Malta – Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Prüfen Sie Ihren Anspruch online in wenigen Minuten
Wurde bei Ihrer Kreuzfahrt der Grand Harbour von Valletta oder ein anderer Hafen auf Malta nicht angelaufen? Oder gab es ein anderes Problem bzw. einen Mangel während Ihrer Kreuzfahrt von oder nach Malta?
Was sind typische Probleme bei Kreuzfahrten?
Möglicherweise haben Sie dann einen Anspruch auf eine Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter. Mit unserem CruiseLaw-System können Sie in nur wenigen Minuten – kostenlos und ohne Registrierung – prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Zahlung zusteht. Entscheiden Sie sich anschließend dafür, uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen, übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie. Unsere Vergütung fällt selbstverständlich nur an, wenn wir erfolgreich sind.
Aktuelle Fälle im Hafen von Valletta und Umgebung im Mittelmeer
Hier finden Sie sämtliche Fälle in Valletta und Umgebung, bei denen grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch bestehen könnte. Wenn Sie Passagier einer dieser Kreuzfahrten waren und von den jeweiligen Problemen betroffen sind, können Sie Ihren Anspruch mit CruiseLaw schnell und kostenlos prüfen.
Four Seasons I storniert Jungfernfahrt und weitere Reisen
Four Seasons Yachts hat die Jungfernfahrt der Four Seasons I im Januar 2026 sowie weitere nachfolgende Reisen storniert.
Transatlantikreise der MSC Lirica abgesagt
MSC Cruises hat bekannt gegeben, dass die im November 2025 anstehende Transatlantikreise der MSC Lirica ab Venedig abgesagt wurde.
Mehrere Reisen im Sommer 2026 auf der Valiant Lady abgesagt
Virgin Voyages hat bekannt gegeben, dass mehrere Reisen auf der Valiant Lady im Sommer 2026 abgesagt wurden.
MSC Fantasia lässt Korfu ersatzlos ausfallen
Die MSC Fantasia lässt auf ihrere aktuellen Kreuzfahrt den Hafen von Korfu aufgrund technischer Probleme ersatzlos ausfallen.
Mein Schiff Relax tauscht Neapel gegen Salerno
Auf der aktuellen Reise der Mein Schiff Relax wurde der Hafen von Neapel gegen Salerno getauscht.
NCL streicht Korfu und Neapel aus Reiseplan der Norwegian Epic
Norwegian Cruise Line hat bekannt gegeben, dass Korfu aus allen Reisen der Norwegian Epic in 2025 gestrichen wurde.
Informationen zum Hafen von Valletta
Der Kreuzfahrthafen von Valletta, der Hauptstadt Maltas, ist ein pulsierender Knotenpunkt für Kreuzfahrtschiffe und zugleich Tor zu den beeindruckenden Attraktionen der Insel. Durch seine zentrale Lage im Mittelmeer zieht er jährlich zahlreiche Besucher an, die Malta wegen seiner reichen Geschichte, der eindrucksvollen Architektur und seiner herzlichen Gastfreundschaft erleben wollen. Der Hafen „Grand Harbour“ liegt mitten in Valletta, eingerahmt von barocken Bauten und historischen Festungsanlagen. Mehrere Liegestellen bieten Platz für Kreuzfahrtschiffe verschiedenster Größen und moderne Infrastruktur wie Passagierservicezentren, Zoll- und Einwanderungsstellen sowie diverse andere hilfsbereite Organisationen sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei Ankunft und Abreise.
Valletta fungiert als wichtiger Heimathafen für einige Reedereien; etliche Kreuzfahrten beginnen oder enden hier. Viele Anbieter steuern die Stadt aber auch regelmäßig als Hafen auf ihren Routen an. Im Jahr 2019 verzeichnete der Valletta Cruise Port etwa 906.000 Passagiere bei 373 Schiffsanläufen. Diese Marke wurde mit etwa 940.000 Passagieren in 2024 übertroffen.
Während der Hochsaison von Mai bis Oktober kommt es durchschnittlich zu zwei bis drei Anläufen pro Tag. Das bringt der lokalen Wirtschaft einen bedeutenden Beitrag, denn Passagiere verweilen oft mehrere Tage vor oder nach ihrer Kreuzfahrt in Malta. Die Kreuzfahrtbranche trägt jährlich rund 88 Millionen Euro zur maltesischen Volkswirtschaft bei, wobei etwa 38 Millionen Euro auf Ausgaben der Passagiere und circa 50 Millionen Euro auf Ausgaben der Kreuzfahrtgesellschaften entfallen.

