Nicko Cruises – Reiseabsagen, ausgefallene Häfen und weitere Mängel
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Prüfen Sie Ihren Anspruch online in wenigen Minuten
Bei Ihrer Kreuzfahrt mit Nicko Cruises sind Mängel aufgetreten und Sie fragen sich nun, wie Sie damit umgehen sollen?
Manche Probleme sind klein und zügig behoben, andere hingegen können Ihren Traumurlaub schnell zu einem richtigen Albtraum werden lassen. Vielleicht wurde Ihre Reise abgesagt, als Sie schon auf dem Weg zum Hafen waren? Vielleicht wurde auch ein Aufenthalt an einem Hafen gestrichen oder ein Hafen gegen einen anderen, nicht vergleichbaren Hafen getauscht?
Was sind typische Probleme bei Kreuzfahrten?
Dann könnte Ihnen eine Entschädigung gegen Nicko Cruises als Ihren Reiseveranstalter zustehen. Nutzen Sie unser CruiseLaw-System und finden Sie in wenigen Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung heraus, ob Sie in Ihrem Fall eine Entschädigung erhalten können. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen, kümmern wir uns um alles. Unsere Provision ist dabei erfolgsbasiert, das heißt, dass wir unsere Provision nur erhalten, wenn wir für Sie erfolgreich waren und Sie Geld von Ihrem Reiseveranstalter zurückerhalten!
Aktuelle Fälle von Nicko Cruises
Hier finden Sie alle aktuellen Fälle von Kreuzfahrten mit Nicko Cruises, bei denen Probleme aufgetreten sind. Sie waren von einer Reiseabsage, einem Hafenausfall oder einem anderen Mangel betroffen? Dann prüfen Sie Ihren Anspruch direkt kostenlos mit CruiseLaw und finden Sie heraus, was Ihnen als Entschädigung zustehen könnte.
UPDATE: Vasco da Gama lässt Nordfjordeid, Kristiansund und Svolvaer ausfallen
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Vasco da Gama sind Nordfjordeid, Kristiansund und Svolvaer ausgefallen.
Vasco da Gama tauscht St. Tropez gegen La Seyne-sur-Mer
Auf ihrer aktuellen Kreuzfahrt konnte die Vasco da Gama aufgrund von stärkerem Wind nicht vor St. Tropez anlegen und begab sich stattdessen nach La Seyne-sur-Mer.
nickoVISION entlässt Gäste in Komárom statt Passau
Aufgrund des Donau-Hochwassers müssen die Gäste der nickoVISION Ihr Kreuzfahrtschiff anstatt in Passau im mehr als 450 KM entfernten Komárom in Ungarn verlassen.
Vasco da Gama – Dritte Routenänderung auf einer Reise
Anstelle von Porto läuft die Vasco da Gama am morgigen Dienstag, den 17. September 2024, den Hafen von Vigo an.
Einschränkungen des Donau-Schiffsverkehrs
Aufgrund des extremen Hochwassers in Österreich und den angrenzenden Ländern ist der Donau-Schiffsverkehr, vor allem rund um Wien, massiv beeinträchtigt.
Nächste Änderung der Vasco da Gama
Nachdem die aktuelle Reise der Vasco da Gama gestern bereits geändert wurde, steht heute die nächste Änderung auf dem Plan.
Über Nicko Cruises
nicko cruises Schiffsreisen GmbH ist ein deutscher Kreuzfahrtveranstalter mit Sitz in Stuttgart, der sich auf Fluss- und Hochseekreuzfahrten spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 1992 unter dem Namen nicko tours gegründet und gehört seit 2015 zur portugiesischen Holding Mystic Invest. Ursprünglich auf Flusskreuzfahrten in Europa fokussiert, hat nicko cruises sein Angebot in den letzten Jahren auch mit der Vasco da Gama um Hochseereisen erweitert, die etwa 1.000 Passagieren Platz bietet.
Ein zentrales Merkmal des Unternehmens ist das Konzept des „Slow Cruising“. Damit sind Kreuzfahrten mit kleinen bis mittelgroßen Schiffen gemeint, die längere Liegezeiten in den Häfen ermöglichen. Der Fokus liegt auf intensiveren Reiseerlebnissen mit mehr Zeit vor Ort statt schneller Abfertigung. Die Flotte besteht aus über 20 Flussschiffen, die vor allem in Europa, aber auch in Asien und Afrika eingesetzt werden. Die Flussschiffe sind kleiner und nehmen meist zwischen 170 und 220 Gäste auf. Damit richtet sich das Unternehmen vor allem an Reisende, die Wert auf kulturelle Inhalte, Komfort und ein überschaubares Umfeld legen.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Was mache ich, wenn Probleme auftreten?
Das kann leider immer passieren – und tut es im Ergebnis sogar relativ häufig. Bei circa jeder fünften Kreuzfahrt geht nämlich etwas schief, das die Reisenden zu einer Entschädigung berechtigen könnte. Ob nun tatsächlich ein Reisemangel vorliegt, richtet sich nach den konkret vereinbarten Reiseleistungen, aber auch den Informationen, die Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden.
Grundsätzlich hat der Reiseveranstalter (wie bspw. Nicko Cruises) die Pflicht, Ihnen als Reisenden eine mangelfreie Reise zu bieten. Ein Reisemangel liegt insbesondere dann vor, wenn die erbrachten Leistungen erheblich von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften abweichen.
Beispiele hierfür können etwa eine Absage oder auch eine deutliche Verkürzung der Reise bzw. der Aufenthaltsdauer sein. Aber auch andere, vergleichsweise kleinere Probleme können einen Mangel der Reise bedeuten. Bspw. dann, wenn ein oder mehrere Häfen ausfallen oder getauscht werden, Sie eine falsche Kabine bekommen, die nicht der gebuchten Kategorie entspricht oder auch, wenn Ihr Gepäck verloren wird. Weiterhin können auch andauernde, empfindliche Lärmbelästigungen durch andere Gäste, Discotheken oder auch durch einen Defekt an der Schiffstechnik, mangelhafte hygienische Zustände in der Kabine bzw. im Badezimmer oder eine defekte Klimaanlage bei heißen Temperaturen eine mangelhafte Reiseleistung sein.
Ob tatsächlich ein Reisemangel oder nur eine hinzunehmende Unannehmlichkeit vorliegt, können Sie einfach, schnell und kostenlos mit unserem CruiseLaw-System herausfinden. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen, kümmern wir uns gerne um alles, was auf Ihrer Reise schlecht bzw. schief gelaufen ist.
Wie viel kann ich als Entschädigung erhalten?
Dies kommt immer auf zwei Sachen an: Ihren Reisepreis und was für ein Mangel vorliegt. Aber schauen wir uns dazu doch einfach ein Beispiel von Nicko Cruises an!
Nächste Reiseabsage der MS Bijou du Rhône
Nach der bereits vor wenigen Tagen stornierten Reise, musste nicko cruises kurzfristig eine weitere Fahrt der MS Bijou du Rhône vom 11. bis 18. September 2024 absagen.
Die Bijou du Rhone hat bei einer Reise auf der namensgebenden Rhone einen Schaden bei einer Grundberührung erlitten. Die nachfolgende Reise konnte nicht wie geplant durchgeführt werden, da eine Reparatur in einem Trockendock notwendig war. Zwei befreundete ältere Ehepärchen hatten die nachfolgende Flusskreuzfahrt zusammen gebucht und sich sehr auf diese Auszeit gefreut. Pro Person hat diese Reise inklusive Flügen aus/nach Deutschland 1.490€ gekostet. Leider hat die Reparatur des Schiffes dann so lange gedauert, dass auch diese Reise in nicht mehr durchgeführt werden konnte.
nicko cruises hat gebuchten Gästen aufgrund der Absage der Reise Optionen für eine Umbuchung auf eine alternative Reise oder für eine kostenfreie Stornierung zur Verfügung gestellt.
Dies ist aber einfach nicht gut genug! Zwar ist eine Alternativreise eine potentiell angenehme Möglichkeit, wenn es denn zeitlich passt. eine kostenfreie Stornierung ist wohl das Mindeste. Dass hier mehr als eine Rückzahlung des Reisepreises angemessen ist, sehen auch unsere Gerichte so! Vielen Betroffenen ist das leider nicht bewusst, wenn sie den Gutschein ihres Reiseveranstalters dankend annehmen, obwohl dieser im Vergleich zu der tatsächlichen Forderung meisten deutlich niederwertiger ist.
Tatsächlich können unsere betroffenen Reisenden nämlich einen Schadensersatz geltend machen, der im vorliegenden Fall 50% des Reisepreises – und damit insgesamt 2.980€ – beträgt. Eine kostenfreie Stornierung und anschließende Rückzahlung des Reisepreises über 5.960€ ist in den meisten Fällen unproblematisch.
CruiseLaw hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Forderung durchzusetzen. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung jetzt – kostenlos, schnell und einfach!

