
Marseille
Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Marseille oder wurde der geplante Aufenthalt in Marseille kurzfristig geändert? Wurde Marseille nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?
Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.
Aktuelle Fälle in Marseille und Umgebung
Hier finden Sie alle Fälle in und um Marseille, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
Alles Wichtige zu Marseille
Informationen zum Hafen, Marseille als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.
Frankreichs zweitgrößte Stadt Marseille ist ein bedeutender Kreuzfahrthafen im Herzen des Mittelmeers. Der Grand Port Maritime de Marseille ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: die Moles Joliette für kleinere Schiffe und die Porte 4 für große Kreuzfahrtschiffe.
Der Kreuzfahrthafen ist modern ausgestattet und kann mehrere große Kreuzfahrtschiffe gleichzeitig abfertigen. Es gibt Einrichtungen wie Duty-Free-Shops, Cafés, und Informationszentren für Touristen. Der Hafen ist auch gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Taxis erreichbar. Für Reisende, die weiter ins Landesinnere oder nach Paris möchten, gibt es auch eine gute Anbindung an den TGV-Bahnhof Saint-Charles.
Im Jahr 2023 kamen rund 500 Kreuzfahrtschiffe im Hafen von Marseille an, wodurch die Stadt etwa 1,7 Millionen Kreuzfahrtpassagiere empfangen hat. Die Tendenz ist weiter zunehmend, da Marseille ein optimaler Knotenpunkt für verschiedene Routen ist und immer häufiger in die Routenplanungen aufgenommen wird. In den letzten Jahren hat der Hafen von Marseille verstärkt auf umweltfreundliche Maßnahmen gesetzt, um die Emissionen zu reduzieren und die Stopps von Kreuzfahrtschiffen umweltfreundlicher zu gestalten.
Marseille ist eine faszinierende Touristenstadt und ein beliebtes Ziel für Kreuzfahrtschiffe, die ihre Touren entlang der Mittelmeerküste fahren. Die Stadt bietet eine Mischung aus Geschichte, Kultur und modernem Lebensstil, die Besucher aus aller Welt anzieht. Wenn Kreuzfahrtschiffe im Hafen von Marseille anlegen, werden die Passagiere sofort von der lebhaften Atmosphäre und den atemberaubenden Ausblicken auf die Küste begrüßt. Der Vieux-Port, der alte Hafen von Marseille, ist oft der erste Anlaufpunkt für Touristen. Hier kann man die traditionellen Fischerboote beobachten und in den zahlreichen Cafés und Restaurants lokale Spezialitäten wie Bouillabaisse genießen.
Ein Spaziergang entlang der Stege bietet nicht nur einen Blick auf das bunte Treiben im Hafen, sondern auch auf historische Sehenswürdigkeiten wie das Fort Saint-Jean, das die Hafeneinfahrt bewacht. Von dort aus können Besucher die imposante Kathedrale Notre-Dame de la Garde sehen, die auf einem Hügel thront und einen der besten Panoramablicke auf die Stadt und das Mittelmeer bietet. Viele Kreuzfahrtpassagiere entscheiden sich für eine kurze Wanderung oder eine Fahrt mit dem Touristenbähnchen zur Basilika, die nicht nur ein religiöses Symbol der Stadt ist, sondern auch ein architektonisches Meisterwerk darstellt. Marseille ist auch bekannt für seine multikulturelle Atmosphäre, die sich in den Vierteln wie Le Panier widerspiegelt, dem ältesten Stadtteil, der für seine engen Gassen, farbenfrohen Häuser und Straßenkunst berühmt ist. Hier kann man durch kleine Boutiquen und Galerien schlendern und die kreative Seite der Stadt entdecken. In der Nähe befindet sich das Museum der Zivilisationen Europas und des Mittelmeers (MuCEM), das moderne und historische Ausstellungen vereint und auch architektonisch ein Highlight ist.
Für Kreuzfahrttouristen bietet Marseille zudem die Möglichkeit, Ausflüge in die umliegende Provence zu unternehmen. Die Lavendelfelder, die charmanten Dörfer und die Weinberge sind innerhalb weniger Stunden erreichbar und bieten einen Kontrast zur pulsierenden Hafenstadt. Auch die Calanques, eine dramatische Felsenküstenlandschaft, die sich entlang der Küste erstreckt, sind ein beliebtes Ziel für Wanderer und Naturliebhaber.
Frankreich als Reiseziel zu besuchen, ist aus vielen Gründen lohnenswert. Das Land vereint eine reiche Kultur, interessante Geschichte und eine beeindruckende landschaftliche Vielfalt. Von den schneebedeckten Alpen bis zu den sonnigen Stränden der Côte d’Azur bietet Frankreich eine breite Palette an Erlebnissen. Marseille ist nur ein Beispiel für die vielen einzigartigen Städte, die das Land zu bieten hat. Paris, die Stadt der Liebe, lockt mit weltberühmten Sehenswürdigkeiten wie dem Eiffelturm, dem Louvre und der Kathedrale Notre-Dame. Die Weinregionen Bordeaux und Burgund sind ein Paradies für Feinschmecker und Weinliebhaber, während die Schlösser der Loire-Tal-Region einen Einblick in die prachtvolle Vergangenheit des Landes bieten.
Die französische Küche ist ein weiterer Grund, warum sich eine Reise lohnt. Von Croissants und Baguettes bis hin zu ausgefallenen Gourmet-Gerichten – Frankreich ist bekannt für seine kulinarische Exzellenz. Jede Region hat ihre eigenen Spezialitäten, die es zu entdecken gilt. Marseille beispielsweise ist berühmt für seine Meeresfrüchte und provenzalischen Gerichte, die die Aromen des Mittelmeers widerspiegeln. Die französische Lebensart, bekannt als „savoir-vivre“, bedeutet, das Leben in vollen Zügen zu genießen, sei es bei einem Glas Wein in einem Straßencafé oder bei einem gemütlichen Spaziergang durch malerische Dörfer. Die Gastfreundschaft, die kulturelle Vielfalt und die Schönheit der Natur machen Frankreich zu einem der begehrtesten Reiseziele der Welt. Marseille ist dabei eine lebendige und unverwechselbare Stadt, die den Geist der französischen Küste perfekt verkörpert und Kreuzfahrttouristen eine unvergessliche Erfahrung bietet.
