Las Palmas – Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Prüfen Sie Ihren Anspruch online in wenigen Minuten
Ist bei Ihrer Kreuzfahrt der Hafen von Las Palmas de Gran Canaria oder ein anderer Hafen auf den Kanarischen Inseln ausgefallen? Oder hatten Sie ein anderes Problem oder einen Mangel auf Ihrer Kreuzfahrt von oder nach Las Palmas?
Was sind typische Probleme bei Kreuzfahrten?
Dann könnte Ihnen eine Entschädigung gegen Ihren Reiseveranstalter zustehen. Nutzen Sie unser CruiseLaw-System und finden Sie in wenigen Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung heraus, ob und wie viel Ihnen an Geld zusteht. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen, kümmern wir uns um alles – unsere Provision erhalten wir natürlich nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren!
Aktuelle Fälle im Hafen von Las Palmas und den Kanaren
Hier finden Sie alle Fälle in und um Las Palmas, für die Sie theoretisch eine Entschädigung erhalten könnten. Wenn Sie Passagier dieser Kreuzfahrt(en) waren, von diesen Problemen betroffen sind und Ihre Reise dadurch mangelhaft war, prüfen Sie Ihren Anspruch kostenlos mit CruiseLaw.
AIDAbella lässt Teneriffa ersatzlos ausfallen
Auf der gestern beendeten Kreuzfahrt der AIDAbella wurde der Aufenthalt in Santa Cruz de Tenerife wetterbedingt ersatzlos gestrichen.
Verspätung und Ausfall von Funchal für P&O Iona
Bei der aktuellen Kreuzfahrt der MS Iona muss der Hafen von Funchal auf Madeira verspätungsbedingt ersatzlos ausfallen.
Norovirus auf der AIDAdiva ausgebrochen
Auf der aktuellen Weltreise der AIDAdiva ist nach Berichten des CDC ein Norovirus ausgebrochen – viele Gäste sind betroffen.
P&O Cruises Iona kommt früher zurück nach Southampton
Die aktuelle Kreuzfahrt der P&O Iona wird einen Tag früher wieder in Southampton ankommen.
Teneriffa fällt für Celebrity Equinox aus
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Celebrity Equinox ist der Aufenthalt in Santa Cruz de Teneriffa ersatzlos ausgefallen.
Fuerteventura fällt für AIDAcosma aus
Auf der aktuellen Reise der AIDAcosma fällt der Aufenthalt in Fuerteventura wetterbedingt quasi ersatzlos aus.
Informationen zum Hafen von Las Palmas
Der Hafen von Las Palmas ist ein wichtiger Kreuzfahrt- und Logistikstandort im Atlantik. Jährlich laufen rund über 1,5 Millionen Kreuzfahrtgäste den Hafen an, wobei die Zahlen in den letzten Jahren stark gewachsen sind. Ein neues großes Kreuzfahrtterminal stärkt seine Rolle als moderne Drehscheibe für Atlantik- und Kanarenrouten.
Neben Kreuzfahrten spielt die maritime Wirtschaft eine zentrale Rolle: Fracht, Versorgung und Hafenservices machen Las Palmas zu einem wirtschaftlich vielfältigen Standort. Für Gran Canaria ist der Hafen ein bedeutender Motor für Tourismus, Handel und Infrastrukturentwicklung.

