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Icon of the Seas – Zuerst Hafenausfall, dann Reiseabsage

    Für den ausgefallenen Hafen ist eine Minderung in Höhe von 30% des anteiligen Reisepreises angemessen.

    Anstatt eines gebundenen Reiseguthabens ist für die abgesagte Reise neben der vollständigen Rückzahlung sämtlicher Reisekosten zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50% des gesamten Reisepreises möglich.

    Entscheiden Sie selbst und lassen Sie sich die Entscheidung nicht von Ihrem Reiseveranstalter abnehmen!