Eine Luftaufnahme von Split mit Teile des Hafengebietes im Vordergrund, Split, Kroatien, 2019.

Split


Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Split oder wurde der geplante Aufenthalt in Split kurzfristig geändert? Wurde Split nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?

Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.

Hier finden Sie alle Fälle in und um Split, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.

Informationen zum Hafen, Split als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.

Der Kreuzfahrthafen von Split ist in einer der schönsten und ältesten Städte Kroatiens und ein beliebtes Ziel für Kreuzfahrtschiffe im Adriatischen Meer. Split zeichnet sich durch seine beeindruckende Mischung aus römischer Geschichte und mediterraner Kultur aus, wobei der Diokletianpalast, ein UNESCO-Weltkulturerbe, das Herz der Stadt bildet. Der Hafen ist gut ausgestattet und bietet den Passagieren eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten, darunter Restaurants, allerhand Geschäfte und einen guten Zugang zu nahegelegenen Sehenswürdigkeiten.

Im Jahr 2024 verzeichnete Split einen bemerkenswerten Anstieg der Kreuzfahrtpassagiere und -schiffe. Insgesamt kamen fast 320 Kreuzfahrtschiffe im Hafen von Split an, die Zahl der Passagiere erreichte rund 510.000 – ein deutliches Plus im Vergleich zu 2023. Diese Zahlen unterstreichen die wachsende Beliebtheit von Split als Kreuzfahrtziel an der Adria.

Split ist eine besondere Stadt an der dalmatinischen Küste Kroatiens, die sich immer wieder als faszinierendes Ausflugsziel erweist. Die Ankunft mit dem Kreuzfahrtschiff ist oftmals der perfekte Einstieg in das kroatische Lebensgefühl, da die Stadt vom Hafen aus leicht zugänglich ist. Sobald die riesigen Kreuzfahrtschiffe im Hafen von Split anlegen, eröffnet sich ein Spektakel von antiken Mauern, geschäftigen Märkten und dem türkisfarbenen Glanz der Adria. Die kurze Entfernung zwischen dem Kreuzfahrtterminal und dem Diokletianpalast, dem Herzstück der Stadt, ermöglicht es Passagieren, in kürzester Zeit tief in die Geschichte und Kultur Splits einzutauchen. Viele Kreuzfahrtunternehmen bieten Shuttle-Dienste oder organisierte Ausflüge an, die den direkten Transport zum Stadtzentrum garantieren.

Der Diokletianpalast, ein UNESCO-Weltkulturerbe, ist das absolute Highlight für Touristen. Dieser römische Palast, erbaut um 300 n. Chr. für Kaiser Diokletian, ist heute kein verlassenes Denkmal, sondern ein lebendiger Stadtteil. Innerhalb der Palastmauern finden sich enge Gassen, in denen sich Geschäfte, Restaurants, Cafés und Wohnungen aneinanderreihen. Kreuzfahrtreisende können durch die alten Hallen schlendern, den Peristyl, den ehemaligen Innenhof des Palastes, bewundern und die Kathedrale des Heiligen Domnius, ursprünglich Diokletians Mausoleum, besichtigen. Die Erkundung des Palastes bietet eine einzigartige Mischung aus Geschichte, Architektur und dem modernen Leben, was es zu einem unvergesslichen Erlebnis macht.

Neben dem Diokletianpalast gibt es in Split aber auch noch viele andere Sehenswürdigkeiten. Der Marjan-Hügel, ein bewaldeter Park am Rande der Stadt, bietet atemberaubende Panoramablicke auf Split und die umliegenden Inseln. Viele Touristen nutzen die Zeit, um einen Spaziergang auf den Marjan zu unternehmen oder sich eine entspannte Zeit am Strand zu gönnen. Die Riva, die palmengesäumte Uferpromenade von Split, ist der perfekte Ort, um das bunte Treiben zu beobachten, in einem der zahlreichen Cafés einen Kaffee zu trinken oder einfach nur die Seele baumeln zu lassen. Für Kunstinteressierte ist die Galerie of Fine Arts einen Besuch wert, die eine beeindruckende Sammlung kroatischer Kunst beherbergt. Kurzausflüge von Split aus bieten sich zudem zu den nahegelegenen Inseln Hvar, Brac oder Solta an, die mit Fähren schnell erreichbar sind und weitere Möglichkeiten zur Erkundung der dalmatinischen Küstenlandschaft bieten. Die zahlreichen Souvenirläden, die lokalen Märkte und die Restaurants, die traditionelle kroatische Küche anbieten, runden das Erlebnis für Kreuzfahrtgäste ab.

Kroatien ist ein Reiseziel, das seinen Besuchern eine unvergleichliche Kombination aus atemberaubender Natur, reicher Geschichte und herzlicher Gastfreundschaft bietet. Die Küste, gesäumt von kristallklarem Wasser, unzähligen Inseln und charmanten Hafenstädten, ist ein wahres Paradies für Sonnenanbeter, Segler und Naturliebhaber gleichermaßen. Die dalmatinische Küste, mit Städten wie Dubrovnik, Split und Zadar, präsentiert eine beeindruckende historische Kulisse, die von römischer, venezianischer und österreichisch-ungarischer Vergangenheit geprägt ist. Erkunden Sie jahrhundertealte Paläste, Festungen und Kathedralen, die von einer reichen kulturellen Vergangenheit zeugen. Die vielfältige kroatische Küche, geprägt von mediterranen und mitteleuropäischen Einflüssen, verwöhnt den Gaumen mit frischen Meeresfrüchten, köstlichem Olivenöl, regionalen Weinen und deftigen Fleischgerichten.

