
Le Havre
Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Le Havre oder wurde der geplante Aufenthalt in Le Havre kurzfristig geändert? Wurde Le Havre nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?
Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.
Aktuelle Fälle in Le Havre und Umgebung
Hier finden Sie alle Fälle in und um Le Havre, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
MSC Preziosa: Cherbourg entfällt, Abschluss in Bremerhaven
Starker Wind und hohe Wellen streichen Cherbourg und der Abschlusshafen Hamburg wird gegen Bremerhaven getauscht.
Iona: Aufenthalte in Le Havre und Bilbao-Getxo gestrichen
Wegen Protesten in Frankreich entfällt der Halt in Le Havre, Bilbao-Getxo fällt zusätzlich wetterbedingt aus.
Mein Schiff 3: Le Havre entfällt wegen Sturm
Sturm im Ärmelkanal: Die Mein Schiff 3 lässt Le Havre aus und kehrt früher nach Bremerhaven zurück.
Alles Wichtige zu Le Havre
Informationen zum Hafen, Le Havre als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.
Der Kreuzfahrthafen von Le Havre, auch bekannt als Terminal Croisières, liegt an der Mündung der Seine in Frankreich. Er ist einer der größten und modernsten Kreuzfahrthäfen in Nordeuropa und bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen und Einrichtungen für Passagiere, darunter mehrere Terminals, Parkplätze und Verbindungsmöglichkeiten zu öffentlichen Verkehrsmitteln, um den Passagieren einen komfortablen und stressfreien Start oder Abschluss ihrer Kreuzfahrt zu ermöglichen.
Im Jahr 2022 legten etwa 175 Kreuzfahrtschiffe im Hafen von Le Havre an. Die Gesamtzahl der Kreuzfahrtgäste in diesem Jahr belief sich auf etwa 350.000. Dies entspricht einer durchschnittlichen Anzahl von etwa 2.000 Passagieren pro Schiff. Die meisten Kreuzfahrtschiffe legen zwischen April und Oktober an, wobei die Monate Juli und August den Höhepunkt der Saison bilden.
Le Havre ist ein faszinierendes Reiseziel für Kreuzfahrttouristen. Wenn Sie in der malerischen Hafenstadt an der Normandieküste anlegen, werden Sie von einer Vielzahl an kulturellen, historischen und kulinarischen Erlebnissen begrüßt. Die Stadt, die nach dem zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut wurde, präsentiert sich heute als ein Meisterwerk der modernen Architektur, entworfen von berühmten Architekten wie Auguste Perret. Le Havre hat alleine in diesem Bereich eine sehr interessante und fast schon einzigartige Mischung aus Alt und Neu.
Wenn Sie durch die Straßen von Le Havre schlendern, können Sie die beeindruckende Saint-Joseph-Kirche bewundern, die mit ihren 107 Metern Höhe ein Wahrzeichen der Stadt ist und einen atemberaubenden Blick auf die Umgebung bietet. Darüber hinaus lädt der malerische Hafen zum Bummeln ein, wo Sie traditionelle Fischerboote und moderne Segelyachten bestaunen können, während Sie die frische Meeresluft genießen und die lokalen Spezialitäten wie frischen Fisch und Meeresfrüchte probieren.
Frankreich ist ein Land, das für seine unvergleichliche Schönheit, reiche Geschichte und kulturelle Vielfalt bekannt ist. Ein Besuch lohnt sich in jedem Fall, da Sie hier viel Tradition, aber auch viel Moderne erleben können. Die französische Küche ist weltberühmt für ihre Eleganz und Vielfalt und Sie sollten unbedingt die Gelegenheit nutzen, klassische Gerichte wie Coq au Vin, Bouillabaisse oder Ratatouille zu probieren, während Sie dazu berühmte französische Weine verkosten.
Darüber hinaus bietet Frankreich eine beeindruckende Landschaft, die von den malerischen Dörfern der Provence bis hin zu den atemberaubenden Bergen der Alpen und den endlosen Stränden der Atlantikküste reicht. Sie sollten sich auch die Zeit nehmen, um die zahlreichen Museen und Galerien zu besuchen, die Werke von berühmten Künstlern wie Monet, Renoir oder Picasso ausstellen. Häufig haben Sie auch die Gelegenheit, lebendige Märkte und Festivals zu erleben, die das ganze Jahr über stattfinden und einen Einblick in die traditionelle französische Kultur bieten.
Wenn Sie also die Chance haben, Frankreich zu besuchen, sollten Sie sie unbedingt nutzen, um die Schönheit, Geschichte und Kultur dieses einzigartigen Landes zu erleben und unvergessliche Erinnerungen zu sammeln.
TUI Cruises bietet eine Nordsee-Kreuzfahrt an, die Le Havre mit anderen interessanten Zielen wie Hamburg und Southampton verbindet. Diese Reise ist eine gute Gelegenheit, die maritime Geschichte und Kultur der Region zu erkunden. Die Route führt auch nach Zeebrügge und bietet somit eine gute Mischung aus französischen, deutschen, englischen und belgischen Einflüssen.
TUI Cruises ist bekannt für einen familienfreundlichen Service, die gut ausgestatteten Schiffe und die exzellente Servicequalität. Die Kreuzfahrten bieten eine perfekte Mischung aus Entspannung und Aktivitäten, ideal für Familien und Paare mit vielen familienfreundlichen Angeboten und anderen Unterhaltungsmöglichkeiten an Bord.
