Disney Cruise Line – Reiseabsagen, ausgefallene Häfen und weitere Mängel
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Prüfen Sie Ihren Anspruch online in wenigen Minuten
Bei Ihrer Kreuzfahrt mit Disney Cruise Line sind Mängel aufgetreten und Sie fragen sich nun, wie Sie damit umgehen sollen?
Manche Probleme sind klein und zügig behoben, andere hingegen können Ihren Traumurlaub schnell zu einem richtigen Albtraum werden lassen. Vielleicht wurde Ihre Reise abgesagt, als Sie schon auf dem Weg zum Hafen waren? Vielleicht wurde auch ein Aufenthalt an einem Hafen gestrichen oder ein Hafen gegen einen anderen, nicht vergleichbaren Hafen getauscht?
Was sind typische Probleme bei Kreuzfahrten?
Dann könnte Ihnen eine Entschädigung gegen Disney Cruise Line als Ihren Reiseveranstalter zustehen. Nutzen Sie unser CruiseLaw-System und finden Sie in wenigen Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung heraus, ob Sie in Ihrem Fall eine Entschädigung erhalten können. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen, kümmern wir uns um alles. Unsere Provision ist dabei erfolgsbasiert, das heißt, dass wir unsere Provision nur erhalten, wenn wir für Sie erfolgreich waren und Sie Geld von Ihrem Reiseveranstalter zurückerhalten!
Aktuelle Fälle von Disney Cruise Line
Hier finden Sie alle aktuellen Fälle von Kreuzfahrten mit Disney Cruise Line, bei denen Probleme aufgetreten sind. Sie waren von einer Reiseabsage, einem Hafenausfall oder einem anderen Mangel betroffen? Dann prüfen Sie Ihren Anspruch direkt kostenlos mit CruiseLaw und finden Sie heraus, was Ihnen als Entschädigung zustehen könnte.
Disney Treasure lässt Tortola und St. Thomas ausfallen
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Disney Treasure fallen die Aufenthalte in Tortola und St. Thomas wetterbedingt aus.
Disney Wish lässt Nassau ersatzlos ausfallen
Auf der aktuellen Kreuzfahrt der Disney Wish ist der Hafen von Nassau ersatzlos aus der Reise gestrichen worden.
Verzögerte Fertigstellung der Disney Adventure – 25 Reiseabsagen
Disney Cruise Line hat die Jungfernfahrt und 24 weitere Reisen der Disney Adventure aufgrund von Verzögerungen in der Fertigstellung abgesagt.
Disney ändert Kreuzfahrt von Ost- zu Westkaribik
Die aktuelle Kreuzfahrt der Disney Treasure wurde aufgrund des Hurricanes Erin von der östlichen Karibik in die westliche Karibik verschoben.
Disney Cruise Line sagt Kreuzfahrt ab
Eine Änderung im Trockendock-Zeitplan hat zu einer Stornierung der Fahrt der Disney Magic ab San Diego im April 2026 geführt.
Disney Cruise Line sagt vier Reisen der Disney Fantasy ab
Disney Cruise Line hat bekannt gegeben, dass vier Reisen der Disney Fantasy im Oktober und November 2025 abgesagt wurden.
Über Disney Cruise Line
Disney Cruise Line ist eine Tochtergesellschaft der Walt Disney Company und wurde 1996 gegründet. Das Unternehmen bietet Kreuzfahrten an, die für Familien und Disney-Fans weltweit konzipiert sind, eine Kombination aus Disney’s Markenwelt und einem hochwertigem Kreuzfahrterlebnis.
Was Disney Cruise Line besonders macht, ist der Fokus auf Familienfreundlichkeit und das einzigartige Disney-Erlebnis. Die Schiffe sind so gestaltet, dass sie sowohl den Komfort einer Kreuzfahrt als auch die Magie von Disney vereinen. Es gibt thematische Bereiche, die speziell für Kinder, Teenager und Erwachsene ausgelegt sind, darunter Disney-Charaktere, spezielle Shows, Kinderclubs und Aktivitäten für die ganze Familie.
