Jamaika – Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Prüfen Sie Ihren Anspruch online in wenigen Minuten
Ist bei Ihrer Kreuzfahrt ein Hafen auf Jamaika ausgefallen oder hatten Sie ein anderes Problem oder einen Mangel auf Ihrer Kreuzfahrt von oder nach Jamaika?
Was sind typische Probleme bei Kreuzfahrten?
Dann könnte Ihnen eine Entschädigung gegen Ihren Reiseveranstalter zustehen. Nutzen Sie unser CruiseLaw-System und finden Sie in wenigen Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung heraus, ob und wie viel Ihnen an Geld zusteht. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen, kümmern wir uns um alles – unsere Provision erhalten wir natürlich nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren!
Aktuelle Fälle im Hafen von Jamaika
Hier finden Sie alle Fälle von Häfen auf Jamaika: Kingston, Ocho Rios, Montego Bay oder Falmouth. Sollte hier auf Ihrer Kreuzfahrt etwas passiert sein, können Sie an den nachfolgenden Fällen sehen, ob Sie theoretisch eine Entschädigung erhalten können. Wenn Sie Passagier dieser Kreuzfahrt(en) waren, von diesen Problemen betroffen sind und Ihre Reise dadurch mangelhaft war, prüfen Sie Ihren Anspruch kostenlos mit CruiseLaw.
Norwegian Encore tauscht Cozumel gegen Falmouth
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Norwegian Encore wird der Aufenthalt in Cozumel gegen Falmouth getauscht
Carnival Sunrise läuft Celebration Key nicht an
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Carnival Sunrise fällt der Aufenthalt auf Celebration Key ersatzlos aus.
Carnival Horizon lässt Cayman Islands ausfallen
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Carnival Horizon fällt der Aufenthalt in George Town auf den Cayman Islands ersatzlos aus.
Große Routenänderung für Mein Schiff 1
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Mein Schiff 1 fallen Ocho Rios und Montego Bay auf Jamaika aus.
Brilliant Lady tauscht Ocho Rios gegen Cozumel
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Brilliant Lady fällt Ocho Rios auf Jamaika aus und wird gegen Cozumel in Mexiko getauscht.
Ocho Rios fällt für Carnival Horizon aus
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Carnival Horizon ist der Aufenthalt in Ocho Rios auf Jamaika ersatzlos ausgefallen.
Informationen zu den Häfen von Jamaika
Die wichtigsten Kreuzfahrthäfen Jamaikas liegen an der Nordküste: Falmouth, Ocho Rios und Montego Bay – während Kingston (Port Royal) nur eine kleinere Rolle spielt. Falmouth ist derzeit der bedeutendste Hafen und empfängt jährlich über 500.000 Passagiere; Ocho Rios folgt mit rund 450.000, Montego Bay mit gut 200.000 Gästen pro Jahr. Kingston wird nur gelegentlich von Kreuzfahrtschiffen angelaufen.
Insgesamt erreichen Jamaika jährlich über 1,4 Mio. Kreuzfahrtpassagiere, die zusammen mit den sonstigen kreuzfahrtnahen Dienstleistungen hohe Einnahmen für das Land generieren. Die Branche erwirtschaftet rund 200 Mio. US-Dollar pro Jahr, schafft mehrere Tausend Jobs und bringt lokalen Unternehmen – etwa Touranbietern, Geschäften und Gastronomie – wichtige Einnahmen. Damit ist der Kreuzfahrttourismus ein zentraler Wirtschaftsfaktor, besonders für die nordjamaikanischen Hafenstädte.