Bildrechte: Gran Canaria for Nomad List
Welche Anbieter haben Las Palmas in ihren Routenplanungen?
AIDA Cruises: AIDA läuft Las Palmas sehr häufig an, vor allem im Rahmen ihrer Kanaren-Routen. Typisch sind 7- bis 14-tägige Reisen, die mehrere Kanarische Inseln, Madeira und teils Marokko verbinden. Diese Routen sind besonders wegen des milden Klimas und vieler ganzjähriger Starttermine beliebt. AIDA steht für ein legeres, deutschsprachiges Urlaubserlebnis mit umfangreichen Freizeit- und Wellnessangeboten und ist besonders bei deutschen Gästen beliebt.
TUI Cruises: TUI Cruises bietet ebenfalls regelmäßige Kanaren- und Atlantikrouten mit Stopps in Las Palmas an, häufig kombiniert mit Madeira, Teneriffa oder Lanzarote. Was die Routen besonders macht, ist der Fokus auf Erholung, Seetage und hochwertige Ziele. Mein Schiff von TUI steht für ein Premium-All-Inclusive-Konzept, viel Platz pro Gast, starke Wellnessangebote und gehobener Service — dies macht es besonders attraktiv für deutschsprachige Kreuzfahrtgäste.
MSC Cruises: MSC Cruises nutzt Las Palmas in vielen Winter- und Transatlantikrouten. Häufig sind Kombinationen aus Kanaren, Madeira, marokkanischen Häfen und Westeuropa. Die abwechslungsreichen Routen und attraktiven Preise machen diese Reisen sehr beliebt. MSC zeichnet sich durch moderne Schiffe, internationale Atmosphäre und eine starke Preis-Leistungs-Struktur aus.
Costa Cruises: Costa läuft Las Palmas regelmäßig im Rahmen von Winterrouten an, die die Kanaren, Madeira und teilweise das westliche Mittelmeer verbinden. Die Routen sind besonders für Gäste interessant, die sonnige Winterziele bevorzugen. Costa Cruises bietet ein italienisch geprägtes Bordkonzept, gute Unterhaltung und Konzepte für ein internationales Publikum.
Royal Caribbean International (RCI): Auch Royal Caribbean nutzt Las Palmas als Hafen für Transatlantik-Überquerungen und ausgewählte Kanaren- und Westeuroparouten. Besonders attraktiv ist RCI im Hinblick auf die großen Schiffe und das umfangreiche, innovationsreiche Freizeitangebot. Royal Caribbean steht für moderne Megaschiffe, vielfältige Aktivitäten und internationale Gäste.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Was macht Las Palmas (und die Kanaren) besonders?
Las Palmas de Gran Canaria und die Kanarischen Inseln begeistern Besucher durch eine einzigartige Kombination aus atemberaubender Natur, angenehmem Klima, kultureller Vielfalt und vielseitigen Freizeitmöglichkeiten. Las Palmas als Hauptstadt der Insel Gran Canaria vereint urbanes Leben mit entspannter Strandatmosphäre. Besonders der Stadtstrand Playa de Las Canteras gilt als einer der schönsten Stadtstrände Europas, mit feinem goldenen Sand, kristallklarem Wasser und einer lebendigen Promenade, die zum Bummeln, Sporttreiben und Verweilen einlädt.
Die Altstadt Vegueta beeindruckt mit engen Gassen, historischen Gebäuden und Museen, die die koloniale Geschichte der Insel lebendig werden lassen, während moderne Stadtviertel wie Triana mit Boutiquen, Cafés und Kunstgalerien pulsierendes Stadtleben bieten.
Die Kanarischen Inseln insgesamt zeichnen sich durch ihre enorme landschaftliche Vielfalt aus. Auf Gran Canaria, Teneriffa, La Palma, La Gomera, Lanzarote und Fuerteventura finden Besucher von weitläufigen Stränden über Vulkangebiete bis hin zu üppigen Wäldern alles, was Natur- und Aktivurlauber begeistert. Besonders die Vulkanlandschaften, wie der Teide auf Teneriffa, Spaniens höchster Berg oder die Mondlandschaften Lanzarotes bieten spektakuläre Wandermöglichkeiten und unvergessliche Aussichten. Die vielfältige Flora und Fauna, etwa in Naturparks oder an den Küstengebieten, zieht Naturliebhaber ebenso an wie Wassersportler, die surfen, tauchen oder segeln möchten.
Auch kulturell haben die Kanaren einiges zu bieten. Feste, traditionelle Märkte, kanarische Küche mit Spezialitäten wie Papas arrugadas, Mojo-Saucen und frischem Fisch sowie Musik- und Tanzveranstaltungen vermitteln das besondere Lebensgefühl der Inselbewohner. Die Mischung aus spanischer, afrikanischer und lateinamerikanischer Prägung macht die Kultur der Kanaren abwechslungsreich und lebendig. Dank des milden, ganzjährig angenehmen Klimas sind die Kanarischen Inseln ein ideales Reiseziel für Sonnenhungrige, Aktivurlauber und Kulturinteressierte gleichermaßen. Die Kombination aus Natur, Stränden, Geschichte, Freizeitangeboten und der herzlichen Gastfreundschaft der Menschen schafft ein ganz besonderes Urlaubserlebnis, das sowohl Entspannung als auch Abenteuer und kulturelle Entdeckungen bietet.

Bildrechte: Miltiadis Fragkidis
Hatten Sie ein Problem an einem anderen Hafen?
Was sind meine Rechte als Kreuzfahrtpassagier?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.


Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Minderung:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Erstattung:
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen. Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw!
Schadensersatz:
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich. Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Sonstiges:
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Das kommt leider häufiger vor, als man meint. Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? In all diesen (und weiteren) Situationen, sollten Sie sich nicht einfach von Ihrem Reiseveranstalter vertrösten lassen.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!





