
Las Palmas de Gran Canaria
Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Las Palmas de Gran Canaria oder wurde der geplante Aufenthalt in Las Palmas de Gran Canaria kurzfristig geändert? Wurde Las Palmas de Gran Canaria nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?
Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.
Aktuelle Fälle in Las Palmas de Gran Canaria und Umgebung
Hier finden Sie alle Fälle in und um Las Palmas de Gran Canaria, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
Mein Schiff 3: Kollision beim Auslaufen aus Bremerhaven
Nach der Kollision in Bremerhaven ist die 21-tägige Kanaren-Reise der Mein Schiff 3 von TUI Cruises ungewiss.
AIDAprima: Southampton entfällt wegen Sturm
Starker Wind am Ärmelkanal: Die AIDAprima konnte Southampton nicht anlaufen und verbringt den Tag auf See, Gijón wird verlängert.
Alles Wichtige zu Las Palmas de Gran Canaria
Informationen zum Hafen, Las Palmas de Gran Canaria als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.
Der Hafen von Las Palmas ist ein wichtiger Kreuzfahrt- und Logistikstandort im Atlantik. Jährlich laufen rund über 1,5 Millionen Kreuzfahrtgäste den Hafen an, wobei die Zahlen in den letzten Jahren stark gewachsen sind. Ein neues großes Kreuzfahrtterminal stärkt seine Rolle als moderne Drehscheibe für Atlantik- und Kanarenrouten.
Neben Kreuzfahrten spielt die maritime Wirtschaft eine zentrale Rolle: Fracht, Versorgung und Hafenservices machen Las Palmas zu einem wirtschaftlich vielfältigen Standort. Für Gran Canaria ist der Hafen ein bedeutender Motor für Tourismus, Handel und Infrastrukturentwicklung.
Las Palmas de Gran Canaria und die Kanarischen Inseln begeistern Besucher durch eine einzigartige Kombination aus atemberaubender Natur, angenehmem Klima, kultureller Vielfalt und vielseitigen Freizeitmöglichkeiten. Las Palmas als Hauptstadt der Insel Gran Canaria vereint urbanes Leben mit entspannter Strandatmosphäre. Besonders der Stadtstrand Playa de Las Canteras gilt als einer der schönsten Stadtstrände Europas, mit feinem goldenen Sand, kristallklarem Wasser und einer lebendigen Promenade, die zum Bummeln, Sporttreiben und Verweilen einlädt.
Die Altstadt Vegueta beeindruckt mit engen Gassen, historischen Gebäuden und Museen, die die koloniale Geschichte der Insel lebendig werden lassen, während moderne Stadtviertel wie Triana mit Boutiquen, Cafés und Kunstgalerien pulsierendes Stadtleben bieten.
Die Kanarischen Inseln insgesamt zeichnen sich durch ihre enorme landschaftliche Vielfalt aus. Auf Gran Canaria, Teneriffa, La Palma, La Gomera, Lanzarote und Fuerteventura finden Besucher von weitläufigen Stränden über Vulkangebiete bis hin zu üppigen Wäldern alles, was Natur- und Aktivurlauber begeistert. Besonders die Vulkanlandschaften, wie der Teide auf Teneriffa, Spaniens höchster Berg oder die Mondlandschaften Lanzarotes bieten spektakuläre Wandermöglichkeiten und unvergessliche Aussichten. Die vielfältige Flora und Fauna, etwa in Naturparks oder an den Küstengebieten, zieht Naturliebhaber ebenso an wie Wassersportler, die surfen, tauchen oder segeln möchten.
Auch kulturell haben die Kanaren einiges zu bieten. Feste, traditionelle Märkte, kanarische Küche mit Spezialitäten wie Papas arrugadas, Mojo-Saucen und frischem Fisch sowie Musik- und Tanzveranstaltungen vermitteln das besondere Lebensgefühl der Inselbewohner. Die Mischung aus spanischer, afrikanischer und lateinamerikanischer Prägung macht die Kultur der Kanaren abwechslungsreich und lebendig. Dank des milden, ganzjährig angenehmen Klimas sind die Kanarischen Inseln ein ideales Reiseziel für Sonnenhungrige, Aktivurlauber und Kulturinteressierte gleichermaßen. Die Kombination aus Natur, Stränden, Geschichte, Freizeitangeboten und der herzlichen Gastfreundschaft der Menschen schafft ein ganz besonderes Urlaubserlebnis, das sowohl Entspannung als auch Abenteuer und kulturelle Entdeckungen bietet.
AIDA Cruises läuft Las Palmas sehr häufig an, vor allem im Rahmen ihrer Kanaren-Routen. Typisch sind 7- bis 14-tägige Reisen, die mehrere Kanarische Inseln, Madeira und teils Marokko verbinden. Diese Routen sind besonders wegen des milden Klimas und vieler ganzjähriger Starttermine beliebt.