Die Flotte von Disney Cruise Line besteht derzeit aus acht Schiffen. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wird die Flotte in den nächsten Jahren um mindestens vier weitere Schiffe ergänzt. Jährlich befördert Disney Cruise Line mehrere Millionen Passagiere, wobei die Zahlen je nach Jahr variieren können. Aufgrund der großen Beliebtheit und der exklusiven Ausrichtung auf Familien ist Disney ein bedeutender Anbieter im Kreuzfahrtmarkt, insbesondere in Nordamerika und Europa.
Wir können Ihnen auch bei anderen Anbietern helfen!
Was mache ich, wenn Probleme auftreten?
Das kann leider immer passieren – und tut es im Ergebnis sogar relativ häufig. Bei circa jeder fünften Kreuzfahrt geht nämlich etwas schief, das die Reisenden zu einer Entschädigung berechtigen könnte. Ob nun tatsächlich ein Reisemangel vorliegt, richtet sich nach den konkret vereinbarten Reiseleistungen, aber auch den Informationen, die Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden.
Grundsätzlich hat der Reiseveranstalter (wie bspw. Disney Cruise Line) die Pflicht, Ihnen als Reisenden eine mangelfreie Reise zu bieten. Ein Reisemangel liegt insbesondere dann vor, wenn die erbrachten Leistungen erheblich von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften abweichen.
Beispiele hierfür können etwa eine Absage oder auch eine deutliche Verkürzung der Reise bzw. der Aufenthaltsdauer sein. Aber auch andere, vergleichsweise kleinere Probleme können einen Mangel der Reise bedeuten. Bspw. dann, wenn ein oder mehrere Häfen ausfallen oder getauscht werden, Sie eine falsche Kabine bekommen, die nicht der gebuchten Kategorie entspricht oder auch, wenn Ihr Gepäck verloren wird. Weiterhin können auch andauernde, empfindliche Lärmbelästigungen durch andere Gäste, Discotheken oder auch durch einen Defekt an der Schiffstechnik, mangelhafte hygienische Zustände in der Kabine bzw. im Badezimmer oder eine defekte Klimaanlage bei heißen Temperaturen eine mangelhafte Reiseleistung sein.
Ob tatsächlich ein Reisemangel oder nur eine hinzunehmende Unannehmlichkeit vorliegt, können Sie einfach, schnell und kostenlos mit unserem CruiseLaw-System herausfinden. Wenn Sie uns danach mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen, kümmern wir uns gerne um alles, was auf Ihrer Reise schlecht bzw. schief gelaufen ist.
Wie viel kann ich als Entschädigung erhalten?
Dies kommt immer auf zwei Sachen an: Ihren Reisepreis und was für ein Mangel vorliegt. Aber schauen wir uns dazu doch einfach ein Beispiel von Disney Cruise Line an!
Verzögerte Fertigstellung der Disney Adventure – 25 Reiseabsagen
Disney Cruise Line hat die Jungfernfahrt und 24 weitere Reisen der Disney Adventure aufgrund von Verzögerungen in der Fertigstellung abgesagt.
Die Disney Adventure ist eines der beiden neuesten Schiffe der Disney Cruise Line und sollte eigentlich am 15. Dezember 2025 auf Jungfernfahrt gehen. Für den Zeitraum vom 15. Dezember 2025 – 12. März 2026 hatte Disney insgesamt 25 Kreuzfahrten von/bis Singapur mit jeweils drei – fünf Nächten geplant.
Vier Freunde aus Deutschland hatten sich für die Weihnachtszeit 2025 etwas besonderes überlegt und wollten eine Kreuzfahrt in Asien über Weihnachten oder Silvester machen. Dafür haben sie sich die Disney Adventure ausgesucht, die erst kurz vorher auf Jungfernfahrt gehen sollte. Für eine viertägige Reise auf der Disney Adventure in einer Balkonkabine musste jeder inklusive Flügen 2.480€ bezahlen. Aufgrund von Verzögerungen in der Fertigstellung hat Disney jedoch alle Reisen bis Anfang März 2026 abgesagt.
