Ausgefallene Häfen bei Kreuzfahrten
Ihr Recht auf Minderung des Reisepreises
Warum fällen Häfen überhaupt aus?
Nicht jede Reise verläuft nach Plan. Für Kreuzfahrten wird geschätzt, dass bei jeder fünften Reise ein Problem auftritt – häufig wird es bei diesen Problemen um Änderungen des Reiseverlaufs im Hinblick auf gestrichene bzw. ausgefallene Häfen gehen.
Hafenausfälle können dabei viele Gründe haben: Manchmal müssen Häfen aus betrieblichen „operativen“ Gründen geändert werden, auch schlechte Wetterverhältnisse führen neben technischen Problemen häufig zu Routenänderungen und/oder Hafenausfällen.
Manches Mal haben Reiseveranstalter schlecht bzw. fehlerhaft geplant, bspw. weil der Hafen zu dem beabsichtigten Zeitpunkt keinen Liegeplatz mehr frei hat oder weil das Schiff im Hinblick auf die nächste Reise wieder früher am Zielhafen sein muss. In solchen Fällen wird oft von den obigen „operativen“ Gründen gesprochen, ohne Ihnen als Reisender der jeweiligen Kreuzfahrt jedoch genau zu erklären, was dahinter steckt. Je nach Ziel können aber auch ganz einfach stärkere Windbedingungen verhindern, dass die größeren Kreuzfahrtschiffe sicher anlegen können. Diese schlechten Wetterverhältnisse gehören dabei zu den häufigeren Streitpunkten im Reiserecht.
Aktuelle Hafenausfälle
Hier finden Sie alle aktuellen Fälle von Kreuzfahrten bei denen ein Hafen oder mehrere Häfen ausgefallen sind oder Aufenthalte an Häfen anderweitig abgesagt wurden. Wenn Sie Passagier einer dieser Reisen waren, dann prüfen Sie Ihren Anspruch direkt kostenlos mit CruiseLaw und finden Sie heraus, was Ihnen als Entschädigung zustehen könnte.
Fuerteventura fällt für AIDAcosma aus
Auf der aktuellen Reise der AIDAcosma fällt der Aufenthalt in Fuerteventura wetterbedingt quasi ersatzlos aus.
Mein Schiff Relax lässt La Palma ausfallen
Mein Schiff Relax lässt auf der aktuellen Kreuzfahrt La Palma ausfallen und verlängert den Aufenthalt in Teneriffa.
A-ROSA Silva tauscht Ein-/Ausschiffungshafen Köln zu Mainz
Die A-ROSA Silva hat auf ihrer derzeitigen und der nächsten Kreuzfahrt den Ein- und Ausschiffungshafen Köln gegen Mainz getauscht.
Große Routenänderung für Mein Schiff 1
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Mein Schiff 1 fallen Ocho Rios und Montego Bay auf Jamaika aus.
Ocho Rios fällt für Carnival Horizon aus
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Carnival Horizon ist der Aufenthalt in Ocho Rios auf Jamaika ersatzlos ausgefallen.
Carnival Paradise lässt Half Moon Cay ersatzlos ausfallen
Auf der gestern beendeten Reise der Carnival Paradise wurde der Aufenthalt in Half Moon Cay ersatzlos gestrichen.
Ist einer dieser Häfen auf Ihrer Reise ausgefallen?
Nachfolgend finden Sie die größten bzw. wichtigsten Häfen der Kreuzfahrtwelt. Vielleicht ist einer dieser Häfen auf Ihrer Reise ausgefallen? Für eine Minderung des Reisepreises ist es (fast) egal, ob ein großer Hafen oder nur ein kleines Ziel, das mit Tenderbooten erreicht wird, ausgefallen ist. Als Grundregel ist wohl festzuhalten, dass je wichtiger der Hafen für Ihre Reise war, im Zweifelsfall auch eine höhere Entschädigung notwendig ist, um den Ausfall wiedergutzumachen!
Aber mein Reiseveranstalter kann nichts für den Ausfall?
Manchmal können Reedereien wie AIDA Cruises und TUI Cruises etwas für die Änderung, manchmal auch nicht. Dabei ist die Frage, wer etwas für den Ausfall kann, im Endeffekt meistens gar nicht wichtig. Einer der häufigsten Missverständnisse ist nämlich, dass eine Minderung nur dann geltend gemacht werden kann, wenn der Veranstalter einen Fehler gemacht hat.
Das ist jedoch nicht korrekt.
Auch bei höherer Gewalt, wie schlechtem Wetter, hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung, weil die ursprüngliche Leistung nicht erbracht wurde. Denn darum geht es in einem ganz einfachen Vertragsverhältnis, wie dem Reisevertrag. Sie bezahlen den Reisepreis und der Reiseveranstalter verpflichtet sich seinerseits dazu, die Reiseleistungen so zu erbringen, wie Ihnen versprochen wurde. Dazu gehört in den meisten Fällen die Hinreise zum Schiff, die Rückreise nach Hause, die entsprechende Kabine an Bord und eben auch das Anfahren der jeweiligen Häfen auf der Kreuzfahrt.
Als Reisende haben Sie Rechte – viele Betroffene wissen nur leider nicht, dass es bei ausgefallenen Häfen oft um deutlich mehr Geld geht, als sie denken.
Das Team von CruiseLaw meint
Reisende, die von Änderungen betroffen sind, sollten nicht zögern, ihre Rechte zu prüfen. Der oft gehörte Satz „Sicherheit geht vor“ entbindet die Reederei nicht von ihrer Verantwortung. Wir müssen immer wieder schmunzeln, wenn wir lesen, dass AIDA, Norwegian oder Royal Caribbean nichts für die Probleme können und dass man es deswegen schon hinnehmen muss, wenn von fünf Häfen auf einer Reise nur drei angefahren werden. Auch wenn man denkt, dass die Reederei „nichts dafür kann“, bedeutet das nicht, dass keine Ansprüche bestehen.
Neben ausgefallenen Häfen gibt es aber noch einige andere typische Probleme, die Kreuzfahrtreisenden begegnen.
Was sind meine Rechte bei ausgefallenen Häfen?
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB. Bei einem ausgefallenen Hafen wird in den meisten Fällen die Minderung des Reisepreises gemäß §651m BGB am wichtigsten sein:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.


Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Wann muss ich mich um meine Entschädigung kümmern?
Gesetzlich verjähren die obigen Ansprüche innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag, an dem Ihre Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Wenn Ihre Kreuzfahrt also bspw. am Samstag, den 22. Februar 2025 endet, dann hätten Sie bis zum 22. Februar 2027 um 24 Uhr Zeit, Ihre Ansprüche bei Ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Was bedeutet das praktisch für Sie?
Im besten Fall melden Sie sich so früh wie möglich bei uns! Je früher wir Ihren Fall bearbeiten können, desto eher können wir eventuelle Probleme beheben. In manchen Situationen brauchen wir zur Durchsetzung Ihrer Forderung bspw. ein Mängelprotokoll oder auch Fotos und Videos von Mängeln. Solche Dinge sind zumeist deutlich eher präsent, wenn Sie erst vor kurzem wieder nach Hause gekommen sind.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt?
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!





