Venedig – Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Prüfen Sie Ihren Anspruch online in wenigen Minuten
Konnte Ihre Kreuzfahrt den Hafen von Venedig oder einen anderen italienischen Hafen nicht anlaufen? Oder traten während Ihrer Reise von oder nach Venedig andere Probleme, Verzögerungen oder Mängel auf?
Was sind typische Probleme bei Kreuzfahrten?
In diesem Fall könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter haben. Mit unserem CruiseLaw-System können Sie in nur wenigen Minuten – kostenlos und ohne Anmeldung – herausfinden, ob Ihnen eine Zahlung zusteht und in welcher Höhe. Wenn Sie uns anschließend mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, übernehmen wir den gesamten Ablauf für Sie. Unsere Vergütung fällt dabei selbstverständlich nur an, wenn wir erfolgreich für Sie tätig waren.
Aktuelle Fälle im Hafen von Venedig und Umgebung an der Adria
Hier finden Sie alle Fälle in und um Venedig, für die Sie theoretisch eine Entschädigung erhalten könnten. Wenn Sie Passagier dieser Kreuzfahrt(en) waren, von diesen Problemen betroffen sind und Ihre Reise dadurch mangelhaft war, prüfen Sie Ihren Anspruch kostenlos mit CruiseLaw.
Streik führt zu Routenanpassung für MSC Fantasia
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der MSC Fantasia fallen Katakolon und Kusadasi aus, weil in Piräus gestreikt wird.
Mein Schiff 6 tauscht Kotor gegen Koper und Split gegen Zadar
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Mein Schiff 6 wurde Kotor in Montenegro gegen Koper in Slowenien und Split gegen Zadar getauscht.
Transatlantikreise der MSC Lirica abgesagt
MSC Cruises hat bekannt gegeben, dass die im November 2025 anstehende Transatlantikreise der MSC Lirica ab Venedig abgesagt wurde.
MSC Fantasia lässt Korfu ersatzlos ausfallen
Die MSC Fantasia lässt auf ihrere aktuellen Kreuzfahrt den Hafen von Korfu aufgrund technischer Probleme ersatzlos ausfallen.
AIDAblu lässt Hafen von Kotor ersatzlos ausfallen
Die AIDAblu hat auf ihrer aktuellen Kreuzfahrt den Hafen von Kotor in Montenegro aufgrund von Windbedingungen ersatzlos ausfallen lassen.
TUI sagt 23 Kreuzfahrten in 2025 ab
TUI Cruises hat 23 Kreuzfahrten der Mein Schiff 4, Mein Schiff 5 und Mein Schiff 6 in der Wintersaison 2025 abgesagt.
Informationen zum Hafen von Venedig
Der Hafen von Venedig, Porto di Venezia, ist einer der bedeutendsten Kreuzfahrthäfen im Mittelmeer und bietet Reisenden einen atemberaubenden Einstieg in die romantische Lagunenstadt. Das Kreuzfahrtterminal befindet sich am westlichen Ende der Stadt, nahe der Piazzale Roma und dem Hauptbahnhof. Der Hafen selbst ist modern ausgestattet und bietet Kreuzfahrtpassagieren alle Annehmlichkeiten für einen komfortablen Start oder Abschluss ihrer Reise. Die einzigartige Lage Venedigs macht den Kreuzfahrthafen zu einem der meistbesuchten in Europa.
Seitdem große Kreuzfahrtschiffe nicht mehr direkt ins historische Zentrum fahren dürfen, müssen die meisten Schiffe jedoch das neue Terminal in Marghera nutzen, von wo aus die Passagiere mit kleineren Booten oder Bussen in die Stadt gebracht werden. Im Jahr 2024 liefen etwa 510 Kreuzfahrtschiffe den neuen Anlegepunkt an, dabei kamen circa 550.000 Personen in die Stadt – und damit ein deutlich spürbarer Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren.