Für unsere Freunde bedeutet dies, dass Disney den Reisepreis zurückzahlen wird. In einigen Fällen dieser Art wird es von dem Reiseveranstalter auch noch eine Entschuldigung in Form eines Reisegutscheins (FCC) geben, der für eine nächste Reise eingesetzt werden kann. Leider ist der Gutschein zeitlich gebunden, sodass es unseren Freunden nicht möglich ist, diesen Gutschein sinnvoll einzusetzen. Darüber hinaus ist auch der Wert des Gutscheins nicht in Ordnung.
In diesem Fall stehen jedem unserer Reisenden nicht nur die vollständige Rückzahlung des Reisepreises, sondern auch ein Schadensersatz aufgrund nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Aufgrund des Zeitpunktes der Absage im Hinblick auf das Startdatum der Reise ist es angemessen, dass unsere Freunde 50% des Reisepreises als Schadensersatz erhalten. Das bedeutet, dass jeder von unseren Reisenden eigentlich insgesamt 3.720€ von Disney Cruise Line fordern kann.
CruiseLaw hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Forderung durchzusetzen. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung jetzt – kostenlos, schnell und einfach!

Bildrechte: Disney Dream in den Bahamas von Stratocaster27 // CC BY
Was sind meine Rechte als Kreuzfahrtpassagier?
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden – insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes – und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw. Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können wohl natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten. Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und ihre Kunden (wenn überhaupt) mit bspw. Reisegutscheinen abzuspeisen – das ist kein korrekter Umgang!
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.


Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Minderung:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden. Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich! Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat. Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Erstattung:
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen. Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw!
Schadensersatz:
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich. Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Sonstiges:
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Hatten Sie ein Problem an einem dieser Häfen?

Bildrechte: Disney Treasure vor Grand Cayman von Seppecool10 // CC BY
Wann muss ich mich um meine Entschädigung kümmern?
Gesetzlich verjähren die obigen Ansprüche innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag, an dem Ihre Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Wenn Ihre Kreuzfahrt also bspw. am Samstag, den 22. Februar 2025 endet, dann hätten Sie bis zum 22. Februar 2027 um 24 Uhr Zeit, Ihre Ansprüche bei Ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Was bedeutet das praktisch für Sie?
Im besten Fall melden Sie sich so früh wie möglich bei uns! Je früher wir Ihren Fall bearbeiten können, desto eher können wir eventuelle Probleme beheben. In manchen Situationen brauchen wir zur Durchsetzung Ihrer Forderung bspw. ein Mängelprotokoll oder auch Fotos und Videos von Mängeln. Solche Dinge sind zumeist deutlich eher präsent, wenn Sie erst vor kurzem wieder nach Hause gekommen sind.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet CruiseLaw?
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Benutzung von CruiseLaw ist kostenlos und wird es auch immer bleiben!
Das bedeutet, dass Sie unser komplettes System so oft, so umfangreich und für so viele Personen nutzen können, wie Sie möchten!
Damit können Sie sich selbst ein Bild über Ihre Situation verschaffen und eine sinnvolle Entscheidung treffen. Bevor Sie uns beauftragen, zeigt Ihnen unser System die mögliche Entschädigungshöhe und unsere darauf basierende Erfolgsprovision an.
Wenn Sie uns anschließend beauftragen und Ihr Fall über unsere KI an unser Team im Hintergrund weitergegeben wird, gehen Sie selbst dann noch keinerlei Risiko ein.
Wir erhalten unsere Provision erst und nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben!
Welche Vorteile bringt mir CruiseLaw?
CruiseLaw ist die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit, eine Entschädigung gegen Ihre Reiseveranstalter durchzusetzen.
Es ist unser größtes und wichtigstes Ziel, Ihnen zu helfen – Punkt!
