
Valletta
Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Valletta oder wurde der geplante Aufenthalt in Valletta kurzfristig geändert? Wurde Valletta nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?
Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.
Aktuelle Fälle in Valletta und Umgebung
Hier finden Sie alle Fälle in und um Valletta, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
Resilient Lady: Kreuzfahrt wegen Charter abgesagt
Ein Charter streicht die Kreuzfahrt ab Miami: Virgin Voyages sagt die Reise der Resilient Lady am 28. April 2027 ab.
Brilliant Lady: Virgin Voyages sagt Halloween-Kreuzfahrt 2027 wegen Charter ab
Virgin Voyages hat die Halloween-Kreuzfahrt der Brilliant Lady ab Los Angeles am 30. Oktober 2027 wegen eines Privatcharters abgesagt.
Alles Wichtige zu Valletta
Informationen zum Hafen, Valletta als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.
Der Kreuzfahrthafen von Valletta, der Hauptstadt Maltas, ist ein pulsierender Knotenpunkt für Kreuzfahrtschiffe und zugleich Tor zu den beeindruckenden Attraktionen der Insel. Durch seine zentrale Lage im Mittelmeer zieht er jährlich zahlreiche Besucher an, die Malta wegen seiner reichen Geschichte, der eindrucksvollen Architektur und seiner herzlichen Gastfreundschaft erleben wollen. Der Hafen „Grand Harbour“ liegt mitten in Valletta, eingerahmt von barocken Bauten und historischen Festungsanlagen. Mehrere Liegestellen bieten Platz für Kreuzfahrtschiffe verschiedenster Größen und moderne Infrastruktur wie Passagierservicezentren, Zoll- und Einwanderungsstellen sowie diverse andere hilfsbereite Organisationen sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei Ankunft und Abreise.
Valletta fungiert als wichtiger Heimathafen für einige Reedereien; etliche Kreuzfahrten beginnen oder enden hier. Viele Anbieter steuern die Stadt aber auch regelmäßig als Hafen auf ihren Routen an. Von 2019 bis 2024 stieg die Zahl der Passagiere im Valletta Cruise Port von knapp über 900.000 auf etwa 940.000 pro Jahr. In 2025 sind mit über 960.000 nochmal ein Stück mehr angekommen.
Während der Hochsaison von Mai bis Oktober kommt es durchschnittlich zu zwei bis drei Anläufen pro Tag. Das bringt der lokalen Wirtschaft einen bedeutenden Beitrag, denn Passagiere verweilen oft mehrere Tage vor oder nach ihrer Kreuzfahrt in Malta. Die Kreuzfahrtbranche trägt jährlich rund 88 Millionen Euro zur maltesischen Volkswirtschaft bei, wobei etwa 38 Millionen Euro auf Ausgaben der Passagiere und circa 50 Millionen Euro auf Ausgaben der Kreuzfahrtgesellschaften entfallen.
Malta ragt als Insel aus den türkisblauen Wellen des Mittelmeers empor und die markante Skyline von Valletta können Sie schon von weitem sehen. Am Horizont erhebt sich die mächtige Bastion von St. Angelo, die die Spitze der Halbinsel bewacht. Der Grand Harbour taucht vor Ihnen auf – ein natürlicher Tiefwasserhafen voller Geschichte und unvergleichlichem Charme.
Der Kreuzfahrthafen Valletta, eingebettet mitten im Grand Harbour, ist weit mehr als nur ein Anlegeplatz – er ist das Tor zu einem lebendigen Freiluftmuseum. Moderne, elegante Kreuzfahrtschiffe gleiten sanft in den alten Hafen, der von den ehrwürdigen, honigfarbenen Festungsmauern umgeben ist, die seit Jahrhunderten über die Stadt wachen. Das geschäftige Treiben der Passagiere, das Klirren der Takelage und die herzlichen Willkommensgrüße der Einheimischen vermischen sich zu einem lebendigen Schauspiel. Die Luft ist erfüllt von salziger Meeresbrise und dem Duft mediterraner Kräuter, der aus den umliegenden Restaurants herüberweht.
Dieser Hafen ist weit mehr als nur ein Ankunftsort – er ist der erste Eindruck eines maltesischen Meisterwerks, das darauf wartet, entdeckt zu werden. Die Einfahrt in den Grand Harbour mit einem Kreuzfahrtschiff ist ein echtes Highlight. Passagiere werden von imposanten Festungen begrüßt, während die farbenfrohen Fassaden von Valletta, die sich terrassenförmig den Hügel hinaufziehen, eine beeindruckende Kulisse bilden. Beim Anlegen an der Valletta Waterfront tauchen Besucher direkt in die historische Atmosphäre ein. Die restaurierten Lagerhäuser mit ihren charakteristischen bunten Türen und Fensterläden schaffen ein einladendes Ambiente. Der Blick von den oberen Decks auf die historischen Gebäude und das geschäftige Treiben am Kai ist schlichtweg beeindruckend.
Erkunden Sie Valletta, ein UNESCO-Weltkulturerbe, das im 16. Jahrhundert von den Rittern des Johanniterordens erbaut wurde. Bewundern Sie die prachtvolle Architektur, darunter die St. John’s Co-Cathedral, den Großmeisterpalast sowie die mächtigen Befestigungsanlagen, die die Stadt schützen. Lassen Sie sich von der maltesischen Küche verzaubern – von frischen Meeresfrüchten bis hin zu traditionellen Spezialitäten wie Kanincheneintopf und Pastizzi, einem herzhaften Gebäck. Probieren Sie lokale Weine und Liköre und erleben Sie das lebendige Nachtleben, das Malta zu bieten hat.
AIDA Cruises betreibt überwiegend große Kreuzfahrtschiffe mit Platz für etwa 2.000 bis über 4.000 Gäste. Der Fokus der Reederei liegt auf Fahrgebieten wie der Nordsee und der Karibik, gelegentlich ist AIDA aber auch im Mittelmeer unterwegs – neben Italien und Griechenland wird dabei unter anderem auch Malta angefahren.
An Bord steht vor allem entspannter Urlaubsgenuss im Mittelpunkt: Wasserrutschen, Comedy-Shows und ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm sorgen dafür, dass Gäste jeden Alters auf ihre Kosten kommen. AIDA legt besonderen Wert auf ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis und richtet sich damit vor allem an Familien sowie Reisende mit einem bewussten Budget.
