Eine Luftaufnahme von Venedig mit der Santa Maria della Salute im Vordergrund, Venedig, Italien, 2021.

Venedig


Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Venedig oder wurde der geplante Aufenthalt in Venedig kurzfristig geändert? Wurde Venedig nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?

Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.

Hier finden Sie alle Fälle in und um Venedig, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.

Informationen zum Hafen, Venedig als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.

Der Hafen von Venedig, Porto di Venezia, ist einer der bedeutendsten Kreuzfahrthäfen im Mittelmeer und bietet Reisenden einen atemberaubenden Einstieg in die romantische Lagunenstadt. Das Kreuzfahrtterminal befindet sich am westlichen Ende der Stadt, nahe der Piazzale Roma und dem Hauptbahnhof. Der Hafen selbst ist modern ausgestattet und bietet Kreuzfahrtpassagieren alle Annehmlichkeiten für einen komfortablen Start oder Abschluss ihrer Reise. Die einzigartige Lage Venedigs macht den Kreuzfahrthafen zu einem der meistbesuchten in Europa.

Seitdem große Kreuzfahrtschiffe nicht mehr direkt ins historische Zentrum fahren dürfen, müssen die meisten Schiffe jedoch das neue Terminal in Marghera nutzen, von wo aus die Passagiere mit kleineren Booten oder Bussen in die Stadt gebracht werden. Im Jahr 2024 liefen etwa 510 Kreuzfahrtschiffe den neuen Anlegepunkt an, dabei kamen circa 550.000 Personen in die Stadt – und damit ein deutlich spürbarer Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren.

Venedig zieht jährlich Millionen von Touristen in ihren Bann und insbesondere der Anblick vom Deck eines Kreuzfahrtschiffes auf Venedig ist unvergleichlich. Die Einzigartigkeit der Stadt, ihre reiche Geschichte, die atemberaubende Architektur und die romantische Atmosphäre machen sie zu einem Ort, den man einmal im Leben gesehen haben sollte. Vielleicht gefällt Ihnen eine Gondelfahrt in den ruhigeren Kanälen, ein Besuch der Inseln der Lagune oder ein Abendessen in einer Trattoria, in der man die authentische venezianische Küche genießen kann?

Venedig und Italien zu besuchen ist aus unzähligen Gründen eine lohnende Erfahrung. Jede Region hat ihre eigenen Spezialitäten, von der Pasta und Pizza in Neapel bis zum Risotto in Mailand, von den Trüffeln in Umbrien bis zum Parmaschinken in der Emilia-Romagna. Die Qualität der Zutaten, die Leidenschaft für das Kochen und die Traditionen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden, machen die italienische Küche zu einem unvergesslichen Erlebnis. Dazu kommt noch der hervorragende italienische Wein, der die Mahlzeit perfekt ergänzt. Die italienische Kultur ist reich und vielfältig. Die Italiener sind bekannt für ihre Gastfreundschaft, ihre Lebensfreude und ihre Leidenschaft für Kunst, Musik und Mode.

Schließlich ist Italien ein Land, das die Seele berührt. Die Schönheit der Landschaft, die Pracht der Kunst, der Geschmack des Essens und die Wärme der Menschen machen einen Besuch in Italien zu einer unvergesslichen Erfahrung, die lange nach der Abreise nachwirkt. Es ist ein Land, das man immer wieder besuchen möchte, um immer wieder neue Facetten zu entdecken.

MSC Cruises erfreut sich großer Beliebtheit, besonders bei Familien, und zeichnet sich durch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Eine typische Route mit Venedig könnte Sie mit MSC beispielsweise nach Bari, Katakolon, Piräus und Split führen.

Diese Reiseroute verspricht eine vielseitige Mischung aus italienischer Kultur, antiken griechischen Stätten und der wunderschönen kroatischen Küste, was sie zu einem perfekten Einstieg in die Welt der Kreuzfahrten macht.

Costa Cruises versprüht einen authentischen italienisch-mediterranen Charme und bietet eine lebhafte Zeit an Bord. Eine mögliche Route von Costa ab Venedig könnte Reisende nach Kotor, Dubrovnik, Korfu und Triest bringen, wobei malerische Hafenstädte, historische Sehenswürdigkeiten und die Möglichkeit, in die einzigartige Atmosphäre des Mittelmeers einzutauchen, im Vordergrund stehen.

Norwegian Cruise Line sind bekannt für ihr „Freestyle Cruising“-Konzept mit viel Flexibilität bei Essenszeiten und der Kleiderordnung an Bord. NCL bietet häufiger Kreuzfahrten an, die neben Venedig auch Ravenna, Koper, Zadar, Kotor und Split anlaufen.

Diese Tour begeistert mit einer Mischung aus italienischer Kunst und Kultur, der reizvollen slowenischen Küste und den historischen Schätzen Kroatiens und Montenegros.

Royal Caribbean International bietet beeindruckende Schiffe mit einem breiten Spektrum an Unterhaltung und Aktivitäten für alle Altersgruppen – egal ob Surfsimulatoren oder riesige Kinos.

Eine RCI-Route mit Venedig im Programm könnte Passagiere nach Split, Athen, Mykonos, Santorini und Romführen, und somit den Zauber der Adria mit den faszinierenden griechischen Inseln und der Ewigen Stadt Rom verbinden.

AIDA Cruises ist besonders in Deutschland beliebt und bekannt für sein lockeres, entspanntes Ambiente und die vielen Inklusivleistungen.

Eine mögliche Route mit AIDA ab Venedig könnte nach Zadar, Dubrovnik, Korfu, Bari und Triest führen und somit eine perfekte Mischung aus kulturellen Highlights, malerischen Küstenstädten und dem typischen „Wohlfühl“-Charakter von AIDA bieten.

Eine Luftaufnahme von Venedig mit der Santa Maria della Salute im Vordergrund, Venedig, Italien, 2021.

Foto: Santa Maria della Salute von Martin Katler

Eine Aufnahme von Venedig mit typischen Gondeln und Blick über die Bacino di San Marco auf die Insel San Giorgio Maggiore, Venedig, Italien, 2016.

Foto: San Giorgio Maggiore von Joshua Stannard

Eine Aufnahme von einem typischen Kanal in Venedig mit der Santa Maria della Salute im Hintergrund, Venedig, Italien, 2021.

Foto: Kanal von Timothy Abraham

Ihre Rechte im Reiserecht

Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.

Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.

Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.

Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.

Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.

CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.

Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:

Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.

Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.

Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.

CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.

Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.

Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.

Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.

Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.

Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.

Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.

Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.

Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.

Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.

Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.

In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn

  • der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
  • der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
  • die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
  • der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.

Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.

Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.

Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.

Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.

Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.

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