AIDA Cruises ist besonders bei deutschsprachigen Reisenden beliebt und bietet ein entspanntes Bordleben mit einem Fokus auf Sport, Wellness und Entertainment. Die Flotte zeichnet sich durch modernes Design, vielfältige Freizeitangebote und erstklassige kulinarische Erlebnisse aus. AIDA ist bekannt für seine ungezwungene Atmosphäre und das „Clubschiff“-Konzept, bei dem der Spaß und die Gemeinschaft im Vordergrund stehen.
Von Marseille aus führt eine typische Route mit AIDA Cruises zu Zielen wie Barcelona, Palma de Mallorca, Cagliari, Rom und Ajaccio. Diese Route bietet eine großartige Mischung aus pulsierenden Metropolen und idyllischen Küstenstädten. Besonders erwähnenswert ist die Vielfalt der Reiseziele – von historischen Stätten in Rom bis hin zu den traumhaften Stränden Sardiniens und der malerischen Altstadt von Ajaccio.
TUI Cruises ist für seine „Wohlfühlflotte“ bekannt und bietet ein Premium-All-Inclusive-Konzept, bei dem viele Getränke, Restaurants und zahlreiche Aktivitäten im Reisepreis enthalten sind. Die Atmosphäre an Bord ist entspannt und hochwertig, was die Reederei besonders bei Paaren und Familien beliebt macht. Zudem wird großer Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz gelegt.
Eine klassische Route ab Marseille mit TUI Cruises könnte Stopps in Valencia, Ibiza, La Spezia, Cannes und Palma de Mallorca umfassen. Diese Route vereint kulturelle Highlights und mediterrane Traumziele. In Valencia können Reisende die futuristische Architektur der Stadt der Künste und Wissenschaften erkunden, während Ibiza mit seiner Altstadt und dem Nachtleben lockt. Cannes bietet glamouröses Flair und La Spezia ist ein perfekter Ausgangspunkt für Ausflüge in die Toskana.
MSC Cruises ist bekannt für seine moderne Flotte, exzellenten Service und ein breites Angebot an Unterhaltungsmöglichkeiten an Bord. Das Unternehmen bietet ein authentisch mediterranes Erlebnis mit italienischem Flair.
Eine typische Route mit MSC Cruises ab Marseille könnte viele Mittelmeerhäfen wie Barcelona, Genua, Neapel, Palermo und Valletta umfassen. Diese Route bietet eine wunderbare Mischung aus mediterraner Kultur, Geschichte und atemberaubender Landschaft. Barcelona lädt zu Architekturwundern wie der Sagrada Família ein, während Neapel als Tor zur Amalfiküste und Pompeji dient.
Costa Cruises steht für italienische Lebensart und Gastfreundschaft. Die Schiffe bieten eine Fülle von kulinarischen Genüssen, lebendige Unterhaltung und familienfreundliche Aktivitäten.
Von Marseille aus steuert Costa Cruises oft Savona, Rom, Palermo, Ibiza und Marseille selbst wieder an. Diese Route verbindet die Schönheit der italienischen Küste mit den pulsierenden Inseln Spaniens und bietet sowohl kulturelle Sehenswürdigkeiten als auch Entspannung am Strand.
Norwegian Cruise Line ist für ihr „Freestyle Cruising“-Konzept bekannt, das Flexibilität und Freiheit bei der Wahl von Restaurants und Aktivitäten bietet. Die Atmosphäre an Bord ist entspannt, und das kulinarische Angebot ist vielfältig.
NCL-Routen ab Marseille führen oft zu Zielen wie Barcelona, Ibiza, Cannes, Livorno und Monaco. Diese Route hebt sich durch ihre luxuriösen und weltberühmten Ziele hervor und bietet zahlreiche Möglichkeiten für Sightseeing einerseits und Erholung andererseits.

Foto: Chateau d’If von Fred Pet

Foto: Notre-Dame de la Garde von Lucas Calloch

Foto: Hafen von Zhu Yunxiao
Gab es Probleme an anderen Häfen?
Nicht nur Marseille ist häufiger von Problemen betroffen. Auch an anderen Häfen kommt es immer wieder zu Ausfällen und weiteren Mängeln.
Ihre Rechte im Reiserecht
Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.
Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.
Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden.
Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich. Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat.
Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Gerade bei getauschten Häfen ist ein angemessener Ersatz jedoch quasi nicht möglich. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen.
Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw.
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Das Team von CruiseLaw meint:
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Sollten Sie bei Ihrer Kreuzfahrt auf Probleme gestoßen sein, zögern Sie nicht, Ihren Reiseveranstalter darauf hinzuweisen und eine Entschädigung zu fordern.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Alle wichtigen Fragen auf einen Blick
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.
CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.
Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.
Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.
Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.
Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.
Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.
Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.
Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.
Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.
Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.
In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn
- der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
- der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
- die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
- der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.
Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.
Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.
Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.
Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.
Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.
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