Auch AIDA Cruises bietet eine vergleichbare Westeuropa-Kreuzfahrt an, die Le Havre mit anderen faszinierenden Städten wie Cherbourg und Saint-Malo verbindet. Je nachdem welche spezielle Route ausgesucht wird, können auch hier viele Ziele in unterschiedlichen Ländern entlang des Ärmelkanals im Reiseverlauf stehen.
Eine typische Route mit AIDA startet in Hamburg und führt die Gäste über Le Havre, Southampton, Kopenhagen nach Stockholm. Diese Route kombiniert nordwesteuropäische Städte mit den prächtigen nordischen Hauptstädten. In Le Havre können Gäste die moderne Architektur der Stadt und die malerischen Landschaften der Normandie entdecken. Die Städte wie Kopenhagen und Stockholm bieten reiche kulturelle Highlights und eine faszinierende Geschichte, während Southampton als Tor zum südenglischen Charme dient. Aber auch hier gibt es Routen, die bspw. eine eher umfassende Erfahrung der französischen Kultur und Geschichte ermöglichen.
AIDA Cruises ist für die moderne und stilvolle Ausstattung der Schiffe sowie die vielfältigen kulinarischen Angebote an Bord bekannt.
Costa Cruises ist für seinen italienischen Flair und die hervorragende Küche bekannt. Die Schiffe bieten eine Vielzahl an italienischen Restaurants und Bars, die ihren Gästen authentische kulinarische Erfahrungen bieten.
Auch Costa hat Routen im Programm, die Le Havre mit anderen Städten in Westeuropa verbinden. Darunter fallen häufiger Cherbourg, Amsterdam, Zeebrügge, Southampton und Hamburg. Aber auch skandinavische Ziele sind möglich, meistens abhängig von der Jahreszeit der Reise.
MSC Cruises ist für seinen hervorragenden Service und die Vielfalt an Gastronomie-Optionen bekannt, wobei viele Speiseoptionen von renommierten Köchen zusammengestellt werden. MSC bietet Nordsee-Kreuzfahrten an, bei denen Le Havre häufig der französische Teil der Reise ist.
Ähnlich wie auch viele andere Kreuzfahrtanbieter kombiniert MSC Le Havre mit anderen Städten entlang des Ärmelkanals oder südlichen skandinavischen Zielen. Je nachdem wie lange die Reise sein soll, kann Le Havre auch super als Ziel im Rahmen einer Transatlantikkreuzfahrt im Programm stehen.
Royal Caribbean International bietet unter Anderem eine Kreuzfahrt an, die Le Havre mit anderen interessanten Zielen wie bspw. Cherbourg und Southampton verbindet. Auf einer etwas weiteren Route kann auch die Ostsee dazugenommen werden, diese kann in Cherbourg starten über Le Havre, Kopenhagen, Stockholm, Helsinki nach St. Petersburg führen.
Diese Route von RCI ermöglicht es den Gästen, die prächtigen nordischen Hauptstädte und die reiche Kultur Russlands zu entdecken. Le Havre dient als Tor zur Normandie, wo man die historischen Strände der Invasion von 1944 besuchen kann.

Foto: Creperie Chez Marion von Stanislav Rozhkov

Foto: Bassin Paul Vatine von Matthieu Vetois

Foto: Porte de l’Europe von Paul-Francois Gapais
Gab es Probleme an anderen Häfen?
Nicht nur Le Havre ist häufiger von Problemen betroffen. Auch an anderen Häfen kommt es immer wieder zu Ausfällen und weiteren Mängeln.
Ihre Rechte im Reiserecht
Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.
Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.
Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden.
Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich. Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat.
Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Gerade bei getauschten Häfen ist ein angemessener Ersatz jedoch quasi nicht möglich. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen.
Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw.
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Das Team von CruiseLaw meint:
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Sollten Sie bei Ihrer Kreuzfahrt auf Probleme gestoßen sein, zögern Sie nicht, Ihren Reiseveranstalter darauf hinzuweisen und eine Entschädigung zu fordern.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Alle wichtigen Fragen auf einen Blick
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.
CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.
Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.
Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.
Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.
Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.
Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.
Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.
Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.
Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.
Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.
In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn
- der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
- der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
- die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
- der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.
Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.
Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.
Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.
Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.
Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.
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