Bildrechte: Leon Campbell
Welche Anbieter haben Jamaika in ihren Routenplanungen?
Royal Caribbean International (RCI): Royal Caribbean läuft vor allem Falmouth und Montego Bay an und verbindet Jamaika mit anderen Zielen der westlichen Karibik. Die Routen von RCI bieten eine Mischung aus Strand, Natur und Ausflügen, oft kombiniert mit Mexiko, den Bahamas oder den Cayman Islands. Royal Caribbean ist bekannt für einige der größten Kreuzfahrtschiffe der Welt sowie ein besonders umfangreiches Freizeit- und Unterhaltungsangebot an Bord.
Carnival Cruise Line: Carnival Cruise Line steuert häufig Ocho Rios an und bietet viele kürzere sowie preislich attraktive „Western Caribbean“-Routen. Diese sind ideal für Reisende, die Sonne, Strände und eine klassische Karibikerfahrung suchen. Carnival steht für ein lockeres, lebhaftes und unterhaltsames Reiseerlebnis, das vor allem bei Familien und jüngeren Urlaubern beliebt ist.
Norwegian Cruise Line (NCL): NCL fährt regelmäßig Häfen wie Falmouth oder Ocho Rios an und kombiniert Jamaika mit vielseitigen Karibikrouten, die mehrere Inseln einschließen. Norwegian ist besonders für ihr „Freestyle Cruising“-Konzept bekannt, das flexible Tagesgestaltung, freie Essenszeiten und ein modernes, entspanntes Kreuzfahrterlebnis ermöglicht.
MSC Cruises: MSC Cruises integriert Jamaika in viele Karibikkombinationen, die sich besonders für Familien und Reisende eignen, die verschiedene Inseln während einer Reise entdecken möchten. MSC Cruises bietet ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, moderne Schiffe und eine internationale Atmosphäre, die sie von amerikanischen Reedereien unterscheidet.
Celebrity Cruises: Celebrity Cruises bietet gehobene Karibikkreuzfahrten mit Stopps in Häfen wie Falmouth oder Ocho Rios. Die Routen sind ideal für Gäste, die Komfort, elegantes Design, hochwertige Gastronomie und ein eher ruhiges Bordambiente bevorzugen. Celebrity richtet sich klar an ein Publikum, das Wert auf Premiumservice und Wohlfühlatmosphäre legt.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Was macht Jamaika besonders?
Jamaika besticht als Reiseziel durch eine außergewöhnliche Mischung aus natürlicher Vielfalt, lebendiger Kultur und einer entspannten, lebensfrohen Atmosphäre. Die Insel bietet einige der schönsten Strände der Karibik mit türkisfarbenem Wasser und feinem, weißen Sand. Orte wie Negril mit seinem endlosen Seven Mile Beach oder Montego Bay bieten ideale Bedingungen für Badeurlaub, Wassersport und unvergessliche Sonnenuntergänge.
Gleichzeitig beeindruckt Jamaika mit einer abwechslungsreichen Landschaft im Inselinneren: Die üppig grünen Blue Mountains laden zum Wandern ein und überraschen mit kühleren Temperaturen, nebelverhangenen Wäldern und dem berühmten Blue-Mountain-Kaffee, der zu den edelsten Kaffeesorten der Welt zählt. Auch die zahlreichen Wasserfälle der Insel, darunter die Dunn’s River Falls, die YS Falls oder die Reach Falls im Osten, machen Jamaika zu einem Paradies für Naturliebhaber. Hier kann man baden, Felsen hinaufklettern oder in ruhigen Naturpools entspannen. Ergänzt wird das Ganze durch eine reiche Tier- und Pflanzenwelt, die man etwa in Schutzgebieten, botanischen Gärten oder bei Flussfahrten wie auf dem Martha Brae River entdecken kann.
Kulturell hat Jamaika eine enorme Strahlkraft: Die Insel ist die Heimat des Reggae, von Bob Marley und der Rastafari-Bewegung. Musik und Lebensfreude begegnen einem überall – auf Straßenfesten, in Strandbars, auf Märkten und in den bunten Städten. Die jamaikanische Küche mit Gerichten wie Jerk Chicken, Curry Goat oder frischem Fisch spiegelt diese Vielfalt wider und vereint afrikanische, europäische und karibische Einflüsse. Auch geschichtlich ist Jamaika spannend: Koloniale Bauwerke, ehemalige Piratenhäfen wie Port Royal und lebendige Altstädte wie jene in Kingston oder Falmouth geben Einblicke in die bewegte Vergangenheit der Insel.
All diese Elemente – die Natur, die Kultur, die Menschen und die besondere Atmosphäre – verbinden sich zu einem einzigartigen Gesamterlebnis. Jamaika bietet zugleich Entspannung, Abenteuer, Genuss und Begegnungen, wodurch es für viele Reisende nicht nur ein Urlaubsort, sondern ein unvergessliches Erlebnis wird.

Bildrechte: Kenrick Baksh
Hatten Sie ein Problem an einem anderen Hafen?
Was sind meine Rechte als Kreuzfahrtpassagier?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.


Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Minderung:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Erstattung:
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen. Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw!
Schadensersatz:
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich. Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Sonstiges:
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Insbesondere die Häfen in der Karibik sind wetterbedingt häufiger von Problemen betroffen. Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? In all diesen Situationen sollten Sie Ihre Entschädigung mit uns prüfen.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!





