A-ROSA Flussschiff – Reiseabsagen, ausgefallene Häfen und weitere Mängel
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Prüfen Sie Ihren Anspruch online in wenigen Minuten
Bei Ihrer Kreuzfahrt mit A-ROSA Flussschiff sind Mängel aufgetreten und Sie fragen sich nun, wie Sie damit umgehen sollen?
Manche Probleme sind klein und werden zügig von der Reiseleitung an Bord behoben, bei anderen Problemen hingegen kann Ihr Traumurlaub schnell zu einem richtigen Albtraum werden – wenn man dann nur an die Zentrale an Land verwiesen wird, hilft Ihnen das sicherlich nicht… Vielleicht wurde Ihre Reise abgesagt, als Sie schon auf dem Weg zum Hafen waren? Vielleicht wurde auch ein Aufenthalt an einem Hafen gestrichen oder ein Hafen gegen einen anderen, nicht vergleichbaren Hafen getauscht?
Was sind typische Probleme bei Kreuzfahrten?
Dann könnte Ihnen eine Entschädigung gegen A-ROSA Flussschiff als Ihren Reiseveranstalter zustehen. Nutzen Sie unser CruiseLaw-System und finden Sie in wenigen Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung heraus, ob Sie in Ihrem Fall eine Entschädigung erhalten können. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen, kümmern wir uns um alles. Unsere Provision ist dabei erfolgsbasiert, das heißt, dass wir unsere Provision nur erhalten, wenn wir für Sie erfolgreich waren und Sie Geld von Ihrem Reiseveranstalter zurückerhalten!
Aktuelle Fälle von A-ROSA Flussschiff
Hier finden Sie alle aktuellen Fälle von Kreuzfahrten mit A-ROSA Flussschiff, bei denen Probleme aufgetreten sind. Sie waren von einer Reiseabsage, einem Hafenausfall oder einem anderen Mangel betroffen? Dann prüfen Sie Ihren Anspruch direkt kostenlos mit CruiseLaw und finden Sie heraus, was Ihnen als Entschädigung zustehen könnte.
A-ROSA Silva tauscht Ein-/Ausschiffungshafen Köln zu Mainz
Die A-ROSA Silva hat auf ihrer derzeitigen und der nächsten Kreuzfahrt den Ein- und Ausschiffungshafen Köln gegen Mainz getauscht.
A-ROSA Silva lässt Traben-Trarbach ausfallen
Auf der aktuellen Flusskreuzfahrt der A-ROSA Silva fällt der Aufenthalt in Traben-Trarbach ersatzlos aus.
A-ROSA Sena ändert den Start- und Zielhafen auf Duisburg
Die A-ROSA Sena kann auf der dritten Reise in Folge nicht vom geplanten Abfahrtshafen in Köln losfahren.
Reiseabsage der A-ROSA Mia
Nach einer Grundberührung der Mia hat A-ROSA die anstehende Flusskreuzfahrt aufgrund notwendiger Reparaturarbeiten abgesagt.
Einschränkungen des Donau-Schiffsverkehrs
Aufgrund des extremen Hochwassers in Österreich und den angrenzenden Ländern ist der Donau-Schiffsverkehr, vor allem rund um Wien, massiv beeinträchtigt.
Über A-ROSA Flussschiff
A-ROSA Flussschiff ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Flusskreuzfahrten und hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2000 zu einer der bekanntesten und beliebtesten Reedereien Europas entwickelt. Das Unternehmen betreibt eine moderne Flotte von insgesamt 15 Schiffen (Stand: 2025), die auf einigen der schönsten europäischen Flüsse wie dem Rhein, der Donau, der Seine, dem Rhône und der Mosel unterwegs sind.
A-ROSA zeichnet sich durch ein innovatives Konzept aus, das Luxus und Komfort mit einer entspannten, lässigen Atmosphäre verbindet – ohne strenge Kleiderordnungen oder festgelegte Sitzplätze beim Essen. Dieses Alleinstellungsmerkmal hebt A-ROSA deutlich von traditionellen Kreuzfahrtanbietern ab.
Jährlich begrüßt das Unternehmen mehr als 200.000 Gäste an Bord, die von der Crew, dem Freizeitangebot und der Küche begeistert sind. Ein großer Unterschied zu anderen Anbietern ist das All-Inclusive-Konzept: Neben der Vollpension inklusive Getränken während der Mahlzeiten bietet A-ROSA auch viele weitere Extras wie die Nutzung des Wellnessbereichs, kostenfreies WLAN und ein flexibles Check-in/Check-out-System. Die Kabinen sind modern und komfortabel gestaltet, wobei großzügige Außenkabinen mit französischem Balkon oder privatem Sonnendeck zum Standard gehören.
Zudem legt A-ROSA großen Wert auf Nachhaltigkeit und setzt dabei auf umweltschonende Technologien sowie regionale Produkte in den Bordrestaurants. Diese Kombination aus Qualität, Flexibilität und Umweltbewusstsein macht A-ROSA Flussschiff zu einer Top-Wahl für anspruchsvolle Reisende, die Entspannung und Erlebnis auf höchstem Niveau erleben möchten.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Was mache ich, wenn Probleme auftreten?
Das kann leider immer passieren – und tut es im Ergebnis sogar relativ häufig. Bei circa jeder fünften Kreuzfahrt geht nämlich etwas schief, das die Reisenden zu einer Entschädigung berechtigen könnte. Ob nun tatsächlich ein Reisemangel vorliegt, richtet sich nach den konkret vereinbarten Reiseleistungen, aber auch den Informationen, die Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden.
Grundsätzlich hat der Reiseveranstalter (wie bspw. A-ROSA Flussschiff) die Pflicht, Ihnen als Reisenden eine mangelfreie Reise zu bieten. Ein Reisemangel liegt insbesondere dann vor, wenn die erbrachten Leistungen erheblich von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften abweichen.
Beispiele hierfür können etwa eine Absage oder auch eine deutliche Verkürzung der Reise bzw. der Aufenthaltsdauer sein. Aber auch andere, vergleichsweise kleinere Probleme können einen Mangel der Reise bedeuten. Bspw. dann, wenn ein oder mehrere Häfen ausfallen oder getauscht werden, Sie eine falsche Kabine bekommen, die nicht der gebuchten Kategorie entspricht oder auch, wenn Ihr Gepäck verloren wird. Weiterhin können auch andauernde, empfindliche Lärmbelästigungen durch andere Gäste, Discotheken oder auch durch einen Defekt an der Schiffstechnik, mangelhafte hygienische Zustände in der Kabine bzw. im Badezimmer oder eine defekte Klimaanlage bei heißen Temperaturen eine mangelhafte Reiseleistung sein.
Ob tatsächlich ein Reisemangel oder nur eine hinzunehmende Unannehmlichkeit vorliegt, können Sie einfach, schnell und kostenlos mit unserem CruiseLaw-System herausfinden. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen, kümmern wir uns gerne um alles, was auf Ihrer Reise schlecht bzw. schief gelaufen ist.
Wie viel kann ich als Entschädigung erhalten?
Dies kommt immer auf zwei Sachen an: Ihren Reisepreis und was für ein Mangel vorliegt. Aber schauen wir uns dazu doch einfach ein Beispiel von A-ROSA Flussschiff an!
Reiseabsage der A-ROSA Mia
Nach einer Grundberührung der Mia hat A-ROSA die anstehende Flusskreuzfahrt aufgrund notwendiger Reparaturarbeiten abgesagt.
Eine 7-tägige Kreuzfahrt der A-ROSA Mia wurde wenige Tage vor dem geplanten Start abgesagt, weil das Schiff defekt war. Viele der Passagiere haben eine Balkonkabine für 1.398€ pro Person ohne Anreisekosten und sämtliche Zusatzkosten (wie bspw. für Ausflüge etc.) gebucht.
Eine vierköpfige Familie hat damit also nur für die eigentliche Kreuzfahrt bereits Reisekosten in Höhe von 5.592€. Wenn eine Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt wird, dann müssen Sie natürlich Ihren Reisepreis zurückerhalten. In diesen Fällen können Sie aber häufig noch mehr fordern, immerhin haben Sie sich lange auf den Urlaub gefreut und entsprechende Vorbereitungen getroffen, ein passender Ersatzurlaub kann meistens nicht noch einfach so organisiert werden – insbesondere für eine Familie mit zwei Kindern.
Dass hier mehr als eine Rückzahlung des Reisepreises angemessen ist, sehen auch unsere Gerichte so! Vielen Betroffenen ist das leider nicht bewusst, wenn sie den Gutschein ihres Reiseveranstalters dankend annehmen, obwohl dieser im Vergleich zu der tatsächlichen Forderung entweder meistens deutlich niedriger oder an so viele zeitliche und/oder inhaltliche Bedingungen geknüpft ist, dass die meisten Reisenden diesen nicht nutzen können.
In unserem Fall wäre für unsere Familie eine Rückzahlung ihres Reisepreises in Höhe von 5.592€ zuzüglich eines Schadensersatzes aufgrund nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 50% des Reisepreises – also 2.796€ – angemessen. Insgesamt könnte unsere Familie also 8.388€ von A-ROSA Flussschiff fordern. Das sieht im Vergleich zu dem, was normalerweise angeboten wird, deutlich besser aus.
CruiseLaw hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Forderung durchzusetzen. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung jetzt – kostenlos, schnell und einfach!

