Kreuzfahrt storniert oder abgesagt
Ihr Recht auf Minderung des Reisepreises
Ihre Kreuzfahrt wurde abgesagt?
Das kommt tatsächlich deutlich öfter vor, als man meint. Ob viele Kreuzfahrten, ein paar Kreuzfahrten oder nur eine einzige Kreuzfahrt abgesagt werden, ist für die Gäste wahrscheinlich nicht so wichtig. Die Gründe für den Ausfall Ihres gebuchten Urlaubs sind genau so vielfältig wie bei ausgefallenen Häfen oder getauschten Häfen. Manchmal ist das Kreuzfahrtschiff auf der vorangegangen Reise kaputtgegangen, manchmal dauert auch die vorherige Reise bspw. aufgrund von Wetterbedingungen zu lange, sodass insbesondere Kurzreisen nicht mehr durchgeführt werden können. Diese Situationen sind für die Gäste extrem ärgerlich, da sie vielfach entweder schon unterwegs zum Schiff sind oder in so kurzer Zeit keinen Alternativurlaub mehr organisiert bekommen.
Andererseits kommt es auch häufig vor, dass Reiseveranstalter Kreuzfahrten stornieren, die noch weiter in der Zukunft liegen. Hier ist es zumeist so, dass das Schiff auf einer anderen Route eingesetzt bzw. der Heimathafen geändert werden soll. Aber auch hier können natürlich technische Probleme am Schiff vorliegen, die zwar behoben werden müssen, aber nicht so dringlich sind, dass direkt die nächst anstehende Reise abgesagt werden muss. Welcher von diesen Gründen dann im Ergebnis dazu führt, dass die Reise abgesagt wird, wird den meisten Gästen dann aber auch egal sein.
Aktuell stornierte Kreuzfahrten
Hier finden Sie alle aktuellen Fälle von Kreuzfahrten, die storniert wurden. Wenn Sie eine dieser Reisen gebucht haben und Ihre Kreuzfahrt aufgrund der Stornierung durch den Reiseveranstalter nicht mehr stattfindet, dann prüfen Sie Ihren Anspruch direkt kostenlos mit CruiseLaw und finden Sie heraus, was Ihnen als Entschädigung zustehen könnte.
Silversea Cruises sagt Reise der Silver Endeavour ab
Silversea Cruises hat eine Reise mit der Silver Endeavour kurz vor Reisebeginn abgesagt.
Reiseabsage der Carnival Elation in Januar 2026
Eine Kreuzfahrt der Carnival Elation im Januar 2026 wurde aufgrund eines verlängerten Werftaufenthaltes abgesagt.
Norwegian Cruise Line storniert über 50 Kreuzfahrten in 2026 und 2027
Norwegian Cruise Line hat bekannt gegeben, dass mehr als 50 Kreuzfahrten auf vier Schiffen in 2026 und 2027 storniert wurden.
Kreuzfahrt der P&O Ventura in Februar 2026 storniert
P&O Cruises hat bekannt gegeben, dass eine fünftägige Kreuzfahrt der P&O Ventura im Ferbuar 2026 abgesagt wurde.
Kreuzfahrt der Celebrity Silhouette in Februar 2027 storniert
Celebrity Cruises hat eine Kreuzfahrt der Celebrity Silhouette in Februar 2027 aufgrund eines Vollcharters storniert.
Verzögerte Fertigstellung der Disney Adventure – 25 Reiseabsagen
Disney Cruise Line hat die Jungfernfahrt und 24 weitere Reisen der Disney Adventure aufgrund von Verzögerungen in der Fertigstellung abgesagt.
Aber mein Reiseveranstalter kann nichts für die Absage?
Solche Aussagen kann man bei einigen Reiseveranstaltern, Reisevermittlern, Reisebüros oder sogar Nachrichtenseiten finden. Das stimmt wohl nur in den äußersten Ausnahmefällen – insbesondere für die oben von uns beschriebenen Situationen können Reiseveranstalter sehr wohl etwas. Doch manchmal ist die Einschätzung etwas komplizierter.