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Welche Anbieter haben Venedig in ihren Routenplanungen?
MSC Cruises: MSC Cruises erfreut sich großer Beliebtheit, besonders bei Familien, und zeichnet sich durch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Eine typische Route mit Venedig könnte Sie mit MSC beispielsweise nach Bari, Katakolon, Piräus und Split führen. Diese Reiseroute verspricht eine vielseitige Mischung aus italienischer Kultur, antiken griechischen Stätten und der wunderschönen kroatischen Küste, was sie zu einem perfekten Einstieg in die Welt der Kreuzfahrten macht.
Costa Cruises: Costa Cruises versprüht einen authentischen italienisch-mediterranen Charme und bietet eine lebhafte Zeit an Bord. Eine mögliche Route von Costa ab Venedig könnte Reisende nach Kotor, Dubrovnik, Korfu und Triest bringen, wobei malerische Hafenstädte, historische Sehenswürdigkeiten und die Möglichkeit, in die einzigartige Atmosphäre des Mittelmeers einzutauchen, im Vordergrund stehen.
Norwegian Cruise Line (NCL): Norwegian Cruise Line sind bekannt für ihr „Freestyle Cruising“-Konzept mit viel Flexibilität bei Essenszeiten und der Kleiderordnung an Bord. NCL bietet häufiger Kreuzfahrten an, die neben Venedig auch Ravenna, Koper, Zadar, Kotor und Split anlaufen. Diese Tour begeistert mit einer Mischung aus italienischer Kunst und Kultur, der reizvollen slowenischen Küste und den historischen Schätzen Kroatiens und Montenegros.
Royal Caribbean International (RCI): Royal Caribbean International bietet beeindruckende Schiffe mit einem breiten Spektrum an Unterhaltung und Aktivitäten für alle Altersgruppen – egal ob Surfsimulatoren oder riesige Kinos. Eine RCI-Route mit Venedig im Programm könnte Passagiere nach Split, Athen, Mykonos, Santorini und Romführen, und somit den Zauber der Adria mit den faszinierenden griechischen Inseln und der Ewigen Stadt Rom verbinden.
AIDA Cruises: AIDA Cruises ist besonders in Deutschland beliebt und bekannt für sein lockeres, entspanntes Ambiente und die vielen Inklusivleistungen. Eine mögliche Route mit AIDA ab Venedig könnte nach Zadar, Dubrovnik, Korfu, Bari und Triest führen und somit eine perfekte Mischung aus kulturellen Highlights, malerischen Küstenstädten und dem typischen „Wohlfühl“-Charakter von AIDA bieten.
TUI Cruises: Mit der „Mein Schiff“-Flotte hat TUI Cruises ein Premium-All-Inclusive-Konzept für die Gäste an Bord. TUI legt dabei auch großen Wert auf hohen Komfort und kulinarische Vielfalt, was insbesondere bei den deutschen Gästen beliebt ist. Eine typische Route mit Venedig könnte im Rahmen der typischen Adria-Routen Kotor, Dubrovnik, Korfu, Split und Triest umfassen. TUI kombiniert damit die schönsten Orte der Adria und des östlichen Mittelmeers, während die TUI-Gäste gleichzeitig mit den umfassenden Inklusivleistungen und dem hohen Qualitätsstandard der „Mein Schiff“-Flotte verwöhnt werden.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Was macht Venedig (und Italien) besonders?
Venedig zieht jährlich Millionen von Touristen in ihren Bann und insbesondere der Anblick vom Deck eines Kreuzfahrtschiffes auf Venedig ist unvergleichlich. Die Einzigartigkeit der Stadt, ihre reiche Geschichte, die atemberaubende Architektur und die romantische Atmosphäre machen sie zu einem Ort, den man einmal im Leben gesehen haben sollte. Vielleicht gefällt Ihnen eine Gondelfahrt in den ruhigeren Kanälen, ein Besuch der Inseln der Lagune oder ein Abendessen in einer Trattoria, in der man die authentische venezianische Küche genießen kann?
Venedig und Italien zu besuchen ist aus unzähligen Gründen eine lohnende Erfahrung. Jede Region hat ihre eigenen Spezialitäten, von der Pasta und Pizza in Neapel bis zum Risotto in Mailand, von den Trüffeln in Umbrien bis zum Parmaschinken in der Emilia-Romagna. Die Qualität der Zutaten, die Leidenschaft für das Kochen und die Traditionen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden, machen die italienische Küche zu einem unvergesslichen Erlebnis. Dazu kommt noch der hervorragende italienische Wein, der die Mahlzeit perfekt ergänzt. Die italienische Kultur ist reich und vielfältig. Die Italiener sind bekannt für ihre Gastfreundschaft, ihre Lebensfreude und ihre Leidenschaft für Kunst, Musik und Mode.
Schließlich ist Italien ein Land, das die Seele berührt. Die Schönheit der Landschaft, die Pracht der Kunst, der Geschmack des Essens und die Wärme der Menschen machen einen Besuch in Italien zu einer unvergesslichen Erfahrung, die lange nach der Abreise nachwirkt. Es ist ein Land, das man immer wieder besuchen möchte, um immer wieder neue Facetten zu entdecken.

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Hatten Sie ein Problem an einem anderen Hafen?
Was sind meine Rechte als Kreuzfahrtpassagier?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.


Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Minderung:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Erstattung:
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen. Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw!
Schadensersatz:
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich. Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Sonstiges:
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Dann lassen Sie sich nichts von Ihrem Reiseveranstalter erzählen – sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt?
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!