Dafür nutzen wir unsere Vorreiterposition als Legal-Tech Rechtsdienstleister in der Kreuzfahrt-Branche, um das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen. Deswegen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte von Anfang bis Ende zur Seite.
Sie haben keinen Aufwand und keinen Ärger!
Sie müssen sich nicht um einen Anwalt kümmern, nicht zu einem Beratungsgespräch fahren und keine Erstberatungsgebühr zahlen.
Nutzen Sie CruiseLaw, ganz wie es Ihnen passt!
Egal ob mit Laptop oder Tablet Zuhause auf der Couch, unterwegs auf dem Handy oder in Ihrer Mittagspause im Büro, ganz wie es Ihnen passt.
Das Beste kommt zum Schluss: CruiseLaw ist kostenlos!
Es ist vollkommen egal, wie lange und wie aufwändig Ihr Fall für uns ist:
Erst (und nur dann!) wenn wir Ihre Entschädigung von Ihrem Reiseveranstalter erhalten haben, stellen wir Ihnen unsere Provision in Rechnung.
Wie kann ich CruiseLaw beauftragen?
Die Beauftragung von uns erfolgt online über unser System – einfach, kostenlos und schnell!
Überall wo Sie den unten stehenden Button finden, erhalten Sie direkt und ohne Umwege Zugriff auf den Kern unseres Angebotes.
Je nachdem, welches Problem bei Ihnen vorliegt oder vorgefallen ist und wie umfangreich Sie CruiseLaw nutzen wollen,
führt Sie unser System durch sämtliche relevanten Punkte und fragt alle zur Bearbeitung Ihres Falles notwendigen Daten ab.
Sofern Probleme bei der Eingabe Ihrer Daten auftreten sollten, kontaktieren Sie uns bitte über service@cruiselaw.de oder über unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Welche Dokumente benötige ich bzw. CruiseLaw von mir?
Grundsätzlich benötigen wir für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches eigentlich keine Dokumente von Ihnen.
Nichtsdestotrotz fragen wir Sie im Rahmen Ihrer Fallerstellung nach einigen wenigen Sachen, ganz in Abhängigkeit des bei Ihnen aufgetretenen Problems. Dazu zählt bspw. Ihre Buchungsbestätigung (bzw. Ihr Reisevertrag) sowie – wenn möglich – Ihre Kommunikation mit dem Reiseveranstalter.
Selbst wenn wir Sie erst einmal nicht nach Dokumenten fragen sollten, bitte behalten Sie alles, was Sie dazu gesammelt haben! Das erleichtert (und stellenweise sogar ermöglicht) eine gerichtliche Durchsetzung im Anschluss.
Kann CruiseLaw mir nur bei Kreuzfahrt-Problemen helfen?
Nein – CruiseLaw ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die mit Ihrer Kreuzfahrt in Verbindung stehen!
Zwar liegt unser Fokus auf Kreuzfahrtreisen, da wir uns aber im Pauschalreiserecht bewegen, ist es (fast) vollkommen egal, was Ihnen wann im Rahmen Ihrer Reise passiert ist. Wenn Ihre Reise vor Beginn abgesagt wurde, Ihre An- oder Abreise (insbesondere natürlich auch hinsichtlich Flugreisen) nicht wie vereinbart war oder während Ihrer Kreuzfahrt Mängel aufgetreten sind – wir sind für Sie da!
Wie kann ich CruiseLaw kontaktieren?
Sie können uns bzw. unseren Kundenservice auf mehrere Arten rund um die Uhr erreichen!
Ihnen steht unser Kontaktformular und unsere Service-E-Mail für alle normalen Fragen, sowie unsere Datenschutz-E-Mail für besondere Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung.
Darüber hinaus erreichen Sie uns auch postalisch.
Sofern es im Einzelfall möglich ist, versuchen wir, sämtliche Anfragen innerhalb von 48 Stunden zu beantworten.
Sie hatten Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? In all diesen Fällen kann es sehr gut möglich sein, dass Sie Teile Ihres Reisepreises zurückerhalten sollten.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch!