Als schönes Beispiel möchten wir Sie auf die angespannte Sicherheitslage im Roten Meer aufmerksam machen. AIDA Cruises, TUI Cruises und einige andere Reiseveranstalter haben viele Kreuzfahrten abgesagt und dies mit einem „Interesse der Sicherheit für unsere Gäste und unsere Crew“ begründet. Dass bei einer konkreten Gefahr von Angriffen auf Schiffe diese Routen nicht befahren werden, ist natürlich eine vollkommen korrekte Entscheidung. Tatsächlich hatten aber viele dieser abgesagten Reisen nichts mit einer direkten Route durch das Rote Meer zu tun. Eine strategische Änderung einer Kreuzfahrt in diesem Zusammenhang ist nur möglich, wenn die Reise ursprünglich durch das Rote Meer führen sollte. Viel mehr wurden aber bewusste unternehmerische Entscheidungen getroffen, damit bspw. zu Ende gehende Saisons noch vollumfänglich genutzt oder anstehende Saisons pünktlich begonnen werden können.
Sämtliche dieser anderen Gründe, sei es eine Verspätung im Ablauf, ein angepasstes Konzept, ein verringerter Kraftstoffverbrauch oder Ähnliches befreien AIDA Cruises oder andere Reedereien/Reiseveranstalter nicht von einer Entschädigungszahlung.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Das Team von CruiseLaw meint
Reisende, die von Stornierungen betroffen sind, sollten nicht zögern, ihre Rechte zu prüfen. Der oft gehörte Satz „Sicherheit geht vor“ entbindet die Reederei nicht von ihrer Verantwortung. Wir müssen immer wieder schmunzeln, wenn wir lesen, dass AIDA, Norwegian oder Royal Caribbean nichts für die Probleme können und dass man es deswegen schon entschädigungslos hinnehmen muss, wenn Ihre Reise abgesagt wird – egal wie lange Sie sich auf diesen Urlaub gefreut haben. Auch wenn man denkt, dass die Reederei „nichts dafür kann“, bedeutet das nicht, dass keine Ansprüche bestehen.
Neben stornierten Kreuzfahrten gibt es aber noch einige andere typische Probleme, die Reisenden begegnen.
Was sind meine Rechte bei stornierten Reisen?
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB. Bei einer stornierten Kreuzfahrt wird am ehesten § 651 n einschlägig sein.
Hiernach kann ein Reisender Schadensersatz verlangen, wenn der vorliegende Reisemangel entweder nicht durch den Reisenden verschuldet oder andererseits durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Im Fall einer stornierten Kreuzfahrt ist die Situation wohl in den meisten Fällen deutlich einfacher. Wenn die Reiseleistung nämlich hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren – zumeist Reisebeginn und Datum der Reiseabsage – ab.


Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Sollte Ihre Reise an einem dieser Häfen beginnen?
Wann muss ich mich um meine Entschädigung kümmern?
Gesetzlich verjähren die obigen Ansprüche innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag, an dem Ihre Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Wenn Ihre Kreuzfahrt also bspw. am Samstag, den 22. Februar 2025 endet, dann hätten Sie bis zum 22. Februar 2027 um 24 Uhr Zeit, Ihre Ansprüche bei Ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Was bedeutet das praktisch für Sie?
Im besten Fall melden Sie sich so früh wie möglich bei uns! Je früher wir Ihren Fall bearbeiten können, desto eher können wir eventuelle Probleme beheben. In manchen Situationen brauchen wir zur Durchsetzung Ihrer Forderung bspw. ein Mängelprotokoll oder auch Fotos und Videos von Mängeln. Solche Dinge sind zumeist deutlich eher präsent, wenn Sie erst vor kurzem wieder nach Hause gekommen sind.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt?
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!





