Royal Caribbean International – Reiseabsagen, ausgefallene Häfen und weitere Mängel
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Prüfen Sie Ihren Anspruch online in wenigen Minuten
Bei Ihrer Kreuzfahrt mit Royal Caribbean International sind Mängel aufgetreten und Sie fragen sich nun, wie Sie damit umgehen sollen?
Manche Probleme sind klein und zügig behoben, andere hingegen können Ihren Traumurlaub schnell zu einem richtigen Albtraum werden lassen. Vielleicht wurde Ihre Reise abgesagt, als Sie schon auf dem Weg zum Hafen waren? Vielleicht wurde auch ein Aufenthalt an einem Hafen gestrichen oder ein Hafen gegen einen anderen, nicht vergleichbaren Hafen getauscht?
Was sind typische Probleme bei Kreuzfahrten?
Dann könnte Ihnen eine Entschädigung gegen Royal Caribbean International als Ihren Reiseveranstalter zustehen. Nutzen Sie unser CruiseLaw-System und finden Sie in wenigen Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung heraus, ob Sie in Ihrem Fall eine Entschädigung erhalten können. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen, kümmern wir uns um alles. Unsere Provision ist dabei erfolgsbasiert, das heißt, dass wir unsere Provision nur erhalten, wenn wir für Sie erfolgreich waren und Sie Geld von Ihrem Reiseveranstalter zurückerhalten!
Aktuelle Fälle von Royal Caribbean International
Hier finden Sie alle aktuellen Fälle von Kreuzfahrten mit Royal Caribbean International, bei denen Probleme aufgetreten sind. Sie waren von einer Reiseabsage, einem Hafenausfall oder einem anderen Mangel betroffen? Dann prüfen Sie Ihren Anspruch direkt kostenlos mit CruiseLaw und finden Sie heraus, was Ihnen als Entschädigung zustehen könnte.
Odyssey of the Seas tauscht Azoren gegen Kanaren
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Odyssey of the Seas wurde der Hafen von Ponta Delgada gegen Santa Cruz de Tenerife getauscht.
Sydney fällt für Vision of the Seas aus
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Vision of the Seas ist der Hafen von Sydney in Kanada wetterbedingt ausgefallen.
Icon of the Seas lässt St. Maarten und St. Thomas ausfallen
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Icon of the Seas wurden die Häfen von St. Maarten und St. Thomas gegen Roatan und Cozumel getauscht.
Rhapsody of the Seas tauscht St. Croix gegen La Romana
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Rhapody of the Seas wurde die Route geändert und St. Croix gegen La Romana getauscht.
Symphony of the Seas lässt Port Canaveral und Nassau ausfallen
Die aktuelle Kreuzfahrt der Liberty of the Seas startet mit drei Tagen Verspätung und lässt deshalb Port Canaveral und Nassau ausfallen.
Liberty of the Seas tauscht Bermudainseln gegen Kanada
Die aktuelle Reise der Liberty of the Seas wurde von einer Kreuzfahrt zu den Bermudainseln nach Kanada abgeändert.
Über Royal Caribbean International
Royal Caribbean International ist eine US‑Kreuzfahrtgesellschaft, gegründet 1968 und Teil der Royal Caribbean Group. Was Royal Caribbean besonders macht, liegt für gewönlich in der Größe der Schiffe. Die Reederei betreibt eine der modernsten und größenstärksten Flotten weltweit – inklusive der größten Kreuzfahrtschiffe der Welt. Neben zahlreichen Restaurants, Bars und Entertainmentangeboten wie Shows, Wasserparks, Aktivitäten für Familien hat RCI zumindest in der Karibik eine exklusive Anlaufstationen mit Perfect Day at CocoCay. Zudem ist Innovation Teil ihres Profils: neueste Technologie, große Passagierkapazitäten und ein Geschäft, das stark auf Erlebnis orientiert ist.
Im Jahr 2023 unternahmen über 6 Millionen Gäste eine Kreuzfahrt mit Royal Caribbean International. Im Vergleich zu anderen Kreuzfahrtanbietern sticht Royal Caribbean durch die Größe der Schiffe und durch die Vielfalt der Bord‑Erlebnisse hervor. Sie investieren stark in neue Schiffe, größere Kapazitäten, mehr Freizeit‑ und Unterhaltungsangebote, sowie in private Ziele oder Inseln. Die operativen Herausforderungen sind groß – logistisches Management, Umweltauflagen, Betriebskosten für große Schiffe, aber auch die Komplexität verschiedener Routen weltweit.
Insgesamt lässt sich sagen: Royal Caribbean ist ein Marktteilnehmer, der auf Größe, Innovation und Erlebnis breiter Zielgruppen setzt und dadurch einen deutlichen Unterschied zu kleineren oder klassischeren Kreuzfahrtunternehmen bildet.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Was mache ich, wenn Probleme auftreten?
Das kann leider immer passieren – und tut es im Ergebnis sogar relativ häufig. Bei circa jeder fünften Kreuzfahrt geht nämlich etwas schief, das die Reisenden zu einer Entschädigung berechtigen könnte. Ob nun tatsächlich ein Reisemangel vorliegt, richtet sich nach den konkret vereinbarten Reiseleistungen, aber auch den Informationen, die Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden.
Grundsätzlich hat der Reiseveranstalter (wie bspw. Royal Caribbean International) die Pflicht, Ihnen als Reisenden eine mangelfreie Reise zu bieten. Ein Reisemangel liegt insbesondere dann vor, wenn die erbrachten Leistungen erheblich von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften abweichen.
Beispiele hierfür können etwa eine Absage oder auch eine deutliche Verkürzung der Reise bzw. der Aufenthaltsdauer sein. Aber auch andere, vergleichsweise kleinere Probleme können einen Mangel der Reise bedeuten. Bspw. dann, wenn ein oder mehrere Häfen ausfallen oder getauscht werden, Sie eine falsche Kabine bekommen, die nicht der gebuchten Kategorie entspricht oder auch, wenn Ihr Gepäck verloren wird. Weiterhin können auch andauernde, empfindliche Lärmbelästigungen durch andere Gäste, Discotheken oder auch durch einen Defekt an der Schiffstechnik, mangelhafte hygienische Zustände in der Kabine bzw. im Badezimmer oder eine defekte Klimaanlage bei heißen Temperaturen eine mangelhafte Reiseleistung sein.
Ob tatsächlich ein Reisemangel oder nur eine hinzunehmende Unannehmlichkeit vorliegt, können Sie einfach, schnell und kostenlos mit unserem CruiseLaw-System herausfinden. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen, kümmern wir uns gerne um alles, was auf Ihrer Reise schlecht bzw. schief gelaufen ist.
Wie viel kann ich als Entschädigung erhalten?
Dies kommt immer auf zwei Sachen an: Ihren Reisepreis und was für ein Mangel vorliegt. Aber schauen wir uns dazu doch einfach ein Beispiel von Royal Caribbean International an!
Liberty of the Seas tauscht Karibik gegen Kanada
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Liberty of the Seas wurde die Reise in Richtung der Bermudainseln gegen einen Aufenthalt in Kanada getauscht.
Die Liberty of the Seas sollte ursprünglich vom 16. August 2025 – 21. August 2025 auf einer Reise zu den Bermudainseln sein. Eine Balkonkabine hat für diese Kreuzfahrt 1.971€ zuzüglich Flüge für 895€ pro Person gekostet. Ein Pärchen musste damit 5.732€ nur für die Reisekosten ausgeben.
Aufgrund von Hurricane Erin hat sich Royal Caribbean International jedoch dazu entschieden, die Reise nicht wie geplant durchzuführen. Statt einer Kreuzfahrt zu einer Insel in der Karibik mit einer Übernachtung auf King’s Wharf, ist die Liberty of the Seas nach Halifax, Nova Scotia, Kanada gefahren. Bei so einer massiven Änderung der Kreuzfahrt ist diese nicht mehr mit der ursprünglich geplanten Reise vergleichbar. Deshalb konnte unser Pärchen mit CruiseLaw hier den gesamten Reisepreis – inklusive der Flugkosten – um 30% mindern und damit 1.720€ von Royal Caribbean zurückfordern.
RCI hat den Gästen übrigens keine Entschädigung angeboten. Hier ist es jedoch auch quasi immer so, dass selbst wenn ein Gutschein angeboten worden wäre, dieser im Vergleich zu der tatsächlich möglichen Forderung deutlich niedriger wäre.
CruiseLaw hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Forderung durchzusetzen. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung jetzt – kostenlos, schnell und einfach!