Bildrechte: Drei Arosaschiffe in Wien von Schiffswalter // CC BY
Was sind meine Rechte als Kreuzfahrtpassagier?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.


Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Minderung:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Erstattung:
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen. Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw!
Schadensersatz:
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich. Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Sonstiges:
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Hatten Sie ein Problem an einem dieser Häfen?

Bildrechte: Zwei Schiffe von A-ROSA in Bratislava von Gabriele // CC BY
Wann muss ich mich um meine Entschädigung kümmern?
Gesetzlich verjähren die obigen Ansprüche innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag, an dem Ihre Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Wenn Ihre Kreuzfahrt also bspw. am Samstag, den 22. Februar 2025 endet, dann hätten Sie bis zum 22. Februar 2027 um 24 Uhr Zeit, Ihre Ansprüche bei Ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Was bedeutet das praktisch für Sie?
Im besten Fall melden Sie sich so früh wie möglich bei uns! Je früher wir Ihren Fall bearbeiten können, desto eher können wir eventuelle Probleme beheben. In manchen Situationen brauchen wir zur Durchsetzung Ihrer Forderung bspw. ein Mängelprotokoll oder auch Fotos und Videos von Mängeln. Solche Dinge sind zumeist deutlich eher präsent, wenn Sie erst vor kurzem wieder nach Hause gekommen sind.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Lassen Sie sich nichts von Ihrem Reiseveranstalter erzählen und prüfen Sie Ihre Rechte mit uns.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!






