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Reiseveranstalter auch für aufgegebenes (Hand-)Gepäck verantwortlich

    Urteil vom 11.01.2024 – 223 C 12480/23 – Amtsgericht München

    Der Reiseveranstalter ist bei einer Pauschalreise während des Transports grundsätzlich für die Sicherung des aufgegebenen Reisegepäcks verantwortlich – auch bei einem Transfer.

    Das Team von CruiseLaw meint:

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