Bildrechte: Valletta Cruise Port von Spruce
Welche Anbieter haben Valletta in ihren Routenplanungen?
AIDA Cruises: AIDA Cruises betreibt überwiegend große Kreuzfahrtschiffe mit Platz für etwa 2.000 bis über 4.000 Gäste. Der Fokus der Reederei liegt auf Fahrgebieten wie der Nordsee und der Karibik, gelegentlich ist AIDA aber auch im Mittelmeer unterwegs – neben Italien und Griechenland wird dabei unter anderem auch Malta angefahren. An Bord steht vor allem entspannter Urlaubsgenuss im Mittelpunkt: Wasserrutschen, Comedy-Shows und ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm sorgen dafür, dass Gäste jeden Alters auf ihre Kosten kommen. AIDA legt besonderen Wert auf ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis und richtet sich damit vor allem an Familien sowie Reisende mit einem bewussten Budget.
MSC Cruises: MSC Cruises gehört zu den weltweit größten Kreuzfahrtanbietern und betreibt eine umfangreiche Flotte moderner Großraumschiffe, von denen viele mehr als 4.000 Passagiere aufnehmen können. Besonders stark vertreten ist MSC im westlichen Mittelmeer: Routen beginnen häufig in Städten wie Genua, Rom oder Barcelona. Von dort aus steuern die Schiffe Valletta häufig im Rahmen von Kreuzfahrten an, die auch Stationen in Italien, Spanien und Frankreich beinhalten. An Bord von MSC erwartet Reisende ein vielfältiges Angebot an Annehmlichkeiten: Neben Buffet- und À-la-carte-Restaurants gibt es mehrere Pools, Theater, Kasinos sowie ein umfangreiches Freizeitprogramm für Gäste aller Altersgruppen.
Norwegian Cruise Line (NCL): Norwegian Cruise Line (NCL) betreibt eine moderne Flotte großer Kreuzfahrtschiffe mit Kapazitäten zwischen 2.000 und über 4.000 Passagieren. Im Zentrum des NCL-Erlebnisses steht das sogenannte „Freestyle Cruising“-Konzept, das den Gästen flexible Essenszeiten sowie eine große Auswahl an Aktivitäten und Freizeitangeboten ermöglicht. Malta wird auf einigen Mittelmeerrouten angesteuert, meist im Rahmen von Kreuzfahrten zwischen 7 und 14 Nächten. Ähnlich wie bei einigen anderen großen Anbietern erwartet Reisende an Bord von NCL ein breites Unterhaltungsprogramm: von Shows im Broadway-Stil über eine Vielzahl an Spezialitätenrestaurants bis hin zu Wasserrutschen, Sporteinrichtungen und familienfreundlichen Freizeitbereichen.
Royal Caribbean International (RCI): Royal Caribbean International (RCI) ist bekannt für seine großen und innovativen Schiffe — viele mit Kapazitäten weit über 4.000 Passagiere. Besonders hervorzuheben ist die Icon of the Seas, die Anfang 2024 in Dienst genommen wurde. Mit einer Länge von rund 365 Metern und einer Passagierkapazität von ca. 5.610 Gästen bei Doppelbelegung (maximal etwa 7.600, wenn alle Plätze belegt sind) löste sie die Wonder of the Seas als größtes Kreuzfahrtschiff der Welt ab. Royal Caribbean bietet Mittelmeer-Kreuzfahrten an, bei denen Malta auf manchen Routen als Hafen angelaufen wird. Diese Reisen dauern gewöhnlich zwischen 7 und 12 Nächte. An Bord von RCI erwartet die Gäste ein großes Angebot an einzigartigen Einrichtungen: Kletterwände, Eislaufbahnen, Surfsimulatoren sowie eine breitgefächerte Auswahl an Restaurants und Unterhaltungsmöglichkeiten.
Princess Cruises: Princess Cruises verfügt über eine vielfältige Flotte mit Schiffen, die zwischen 2.000 und über 3.500 Passagiere an Bord begrüßen können. Die Reederei setzt vergleichsweise auf ein eher klassisches Kreuzfahrterlebnis. Auf einigen Mittelmeerrouten, die meist zwischen 7 und 14 Nächten dauern, wird auch Malta als Zielhafen angelaufen. An Bord von Princess können die Gäste unter anderem das beliebte „Filme unter den Sternen“-Open-Air-Kino genießen, sich an der großen Auswahl an Restaurants erfreuen und spektakuläre Produktionsshows erleben. Darüber hinaus bietet Princess Cruises in jedem Hafen eine breite Palette an Landausflügen an, die den Passagieren ermöglichen, die jeweilige Region intensiv kennenzulernen.