Bildrechte: nickoSPIRIT von nicko cruises Schiffsreisen GmbH // CC BY
Was sind meine Rechte als Kreuzfahrtpassagier?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.


Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Minderung:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Erstattung:
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen. Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw!
Schadensersatz:
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich. Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Sonstiges:
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Hatten Sie ein Problem an einem dieser Häfen?

Bildrechte: Vasco da Gama in Gibraltar von Bybbisch94, Christian Gebhardt // CC BY
Wann muss ich mich um meine Entschädigung kümmern?
Gesetzlich verjähren die obigen Ansprüche innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag, an dem Ihre Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Wenn Ihre Kreuzfahrt also bspw. am Samstag, den 22. Februar 2025 endet, dann hätten Sie bis zum 22. Februar 2027 um 24 Uhr Zeit, Ihre Ansprüche bei Ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Was bedeutet das praktisch für Sie?
Im besten Fall melden Sie sich so früh wie möglich bei uns! Je früher wir Ihren Fall bearbeiten können, desto eher können wir eventuelle Probleme beheben. In manchen Situationen brauchen wir zur Durchsetzung Ihrer Forderung bspw. ein Mängelprotokoll oder auch Fotos und Videos von Mängeln. Solche Dinge sind zumeist deutlich eher präsent, wenn Sie erst vor kurzem wieder nach Hause gekommen sind.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Auch bei Flusskreuzfahrten können häufiger Situationen vorkommen, die vermeintlich eher nur bei Hochseekreuzfahrten passieren. Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? In all diesen Fällen kann eine Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter möglich sein.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!







