
Hamburg
Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Hamburg oder wurde der geplante Aufenthalt in Hamburg kurzfristig geändert? Wurde Hamburg nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?
Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.
Aktuelle Fälle in Hamburg und Umgebung
Hier finden Sie alle Fälle in und um Hamburg, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
MSC Preziosa: Cherbourg entfällt, Abschluss in Bremerhaven
Starker Wind und hohe Wellen streichen Cherbourg und der Abschlusshafen Hamburg wird gegen Bremerhaven getauscht.
Mein Schiff Flow: Kopenhagen entfällt wegen Wetterlage
Wegen der Wetterlage fällt Kopenhagen aus: Die Mein Schiff Flow läuft ab Hamburg stattdessen Kiel an.
Mein Schiff Relax: Oslo entfällt wegen Wetter
Schlechtes Wetter streicht Oslo: Die Mein Schiff Relax verbrachte ihre Kurzreise ab Hamburg komplett auf See, ohne Hafenanlauf.
Alles Wichtige zu Hamburg
Informationen zum Hafen, Hamburg als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.
Der Hafen in Hamburg zählt zu den modernsten und wichtigsten Hafenanlagen in Europa. Das Passagierterminal befindet sich direkt an der Elbe und ermöglicht den Passagieren einen beeindruckenden Blick auf den weltberühmten Hamburger Hafen. Das Terminal setzt sich mittlerweile aus drei Hauptbereichen zusammen: dem Hamburg Cruise Center HafenCity (CC1), dem Hamburg Cruise Center Altona (CC2) und dem Hamburg Cruise Center Steinwerder (CC3). Diese Terminals sind nicht nur zentrale Anlaufstellen für die deutsche Kreuzfahrtindustrie, sondern auch für viele internationale Kreuzfahrtschiffe, die Hamburg als Ausgangspunkt oder Ziel ihrer Reisen wählen.
Im Jahr 2022 haben rund 230 Kreuzfahrtschiffe den Hamburger Hafen angelaufen, was rund 1,2 Millionen Passagieren entspricht und somit einen neuen Rekord für die Stadt markierte. Dieser Rekord wurde in den darauffolgenden Jahren jedoch immer weiter überboten, sodass in 2025 schon 295 Schiffsanläufe mit über 1,4 Millionen Passagieren verzeichnet werden konnten. Die Mehrheit der Passagiere kommt weiterhin aus Deutschland, gefolgt von Gästen aus den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und den USA. Hamburg bleibt somit ein wichtiger Knotenpunkt im internationalen Kreuzfahrtverkehr und ein attraktiver Zielhafen für Reisende aus aller Welt.
Hamburg, die pulsierende Hafenmetropole im Norden Deutschlands, heißt Kreuzfahrtgäste mit einer spannenden Mischung aus maritimer Geschichte, moderner Architektur und lebendiger Kultur willkommen. Direkt beim Einlaufen in den Hafen fällt sofort die beeindruckende Skyline ins Auge, mit der markanten Elbphilharmonie, einem architektonischen Meisterwerk, das nicht nur als Konzerthaus, sondern auch als Aussichtsplattform dient und einen spektakulären Blick über die Stadt und den Hafen bietet. Gleich neben dem Hafen erstreckt sich die historische Speicherstadt, ein UNESCO-Weltkulturerbe, das mit seinen roten Backsteingebäuden und den verschlungenen Kanälen eine ganz besondere Atmosphäre versprüht. Heute sind die einstigen Lagerhäuser Heimat von Museen, Restaurants und Geschäften, die die Geschichte des Hamburger Handels lebendig machen. Ein Spaziergang durch die schmalen Gassen und über die Brücken führt die Besucher in eine vergangene Zeit und lässt die maritime Tradition Hamburgs hautnah spüren.
Für Kreuzfahrtpassagiere ist die Stadt hervorragend erreichbar, viele Sehenswürdigkeiten befinden sich in fußläufiger Entfernung oder sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie U-Bahn oder S-Bahn schnell zu erreichen. Das prächtige Rathaus am Rathausmarkt ist ein architektonisches Highlight der neugotischen Baukunst und eignet sich bestens als Ausgangspunkt für Erkundungstouren. Nur wenige Gehminuten entfernt lädt die elegante Einkaufsstraße Jungfernstieg am Ufer der Binnenalster zum Flanieren ein. Ein weiteres Wahrzeichen der Stadt ist die St. Michaelis Kirche – der „Michel“ – deren barocke Pracht beeindruckt – sowohl im Inneren als auch vom Turm, der einen fantastischen Ausblick über Hamburg bietet.
Wer Hamburgs maritimes Flair wirklich erleben möchte, sollte eine Hafenrundfahrt machen. Diese führt vorbei an gewaltigen Containerschiffen, historischen Seglern und modernen Werften, wodurch die geschäftige Atmosphäre des Hafens deutlich spürbar wird. Ein weiteres unvergessliches Erlebnis ist der Besuch des berühmten Hamburger Fischmarkts, der besonders am frühen Morgen lebendig wird. Hier gibt es nicht nur frischen Fisch, sondern auch Obst, Blumen und allerlei Kuriositäten – alles begleitet von den lauten Rufen der Marktschreier. Für Kulturinteressierte gibt es zahlreiche Museen, wie das Internationale Maritime Museum, das einen spannenden Einblick in die Geschichte der Seefahrt gibt, oder das Miniatur Wunderland, die größte Modelleisenbahnanlage der Welt, die Jung und Alt begeistert.
