
Tokio
Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Tokio oder wurde der geplante Aufenthalt in Tokio kurzfristig geändert? Wurde Tokio nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?
Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.
Aktuelle Fälle in Tokio und Umgebung
Hier finden Sie alle Fälle in und um Tokio, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
Silver Moon: Hiroshima fällt nach Verzögerung durch Taifun Dujuan ersatzlos aus
Taifun Dujuan verzögert die Abfahrt der Silver Moon in Tokio, Hiroshima fällt auf der Japan-Rundreise ersatzlos aus.
Alles Wichtige zu Tokio
Informationen zum Hafen, Tokio als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.
Das Tokyo International Cruise Terminal wurde am 10. September 2020 eröffnet, um den größten Kreuzfahrtschiffen der Welt den Zugang zu Tokio zu ermöglichen. Das Terminal befindet sich im Stadtteil Odaiba und in der Nähe wichtiger Verkehrsknotenpunkte, darunter zwei internationale Flughäfen und Shinkansen-Bahnhöfe.
Das Kreuzfahrtterminal liegt im südlichen Teil des Tokioter Stadtzentrums und bietet einfachen Zugang zu den wichtigsten Touristenattraktionen der Stadt. Auch historisch und kulturell bedeutende Städte wie Kamakura und Nikko sind von hier aus mit Tagesausflügen zu erreichen. Somit ist es ein idealer Ausgangspunkt für Touristen, die sowohl die traditionelle als auch die moderne Kultur Japans erleben möchten.
Im Jahr 2024 kamen insgesamt 136 Kreuzfahrtschiffe in Tokio an, die Gesamtzahl der Kreuzfahrtpassagiere betrug ungefähr 287.000. Die meisten Schiffe kamen während der Hauptreisezeit zwischen April und Oktober an.
Tokio ist eine faszinierende Metropole, die Touristen aus der ganzen Welt anzieht und eine einzigartige Mischung aus moderner Technologie, traditioneller Kultur und kulinarischen Genüssen bietet. Wenn Sie mit einem Kreuzfahrtschiff in Tokio ankommen, erreichen Sie eine Stadt, die einerseits sowohl futuristisch als auch andererseits tief in der Geschichte verwurzelt ist. Der Hafen von Tokio, auch als Port of Yokohama bekannt, ist einer der wichtigsten Anlaufpunkte für Kreuzfahrtschiffe in Japan und bietet einen spektakulären ersten Eindruck der Skyline der Stadt. Die Ankunft per Schiff ermöglicht es den Besuchern, die Größe und Dynamik der Stadt bereits von der Wasserseite aus zu erleben – eine völlig andere Perspektive, als die Ankunft per Flugzeug.
Ein Besuch in Tokio lohnt sich aus vielen Gründen, denn die Stadt vereint Gegensätze auf beeindruckende Weise. Sie können morgens durch die ruhigen Gassen des historischen Asakusa-Viertels schlendern, wo der berühmte Senso-ji-Tempel steht und am Nachmittag in die futuristische Welt von Shibuya oder Shinjuku eintauchen, wo riesige digitale Werbetafeln und Menschenmassen das Stadtbild prägen. Für Kreuzfahrttouristen, die nur eine kurze Zeit in der Stadt verbringen, bietet Tokio eine Vielzahl von Erlebnissen, die leicht zu organisieren sind. Viele Sehenswürdigkeiten wie der Tokyo Tower, der Ueno-Park oder der künstliche Inselkomplex Odaiba sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und die Effizienz des öffentlichen Nahverkehrs in Tokio ist weltweit bekannt. Auch der Besuch eines Robot-Restaurants oder eines traditionellen Ryokans kann ein unvergessliches Erlebnis sein, das die Vielfalt der japanischen Kultur widerspiegelt.
Japan insgesamt ist eine Reise wert, weil es eine einzigartige Kombination aus alter Tradition und modernem Fortschritt bietet. Nirgendwo sonst auf der Welt können Sie morgens eine Teezeremonie erleben und abends in einer hochmodernen Karaoke-Bar feiern. Die Gastfreundschaft der Japaner sorgt dafür, dass sich Besucher von Anfang an willkommen und respektiert fühlen. Darüber hinaus ist die japanische Küche ein weiterer Grund, warum eine Reise nach Japan unvergesslich ist. Von frischem Sushi und Ramen bis hin zu fantastischen Kaiseki-Menüs bietet das Land eine kulinarische Vielfalt, die jeden Geschmack trifft. Für Kreuzfahrttouristen ist Japan ein Tor zu weiteren Entdeckungen, sei es eine Tagesreise zum Berg Fuji oder eine Fahrt mit dem Shinkansen, dem berühmten Hochgeschwindigkeitszug, der die Schönheit des Landes offenbart.
Insgesamt ist ein Besuch in Japan und besonders in Tokio, eine bereichernde Erfahrung, die bleibende Eindrücke hinterlässt. Die Stadt bietet nicht nur visuelle und kulinarische Höhepunkte, sondern auch emotionale Momente, die durch die Freundlichkeit der Menschen und die Tiefe der Kultur entstehen. Es ist ein Ort, der dazu einlädt, Neues zu entdecken und gleichzeitig zur Ruhe zu kommen – genau diese Balance macht Tokio zu einem der spannendsten Reiseziele der Welt.
