Derzeit sagen Reiseveranstalter einige aktuelle und zukünftige Reisen im Orient zumeist ersatzlos ab.
Einige Reedereien und sonstige Reiseveranstalter haben Konsequenzen aus der unsicheren Lage im Nahen Osten gezogen und viele aktuelle Kreuzfahrten – auch bis in die Wintersaison 2026/2027 – abgesagt. Für einige direkt betroffene Reisen mit Zielen im Persischen Golf ist das natürlich die einzige Lösung. Vielfach sagen Anbieter aber auch andere Reisen ab, die grundsätzlich unproblematisch durchgeführt werden könnten, aber aufgrund eines geänderten Reiseplans mit operativen Herausforderungen nicht mehr zu der wirtschaftlichen Planung passen.
Stornierungen von Kreuzfahrten sind für den Reiseveranstalter nur dann möglich, wenn die jeweilige Reise direkt durch den Krieg betroffen ist!
Das Team von CruiseLaw meint:
Sollte Ihre Kreuzfahrt durch Ihren Reiseveranstalter abgesagt worden sein, kann es in vielen Fällen möglich sein, dass Ihnen ein Schadensersatz zwischen 20% – 50% Ihres Reisepreises zusteht. CruiseLaw hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Entschädigung durchzusetzen.
Bildrechte: AIDAprima vor Hamburg von Wolfgang Fricke // CC BY