
Lissabon
Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Lissabon oder wurde der geplante Aufenthalt in Lissabon kurzfristig geändert? Wurde Lissabon nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?
Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.
Aktuelle Fälle in Lissabon und Umgebung
Hier finden Sie alle Fälle in und um Lissabon, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
MSC Meraviglia: Westeuropa-Kreuzfahrt im Mai 2027 abgesagt
MSC Cruises storniert die elftägige Westeuropa-Kreuzfahrt der MSC Meraviglia vom 18. bis 29. Mai 2027 komplett.
Alles Wichtige zu Lissabon
Informationen zum Hafen, Lissabon als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.
Der Kreuzfahrthafen von Lissabon, auch bekannt als „Porto de Lisboa“, ist einer der wichtigsten Häfen für Kreuzfahrtschiffe in Europa. Gelegen an der Mündung des Tejo-Flusses, bietet er nicht nur eine beeindruckende Kulisse mit historischen Sehenswürdigkeiten wie den Torre de Belém und dem Hieronymus-Kloster, sondern auch einen perfekten Ausgangspunkt, um die charmante Hauptstadt Portugals zu erkunden.
Im Jahr 2019 legten etwa 300 Kreuzfahrtschiffe im Hafen von Lissabon an. Im gleichen Jahr besuchten ungefähr 500.000 Kreuzfahrtpassagiere die Stadt. Nachdem der Kreuzfahrtsektor sich nach Corona wieder erholt hat, wird für die Jahre 2025 und 2026 erwartet, dass die Zahlen das Niveau von 2019 wieder erreichen oder sogar übertreffen könnten. Die Hauptsaison für Kreuzfahrten in Lissabon ist von April bis Oktober.
Das moderne Kreuzfahrtterminal bietet Passagieren und Besuchern hochwertige Einrichtungen und einen direkten Zugang zu den zahlreichen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Dank seiner strategischen Lage und der gut ausgebauten Infrastruktur ist das Kreuzfahrtterminal von Lissabon nicht nur ein wichtiger Anlegeplatz für internationale Kreuzfahrtschiffe, sondern hat auch erhebliche Bedeutung für die Wirtschaft der Stadt. Schätzungen zufolge trägt jeder Kreuzfahrtpassagier durchschnittlich 80 bis 100 Euro pro Besuch zur lokalen Wirtschaft bei, wenn man Ausgaben für Touren, Einkäufe, Essen und andere Dienstleistungen berücksichtigt.
Lissabon ist die Hauptstadt Portugals und ein faszinierendes Reiseziel, das Besucher mit seiner reichen Geschichte, charmanten Architektur und lebendigen Kultur begeistert. Für Kreuzfahrtgäste, die über den Hafen von Lissabon anreisen, bietet die Stadt einen spektakulären ersten Eindruck. Der Hafen liegt direkt am Ufer des Tejo, schon von Bord aus kann man die ikonische Ponte 25 de Abril, die Christusstatue auf der gegenüberliegenden Seite des Flusses sowie die malerischen Hügel der Stadt bewundern. Der Hafen ist gut an die Innenstadt angebunden, sodass Touristen problemlos die wichtigsten Sehenswürdigkeiten erreichen können.
Ein Highlight für Kreuzfahrtgäste ist das historische Viertel Alfama, ein Labyrinth aus engen Gassen, bunten Häusern und traditionellen Fado-Restaurants. Hier kann man den typisch portugiesischen Charme erleben und gleichzeitig die Aussicht von den zahlreichen Aussichtspunkten, den sogenannten Miradouros, genießen. Ein weiteres Muss ist das Belém-Viertel, wo man das berühmte Hieronymus-Kloster und den Torre de Belém besichtigen kann, beides UNESCO-Weltkulturerbestätten. Natürlich darf man auch nicht versäumen, die originalen Pastéis de Belém, die köstlichen portugiesischen Puddingtörtchen, zu probieren. Lissabon ist auch eine Stadt der modernen Kunst und Kultur. Das MAAT (Museum für Kunst, Architektur und Technologie) und das Berardo-Museum bieten zeitgenössische Kunstwerke, während das Oceanário de Lisboa als eines der größten Aquarien Europas ein besonderes Erlebnis für Familien darstellt. Für Shopping-Enthusiasten gibt es in der Stadt zahlreiche Möglichkeiten, von traditionellen Märkten wie dem Feira da Ladra bis hin zu modernen Einkaufszentren wie dem Colombo.