AIDA steht für ein legeres, deutschsprachiges Urlaubserlebnis mit umfangreichen Freizeit- und Wellnessangeboten und ist besonders bei deutschen Gästen beliebt.
TUI Cruises bietet ebenfalls regelmäßige Kanaren- und Atlantikrouten mit Stopps in Las Palmas an, häufig kombiniert mit Madeira, Teneriffa oder Lanzarote. Was die Routen besonders macht, ist der Fokus auf Erholung, Seetage und hochwertige Ziele.
Mein Schiff von TUI steht für ein Premium-All-Inclusive-Konzept, viel Platz pro Gast, starke Wellnessangebote und gehobener Service — dies macht es besonders attraktiv für deutschsprachige Kreuzfahrtgäste.
MSC Cruises nutzt Las Palmas in vielen Winter- und Transatlantikrouten. Häufig sind Kombinationen aus Kanaren, Madeira, marokkanischen Häfen und Westeuropa. Die abwechslungsreichen Routen und attraktiven Preise machen diese Reisen sehr beliebt.
MSC zeichnet sich durch moderne Schiffe, internationale Atmosphäre und eine starke Preis-Leistungs-Struktur aus.
Costa Cruises läuft Las Palmas regelmäßig im Rahmen von Winterrouten an, die die Kanaren, Madeira und teilweise das westliche Mittelmeer verbinden. Die Routen sind besonders für Gäste interessant, die sonnige Winterziele bevorzugen.
Costa Cruises bietet ein italienisch geprägtes Bordkonzept, gute Unterhaltung und Konzepte für ein internationales Publikum.
Auch Royal Caribbean International nutzt Las Palmas als Hafen für Transatlantik-Überquerungen und ausgewählte Kanaren- und Westeuroparouten. Besonders attraktiv ist RCI im Hinblick auf die großen Schiffe und das umfangreiche, innovationsreiche Freizeitangebot.
Royal Caribbean steht für moderne Megaschiffe, vielfältige Aktivitäten und internationale Gäste.

Foto: Las Palmas von Nomad List

Foto: Puerto Rico von Miltiadis Fragkidis

Foto: Las Palmas von Nomad List
Gab es Probleme an anderen Häfen?
Nicht nur Las Palmas de Gran Canaria ist häufiger von Problemen betroffen. Auch an anderen Häfen kommt es immer wieder zu Ausfällen und weiteren Mängeln.
Ihre Rechte im Reiserecht
Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.
Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.
Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden.
Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich. Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat.
Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Gerade bei getauschten Häfen ist ein angemessener Ersatz jedoch quasi nicht möglich. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen.
Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw.
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Das Team von CruiseLaw meint:
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Sollten Sie bei Ihrer Kreuzfahrt auf Probleme gestoßen sein, zögern Sie nicht, Ihren Reiseveranstalter darauf hinzuweisen und eine Entschädigung zu fordern.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Alle wichtigen Fragen auf einen Blick
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.
CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.
Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.
Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.
Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.
Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.
Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.
Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.
Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.
Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.
Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.
In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn
- der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
- der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
- die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
- der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.
Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.
Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.
Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.
Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.
Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.
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