MSC Cruises gehört zu den weltweit größten Kreuzfahrtanbietern und betreibt eine umfangreiche Flotte moderner Großraumschiffe, von denen viele mehr als 4.000 Passagiere aufnehmen können. Besonders stark vertreten ist MSC im westlichen Mittelmeer: Routen beginnen häufig in Städten wie Genua, Rom oder Barcelona. Von dort aus steuern die Schiffe Valletta häufig im Rahmen von Kreuzfahrten an, die auch Stationen in Italien, Spanien und Frankreich beinhalten.
An Bord von MSC erwartet Reisende ein vielfältiges Angebot an Annehmlichkeiten: Neben Buffet- und À-la-carte-Restaurants gibt es mehrere Pools, Theater, Kasinos sowie ein umfangreiches Freizeitprogramm für Gäste aller Altersgruppen.
Norwegian Cruise Line (NCL) betreibt eine moderne Flotte großer Kreuzfahrtschiffe mit Kapazitäten zwischen 2.000 und über 4.000 Passagieren. Im Zentrum des NCL-Erlebnisses steht das sogenannte „Freestyle Cruising“-Konzept, das den Gästen flexible Essenszeiten sowie eine große Auswahl an Aktivitäten und Freizeitangeboten ermöglicht.
Malta wird auf einigen Mittelmeerrouten angesteuert, meist im Rahmen von Kreuzfahrten zwischen 7 und 14 Nächten. Ähnlich wie bei einigen anderen großen Anbietern erwartet Reisende an Bord von NCL ein breites Unterhaltungsprogramm: von Shows im Broadway-Stil über eine Vielzahl an Spezialitätenrestaurants bis hin zu Wasserrutschen, Sporteinrichtungen und familienfreundlichen Freizeitbereichen.
Die italienische Kreuzfahrtgesellschaft Costa Cruises betreibt eine umfangreiche Flotte und bietet zahlreiche Mittelmeerrouten an, bei denen Valletta häufig als Hafen angelaufen wird – meist im Rahmen von einwöchigen Kreuzfahrten im westlichen Mittelmeer.
Ähnlich wie MSC Cruises richtet sich auch Costa vor allem an europäische Gäste und schafft mit italienischem Flair sowie passenden Unterhaltungsangeboten ein authentisches mediterranes Erlebnis. An Bord erwarten die Passagiere mehrere Pools, eine vielfältige Auswahl an Restaurants sowie ein abwechslungsreiches Programm an Unterhaltungsmöglichkeiten.
Royal Caribbean International (RCI) ist bekannt für seine großen und innovativen Schiffe — viele mit Kapazitäten weit über 4.000 Passagiere. Besonders hervorzuheben ist die Icon of the Seas, die Anfang 2024 in Dienst genommen wurde. Mit einer Länge von rund 365 Metern und einer Passagierkapazität von ca. 5.610 Gästen bei Doppelbelegung (maximal etwa 7.600, wenn alle Plätze belegt sind) löste sie die Wonder of the Seas als größtes Kreuzfahrtschiff der Welt ab.
Royal Caribbean bietet Mittelmeer-Kreuzfahrten an, bei denen Malta auf manchen Routen als Hafen angelaufen wird. Diese Reisen dauern gewöhnlich zwischen 7 und 12 Nächte. An Bord von RCI erwartet die Gäste ein großes Angebot an einzigartigen Einrichtungen: Kletterwände, Eislaufbahnen, Surfsimulatoren sowie eine breitgefächerte Auswahl an Restaurants und Unterhaltungsmöglichkeiten.

Foto: Fort St. Angelo von Paula de la Pava Nieto

Foto: Marina von Spruce

Foto: Hafeneinfahrt von Igor Sporynin
Gab es Probleme an anderen Häfen?
Nicht nur Valletta ist häufiger von Problemen betroffen. Auch an anderen Häfen kommt es immer wieder zu Ausfällen und weiteren Mängeln.
Ihre Rechte im Reiserecht
Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.
Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.
Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden.
Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich. Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat.
Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Gerade bei getauschten Häfen ist ein angemessener Ersatz jedoch quasi nicht möglich. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen.
Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw.
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Das Team von CruiseLaw meint:
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Sollten Sie bei Ihrer Kreuzfahrt auf Probleme gestoßen sein, zögern Sie nicht, Ihren Reiseveranstalter darauf hinzuweisen und eine Entschädigung zu fordern.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Alle wichtigen Fragen auf einen Blick
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.
CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.
Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.
Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.
Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.
Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.
Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.
Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.
Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.
Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.
Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.
In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn
- der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
- der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
- die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
- der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.
Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.
Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.
Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.
Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.
Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.
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