Für Kreuzfahrtgäste bietet Lissabon zudem den Vorteil, dass es ein Ausgangspunkt für weitere Entdeckungen ist. Von hier aus kann man Tagesausflüge nach Sintra unternehmen, eine märchenhafte Stadt mit Palästen und Schlössern oder nach Cascais und Estoril, die für ihre Strände und charmanten Küstenorte bekannt sind. Lissabon ist also nicht nur ein Highlight für sich, sondern auch ein perfekter Ausgangspunkt, um mehr von Portugal zu erleben.
Denn Portugal ist auch insgesamt eine Reise wert, da es eine einzigartige Mischung aus Geschichte, Natur und Gastfreundschaft bietet. Das Land ist bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, von den grünen Weinbergen des Douro-Tals bis zu den goldenen Stränden der Algarve. Die portugiesische Küche, die von frischem Fisch, Meeresfrüchten und regionalen Spezialitäten wie Bacalhau (Stockfisch) geprägt ist, ist ein weiterer Höhepunkt. Darüber hinaus ist Portugal ein sicheres und zugängliches Reiseland, in dem man leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto reisen kann. Die portugiesische Kultur ist tief verwurzelt und spiegelt sich in der Musik, den Festen und der Architektur wider. Fado, der melancholische Musikstil, der oft in Lissabon zu hören ist, ist ein emotionales Erlebnis, das man nicht verpassen sollte. Auch die Freundlichkeit und Herzlichkeit der Einheimischen tragen dazu bei, dass sich Besucher in Portugal willkommen fühlen.
Lissabon ist als Kreuzfahrtziel besonders attraktiv, da es eine perfekte Balance zwischen historischem Charme und modernen Annehmlichkeiten bietet. Die Stadt ist leicht zu erkunden, bietet eine Fülle von kulturellen und kulinarischen Erlebnissen und ist ein idealer Ausgangspunkt, um die Schönheit Portugals zu entdecken.
AIDA Cruises ist eine der führenden deutschen Kreuzfahrtgesellschaften und bekannt für ihr entspanntes, legeres Bordkonzept. Besonders geschätzt werden die vielfältigen Buffet-Restaurants, das umfangreiche Wellnessangebot und die deutschsprachige Betreuung. AIDA spricht Familien, Paare und Alleinreisende gleichermaßen an.
Eine typische Route könnte von Hamburg oder Kiel über La Coruña, Lissabon, Cádiz und Málaga bis nach Mallorca führen. Diese Route verbindet Nordeuropa mit den schönsten Zielen Südeuropas und der iberischen Halbinsel. Lissabon ist ein Highlight, das durch seine historischen Viertel, das pulsierende Nachtleben und die wunderschöne Uferpromenade besticht. Cádiz bietet andalusisches Flair, während Málaga mit Kunst und Kultur – darunter das Picasso-Museum – lockt.
TUI Cruises bietet mit ihrer „Mein Schiff“-Flotte eine Premium-Alles-Inklusive-Erfahrung, die sich durch hochwertige Gastronomie, großzügige Kabinen und ein umfangreiches Wellness- und Fitnessangebot auszeichnet. Die Atmosphäre an Bord ist entspannt und stilvoll, mit Fokus auf deutschsprachige Gäste.
