Missverständnisse ist nämlich, dass eine Minderung nur dann geltend gemacht werden kann, wenn der Veranstalter einen Fehler gemacht hat.
Das ist jedoch nicht korrekt.
Selbst wenn ein absolut nachvollziehbarer Fehler passiert ist, heißt das nicht, dass Sie als Reisende sich dies gefallen lassen und einfach damit leben müssen. Im Rahmen des Reisevertrages zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn bzw. weil die ursprüngliche Leistung nicht erbracht wurde, wie Sie Ihnen versprochen wurde. Als Reisende haben Sie Rechte – viele Betroffene wissen nur leider nicht, dass es dabei häufig um deutlich mehr Geld gehen kann, als Sie denken.
Was sind meine Rechte bei Kabinenproblemen?
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB. Bei Problemen mit Ihrer Kabine wird in den meisten Fällen die Minderung des Reisepreises gemäß §651m BGB am wichtigsten sein:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. den Wechsel auf eine andere Kabinenkategorie vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Aber auch ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag kann möglich sein, wenn sich die Reise vor Reisebeginn schon so erheblich ändert, dass ein Festhalten an dem Reisevertrag nicht mehr von Ihnen als Reisender verlangt werden kann.


Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Wann muss ich mich um meine Entschädigung kümmern?
Gesetzlich verjähren die obigen Ansprüche innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag, an dem Ihre Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Wenn Ihre Kreuzfahrt also bspw. am Samstag, den 22. Februar 2025 endet, dann hätten Sie bis zum 22. Februar 2027 um 24 Uhr Zeit, Ihre Ansprüche bei Ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Was bedeutet das praktisch für Sie?
Im besten Fall melden Sie sich so früh wie möglich bei uns! Je früher wir Ihren Fall bearbeiten können, desto eher können wir eventuelle Probleme beheben. In manchen Situationen brauchen wir zur Durchsetzung Ihrer Forderung bspw. ein Mängelprotokoll oder auch Fotos und Videos von Mängeln. Solche Dinge sind zumeist deutlich eher präsent, wenn Sie erst vor kurzem wieder nach Hause gekommen sind.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt?
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!