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Urlauber soll in ein Glas gepinkelt haben – Kreuzfahrtausschluss?

    Urteil vom 13.09.2024 – 22 O 131/23 – Landgericht Düsseldorf

    Die Kündigung des Reisevertrags war unwirksam, da eine vorherige Abmahnung nicht erfolgt ist und der Vorfall nicht schwerwiegend genug für einen sofortigen Ausschluss war.

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    Das Team von CruiseLaw meint:

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