Eine beliebte Route mit TUI könnte von Bremerhaven oder Palma de Mallorca starten und Häfen wie Lissabon, Sevilla, Gibraltar und Valencia umfassen. Diese Route bietet eine ideale Kombination aus historischen Städten und malerischen Küstenregionen. Lissabon beeindruckt mit dem Mix aus alten Gassen und moderner Architektur. Gibraltar und Sevilla bieten spannende kulturelle Erlebnisse, während Valencia für seine futuristische Architektur und die Altstadt bekannt ist.
MSC Cruises ist bekannt für sein luxuriöses, modernes Design, erstklassige Unterhaltung und familienfreundliche Angebote. Das Unternehmen bietet oft attraktive Preise und ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Eine typische MSC-Route könnte eine Reise entlang der Atlantikküste sein, die in Barcelona startet, Lissabon anläuft und weiter nach Cádiz, Casablanca und Teneriffa führt. Diese Route bietet eine harmonische Mischung aus pulsierenden Städten, kulturellen Highlights und faszinierenden Landschaften. Lissabon ist für seine charmanten Altstadtviertel wie Alfama und die malerischen Straßenbahnen bekannt, während Casablanca mit exotischem Flair beeindruckt. Die Kanarischen Inseln bieten zudem eine atemberaubende Natur.
Norwegian Cruise Line ist für ihr „Freestyle Cruising“-Konzept bekannt, das den Gästen maximale Flexibilität bei der Auswahl von Restaurants und Aktivitäten bietet. Die Atmosphäre ist ungezwungen, und es gibt keine festen Essenszeiten.
Eine mögliche Route an Bord von NCL könnte in Rom starten und über Cannes, Barcelona, Lissabon und Madeira bis zu den Azoren führen. Diese Route verbindet das Mittelmeer mit dem Atlantik und bietet eine abwechslungsreiche Mischung aus europäischen Metropolen und Inselparadiesen. Lissabon ist ein Highlight mit seiner einzigartigen Lage am Tejo und den berühmten Aussichtspunkten. Madeira und die Azoren bieten beeindruckende Natur- und Wanderwege.
Hapag-Lloyd Cruises bietet Luxus auf höchstem Niveau und ist bekannt für außergewöhnlichen Service, kulinarische Spitzenleistungen und exklusive, kleinere Schiffe, die auch abgelegenere Häfen ansteuern können.
Eine klassische Route mit Hapag-Lloyd könnte Hamburg, Lissabon, Sevilla, Casablanca und die Kapverden umfassen. Diese Route verbindet Nordeuropa mit dem Süden und bietet kulturelle Vielfalt und landschaftliche Schönheit. Lissabon verzaubert mit seiner maritimen Atmosphäre, während Sevilla mit andalusischem Flair und Casablanca mit orientalischer Architektur begeistern.

Foto: Panorama von Kaptured by Kasia

Foto: Mosteiro de Jerónimos von Frank Nürnberger

Foto: Torre de Belém von Kaptured by Kasia
Gab es Probleme an anderen Häfen?
Nicht nur Lissabon ist häufiger von Problemen betroffen. Auch an anderen Häfen kommt es immer wieder zu Ausfällen und weiteren Mängeln.
Ihre Rechte im Reiserecht
Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.
Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.
Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden.
Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich. Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat.
Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Gerade bei getauschten Häfen ist ein angemessener Ersatz jedoch quasi nicht möglich. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen.
Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw.
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Das Team von CruiseLaw meint:
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Sollten Sie bei Ihrer Kreuzfahrt auf Probleme gestoßen sein, zögern Sie nicht, Ihren Reiseveranstalter darauf hinzuweisen und eine Entschädigung zu fordern.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Alle wichtigen Fragen auf einen Blick
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.
CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.
Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.
Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.
Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.
Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.
Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.
Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.
Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.
Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.
Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.
In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn
- der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
- der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
- die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
- der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.
Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.
Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.
Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.
Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.
Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.
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