Costa Cruises: Die italienische Kreuzfahrtgesellschaft Costa Cruises betreibt eine umfangreiche Flotte und bietet zahlreiche Mittelmeerrouten an, bei denen Valletta häufig als Hafen angelaufen wird – meist im Rahmen von einwöchigen Kreuzfahrten im westlichen Mittelmeer. Ähnlich wie MSC Cruises richtet sich auch Costa vor allem an europäische Gäste und schafft mit italienischem Flair sowie passenden Unterhaltungsangeboten ein authentisches mediterranes Erlebnis. An Bord erwarten die Passagiere mehrere Pools, eine vielfältige Auswahl an Restaurants sowie ein abwechslungsreiches Programm an Unterhaltungsmöglichkeiten.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Was macht Malta (und Valletta) besonders?
Malta ragt als Insel aus den türkisblauen Wellen des Mittelmeers empor und die markante Skyline von Valletta können Sie schon von weitem sehen. Am Horizont erhebt sich die mächtige Bastion von St. Angelo, die die Spitze der Halbinsel bewacht. Der Grand Harbour taucht vor Ihnen auf – ein natürlicher Tiefwasserhafen voller Geschichte und unvergleichlichem Charme.
Der Kreuzfahrthafen Valletta, eingebettet mitten im Grand Harbour, ist weit mehr als nur ein Anlegeplatz – er ist das Tor zu einem lebendigen Freiluftmuseum. Moderne, elegante Kreuzfahrtschiffe gleiten sanft in den alten Hafen, der von den ehrwürdigen, honigfarbenen Festungsmauern umgeben ist, die seit Jahrhunderten über die Stadt wachen. Das geschäftige Treiben der Passagiere, das Klirren der Takelage und die herzlichen Willkommensgrüße der Einheimischen vermischen sich zu einem lebendigen Schauspiel. Die Luft ist erfüllt von salziger Meeresbrise und dem Duft mediterraner Kräuter, der aus den umliegenden Restaurants herüberweht.
Dieser Hafen ist weit mehr als nur ein Ankunftsort – er ist der erste Eindruck eines maltesischen Meisterwerks, das darauf wartet, entdeckt zu werden. Die Einfahrt in den Grand Harbour mit einem Kreuzfahrtschiff ist ein echtes Highlight. Passagiere werden von imposanten Festungen begrüßt, während die farbenfrohen Fassaden von Valletta, die sich terrassenförmig den Hügel hinaufziehen, eine beeindruckende Kulisse bilden. Beim Anlegen an der Valletta Waterfront tauchen Besucher direkt in die historische Atmosphäre ein. Die restaurierten Lagerhäuser mit ihren charakteristischen bunten Türen und Fensterläden schaffen ein einladendes Ambiente. Der Blick von den oberen Decks auf die historischen Gebäude und das geschäftige Treiben am Kai ist schlichtweg beeindruckend.
Erkunden Sie Valletta, ein UNESCO-Weltkulturerbe, das im 16. Jahrhundert von den Rittern des Johanniterordens erbaut wurde. Bewundern Sie die prachtvolle Architektur, darunter die St. John’s Co-Cathedral, den Großmeisterpalast sowie die mächtigen Befestigungsanlagen, die die Stadt schützen. Lassen Sie sich von der maltesischen Küche verzaubern – von frischen Meeresfrüchten bis hin zu traditionellen Spezialitäten wie Kanincheneintopf und Pastizzi, einem herzhaften Gebäck. Probieren Sie lokale Weine und Liköre und erleben Sie das lebendige Nachtleben, das Malta zu bieten hat.

Bildrechte: Malta von Paula De la Pava Nieto
Hatten Sie ein Problem an einem anderen Hafen?
Was sind meine Rechte als Kreuzfahrtpassagier?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.


Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Minderung:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Erstattung:
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen. Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw!
Schadensersatz:
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich. Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Sonstiges:
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Wenn Häfen ersatzlos gestrichen oder durch andere Häfen ersetzt werden, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugewiesen, Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder Ihre Reise sogar komplett abgesagt worden? In all diesen Fällen sollten Sie nicht auf den Ausreden und Entschuldigungen von Ihren Reiseveranstaltern sitzen bleiben, sondern für diese mangelhafte Reiseleistung entschädigt werden.
CruiseLaw unterstützt Sie bei allen Problemen rund um Ihre Kreuzfahrt und setzt Ihre Ansprüche konsequent für Sie durch!