Abseits der Küste erwarten Sie malerische Nationalparks wie die Plitvicer Seen, ein UNESCO-Weltnaturerbe, mit ihren türkisfarbenen Seen und majestätischen Wasserfällen, oder der Krka-Nationalpark mit seinen beeindruckenden Wasserfällen und Bademöglichkeiten. Kroatien bietet eine hohe Sicherheit und eine gute touristische Infrastruktur, die es zu einem idealen Reiseziel für Familien, Paare und Alleinreisende macht. Die Menschen in Kroatien sind bekannt für ihre Gastfreundschaft und heißen Besucher mit offenen Armen willkommen. Egal, ob Sie Kultur, Entspannung, Abenteuer oder einfach nur eine Auszeit vom Alltag suchen, Kroatien bietet für jeden Geschmack etwas.

Kurz gesagt, ein Besuch in Kroatien ist ein unvergleichliches Erlebnis, das bleibende Erinnerungen schafft und Sehnsüchte weckt, wiederzukommen. Die Kombination aus historischer Schönheit, natürlicher Pracht und freundlicher Atmosphäre macht Kroatien zu einem Reiseziel, das man unbedingt gesehen haben muss.

MSC Cruises bietet verschiedene Mittelmeer-Kreuzfahrten an, die in Split Halt machen. Ein Pluspunkt bei MSC ist das oft attraktive Preis-Leistungs-Verhältnis, vor allem für Familien.

Eine beispielhafte Reiseroute könnte von Venedig über Bari und die griechischen Inseln wie Korfu und Santorini nach Split und von dort zurück nach Venedig führen, was den Reisenden eine vielfältige Mischung aus italienischem Flair, griechischer Antike und kroatischer Schönheit ermöglicht.

Auch Costa Kreuzfahrten integriert die dalmatinische Hafenstadt regelmäßig in ihre Routen. Costa ist bekannt für das italienische Lebensgefühl an Bord und bietet seinen Gästen eine lebendige Unterhaltung sowie schmackhafte Kulinarik.

Eine mögliche Route könnte von Triest über Split und Dubrovnik, weiter nach Kotor in Montenegro und schließlich nach Korfu und zurück nach Triest gehen, wodurch man eine wunderbare Kombination aus der landschaftlichen Schönheit der Adria und spannenden Städten mit geschichtsträchtiger Architektur genießt.

Die Flotte von AIDA Cruises, die vor allem bei deutschsprachigen Gästen populär ist, legt ebenfalls häufiger in Split an. AIDA überzeugt durch ein ungezwungenes Ambiente, vielfältige Freizeitaktivitäten und ein großes Angebot an Ausflügen.

Eine typische Route könnte in Venedig starten, über Zadar und Dubrovnik nach Split und schließlich über Korfu zurück nach Venedig führen, womit den Reisenden eine abwechslungsreiche Mischung aus kroatischer und griechischer Küstenlandschaft und sehenswerten Städten geboten wird.

TUI Cruises mit der „Mein Schiff“-Flotte bietet ebenfalls Routen mit einem Aufenthalt in Split an. TUI Cruises ist eine andere beliebte deutsche Reederei und zeichnet sich durch sein „Premium All-Inclusive“-Konzept und sein breites Angebot für Wellness und Sport aus.

Eine der Routen könnte von Triest über Korfu und Kotor nach Dubrovnik und Split und schließlich wieder nach Triest führen, sodass die Gäste die Schönheit der Adria in vollen Zügen auskosten können und nebenbei in den Genuss von abwechslungsreichen Städten und Landschaften gelangen.

Die amerikanische Reederei Norwegian Cruise Line (NCL), die für ihr „Freestyle Cruising“-Konzept bekannt ist, bietet ebenfalls Kreuzfahrten mit Stopp in Split an. Bei NCL genießt man große Flexibilität bei den Essenszeiten und ein vielfältiges Unterhaltungsangebot.

Eine mögliche Reiseroute könnte von Rom über Neapel, die griechischen Inseln wie Mykonos und Santorin, weiter nach Split und Dubrovnik und schließlich nach Venedig führen. Diese Route bringt eine abwechslungsreiche Mischung aus italienischer Kultur, griechischer Schönheit und kroatischer Geschichte.

Eine Luftaufnahme von Split mit Teile des Hafengebietes im Vordergrund, Split, Kroatien, 2019.

Foto: Panorama von Spencer Davis

Eine Panoramaaufnahme von der Promenade, Split, Kroatien, 2020.

Foto: Skyline von Blue Shark

Eine Aufnahme von Teilen des Yachthafens, Split, Kroatien, 2020.

Foto: Marina von Avery Meeker

Ihre Rechte im Reiserecht

Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.

Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.

Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.

Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.

Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.

CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.

Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:

Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.

Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.

Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.

CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.

Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.

Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.

Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.

Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.

Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.

Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.

Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.

Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.

Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.

Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.

In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn

  • der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
  • der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
  • die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
  • der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.

Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.

Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.

Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.

Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.

Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.

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