Bildrechte: Anthem of the Seas von slgckgc // CC BY
Was sind meine Rechte als Kreuzfahrtpassagier?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.


Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Minderung:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Erstattung:
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen. Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw!
Schadensersatz:
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich. Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Sonstiges:
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Hatten Sie ein Problem an einem dieser Häfen?

Bildrechte: Ovation of the Seas von Bernard Spragg
Wann muss ich mich um meine Entschädigung kümmern?
Gesetzlich verjähren die obigen Ansprüche innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag, an dem Ihre Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Wenn Ihre Kreuzfahrt also bspw. am Samstag, den 22. Februar 2025 endet, dann hätten Sie bis zum 22. Februar 2027 um 24 Uhr Zeit, Ihre Ansprüche bei Ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Was bedeutet das praktisch für Sie?
Im besten Fall melden Sie sich so früh wie möglich bei uns! Je früher wir Ihren Fall bearbeiten können, desto eher können wir eventuelle Probleme beheben. In manchen Situationen brauchen wir zur Durchsetzung Ihrer Forderung bspw. ein Mängelprotokoll oder auch Fotos und Videos von Mängeln. Solche Dinge sind zumeist deutlich eher präsent, wenn Sie erst vor kurzem wieder nach Hause gekommen sind.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Das kann leider immer wieder passieren. Insbesondere die Situationen, in denen Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kommen häufiger vor. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Dann lassen Sie sich nicht von Ihrem Reiseveranstalter vertrösten und prüfen Sie zusammen mit uns, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!