Abseits der bekannten Sehenswürdigkeiten gibt es in Hamburg viele weitere interessante Ecken zu entdecken. Das multikulturelle St. Georg oder das alternative Schanzenviertel mit seinen Läden, Cafés und Bars laden zu einem entspannten Spaziergang ein. Auch kulinarisch hat Hamburg viel zu bieten – von traditionellen Gerichten wie Labskaus oder Franzbrötchen bis hin zu internationaler Küche. Wer nur einen Tag Zeit hat, für den bieten sich organisierte Ausflüge an, die die Highlights der Stadt in kurzer Zeit vermitteln. Aber auch die eigenständige Erkundung ist dank der guten Infrastruktur und der übersichtlichen Stadtstruktur problemlos möglich. Hamburg präsentiert sich als weltoffene, gastfreundliche Stadt, die für jeden Geschmack etwas bereithält und einen bleibenden Eindruck hinterlässt.
AIDA Cruises ist bekannt für eine lockere und ungezwungene Atmosphäre an Bord, die vor allem bei deutschsprachigen Gästen beliebt ist. Die Schiffe bieten ein breites Unterhaltungsprogramm und sind besonders familienfreundlich.
Ab Hamburg starten viele AIDA-Routen in die Nord- und Ostsee. Hier können Gäste die faszinierende Schönheit der norwegischen Fjorde erleben und Städte wie Bergen und Ålesund besuchen. Im Sommer locken die Mitternachtssonne, im Winter die beeindruckenden Nordlichter. Weitere Stopps können in Stavanger, Olden oder auch auf den Shetland-Inseln liegen, was eine perfekte Mischung aus Naturerlebnissen und kulturellen Entdeckungen bietet.
Mit einem Premium-All-Inclusive-Konzept sorgt TUI Cruises dafür, dass viele Annehmlichkeiten wie Getränke, Speisen und Trinkgelder bereits im Reisepreis enthalten sind. Die Schiffe der „Mein Schiff“-Flotte zeichnen sich durch ein modernes, komfortables Design aus und bieten viel Raum für Wellness und Entspannung.
TUI Cruises legt ab Hamburg oft nach Nordeuropa ab, ebenfalls mit einigen Routen zu den norwegischen Fjorden. Aber auch Städtetouren in der Ostsee oder zum Mittelmeer stehen häufig auf dem Programm. Diese Kreuzfahrten bieten einen großartigen Mix aus atemberaubenden Naturerlebnissen und charmanten Städten.
Costa Kreuzfahrten bringt italienisches Flair an Bord, mit einer lebhaften Atmosphäre und einem ausgezeichneten kulinarischen Angebot.
Kreuzfahrten ab Hamburg führen häufig zu den schottischen Highlands und stoppen in Invergordon, den Orkney-Inseln und Edinburgh. Diese Route von Costa Cruises ist ideal für Naturfreunde, die sich an den wilden, unberührten Landschaften und historischen Sehenswürdigkeiten Schottlands erfreuen wollen. Edinburgh mit seinem berühmten Schloss und die Orkney-Inseln, die für ihre archäologischen Stätten bekannt sind, runden die Reise ab.
MSC Cruises ist eine internationale Reederei, die sich durch luxuriöse Schiffe, erstklassigen Service und eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten auszeichnet. Die Schiffe von MSC bieten elegante Suiten, hochwertige Restaurants und ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm.
MSC-Routen ab Hamburg führen oft in die Nord- und Ostsee, aber auch längere Reisen nach Nordeuropa sind möglich. Eine Route könnte zum Beispiel über Southampton, Le Havre, La Coruña und Lissabon führen. Diese Reise kombiniert Großstädte wie London und Paris mit den Küstenstädten Spaniens und Portugal, die ebenfalls reich an Kultur und Geschichte sind und die Gäste in Richtung sonnigerer Gebiete führen.
Hapag-Lloyd Cruises ist bekannt für Exklusivität und Luxus. Die Schiffe von Hapag-Lloyd sind kleiner und bieten eine intimere Atmosphäre mit maßgeschneidertem Service und einer ausgezeichneten Gastronomie. Diese Kreuzfahrten richten sich an Reisende, die Ruhe, Komfort und eine persönliche Erfahrung suchen.
Eine typische Route ab Hamburg könnte in die Nord- und Ostsee führen, mit Stopps in Städten wie Stockholm, Tallinn, St. Petersburg und Helsinki. Diese Reise kombiniert beeindruckende kulturelle Sehenswürdigkeiten mit der natürlichen Schönheit des Baltikums.
Gab es Probleme an anderen Häfen?
Nicht nur Hamburg ist häufiger von Problemen betroffen. Auch an anderen Häfen kommt es immer wieder zu Ausfällen und weiteren Mängeln.
Ihre Rechte im Reiserecht
Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.
Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.
Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden.
Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich. Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat.
Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Gerade bei getauschten Häfen ist ein angemessener Ersatz jedoch quasi nicht möglich. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen.
Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw.
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Das Team von CruiseLaw meint:
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Sollten Sie bei Ihrer Kreuzfahrt auf Probleme gestoßen sein, zögern Sie nicht, Ihren Reiseveranstalter darauf hinzuweisen und eine Entschädigung zu fordern.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Alle wichtigen Fragen auf einen Blick
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.
CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.
Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.
Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.
Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.
Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.
Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.
Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.
Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.
Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.
Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.
In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn
- der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
- der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
- die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
- der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.
Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.
Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.
Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.
Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.
Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.
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