Die Reederei Princess Cruises ist bekannt für ihre hochwertigen Asien-Routen, die oft Tokio als Start- oder Endpunkt haben. Diese Kreuzfahrten treffen häufig eine perfekte Balance zwischen modernem Luxus an Bord und der Möglichkeit, tief in die Kultur Japans und anderer asiatischer Länder einzutauchen.
Neben Tokio gehören oft weitere faszinierende Ziele wie Osaka, Hiroshima und Busan in Südkorea zum Reiseplan von Princess. Besonders beeindruckend ist die sorgfältige Auswahl der Häfen, die sowohl Metropolen als auch kleinere, charmante Städte umfasst, wodurch den Gästen eine vielseitige Erfahrung geboten wird.
Royal Caribbean International hat ebenfalls einige Routen mit Tokio im Programm. Die Kreuzfahrten von RCI zeichnen sich durch ihre familienfreundliche Atmosphäre und die vielen Freizeitmöglichkeiten an Bord aus. Tokio ist oft ein Highlight, aber auch andere Ziele wie Kagoshima, Okinawa oder die koreanische Stadt Jeju werden angelaufen.
Die Mischung aus japanischer Kultur, traumhaften Stränden und der beeindruckenden Natur Koreas macht diese Reisen besonders reizvoll.
Celebrity Cruises bietet ebenfalls interessante Routen durch Asien an, bei denen Tokio ein zentraler Bestandteil ist. Die Schiffe von Celebrity sind für ihre elegante Ausstattung und ihren erstklassigen Service bekannt, was die Reise besonders angenehm macht.
Von Tokio aus führen die Routen mit Celebrity Cruises oft nach Kyoto, Hakodate und weiter nach Taiwan oder Hongkong. Diese Kreuzfahrten bieten eine wunderbare Gelegenheit, die Vielfalt Ostasiens zu entdecken, von traditionellen Tempeln bis hin zu modernen Skylines.
Auch Holland America Line hat Routen mit Tokio Programm. Diese Reederei richtet sich vor allem an Reisende, die ein entspanntes und kulturell bereicherndes Erlebnis suchen. Von Tokio aus steuern die Schiffe von HAL oft Ziele wie Nagasaki, Kanazawa und Vladivostok in Russland an. Die Verbindung von japanischer Kultur mit russischem Flair und weiteren asiatischen Highlights macht diese Reisen besonders interessant.
MSC Cruises bieten einige spannende Routen durch Asien an, bei denen Tokio auf dem Plan steht. Diese Kreuzfahrten sind bekannt für ihr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ihre internationalen Gäste.
Neben Tokio können Reisende oft Städte wie Yokohama, Kobe und Naha entdecken, was den Gästen eine gelungene Mischung aus Großstadtflair, Kultur und Erholung bringt.

Foto: Rainbow Bridge von Cem Ersozlu

Foto: Chidorigafuchi-Graben von Yu Kato

Foto: Hafen von Michael Pointner
Gab es Probleme an anderen Häfen?
Nicht nur Tokio ist häufiger von Problemen betroffen. Auch an anderen Häfen kommt es immer wieder zu Ausfällen und weiteren Mängeln.
Ihre Rechte im Reiserecht
Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.
Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.
Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden.
Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich. Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat.
Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Gerade bei getauschten Häfen ist ein angemessener Ersatz jedoch quasi nicht möglich. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen.
Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw.
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Das Team von CruiseLaw meint:
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Sollten Sie bei Ihrer Kreuzfahrt auf Probleme gestoßen sein, zögern Sie nicht, Ihren Reiseveranstalter darauf hinzuweisen und eine Entschädigung zu fordern.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Alle wichtigen Fragen auf einen Blick
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.
CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.
Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.
Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.
Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.
Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.
Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.
Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.
Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.
Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.
Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.
In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn
- der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
- der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
- die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
- der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.
Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.
Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.
Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.
Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.
Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.
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