
Rotterdam
Hafenausfall und weitere Probleme
Ihr Recht auf Entschädigung, Minderung und Schadensersatz
Hatten Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Probleme mit dem Hafen von Rotterdam oder wurde der geplante Aufenthalt in Rotterdam kurzfristig geändert? Wurde Rotterdam nicht angelaufen, durch einen anderen Hafen ersetzt oder der Aufenthalt deutlich verkürzt?
Solche Änderungen stellen regelmäßig einen Reisemangel dar und können häufig einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wie bspw. eine Minderung des Reisepreises begründen.
Aktuelle Fälle in Rotterdam und Umgebung
Hier finden Sie alle Fälle in und um Rotterdam, bei denen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann.
Mein Schiff Relax: Southampton entfällt wegen Sturm
Sturm hält die Mein Schiff Relax in Hamburg fest: Southampton entfällt, das Schiff fährt direkt nach Le Havre.
MSC Preziosa: Cherbourg entfällt, Abschluss in Bremerhaven
Starker Wind und hohe Wellen streichen Cherbourg und der Abschlusshafen Hamburg wird gegen Bremerhaven getauscht.
AIDAperla: Zeebrügge und Rotterdam entfallen nach Unfall in Le Havre
Nach einem Unfall im Hafen von Le Havre fallen für die AIDAperla die Anläufe in Zeebrügge und Rotterdam ersatzlos aus.
Alles Wichtige zu Rotterdam
Informationen zum Hafen, Rotterdam als Urlaubsziel und den typischen Routenplanungen.
Der Hafen von Rotterdam ist nicht nur einer der größten Handelshäfen der Welt, sondern bietet auch eine beeindruckende Infrastruktur für Kreuzfahrtschiffe und ist damit einer der wichtigsten Kreuzfahrtterminals in Nordwesteuropa. Gelegen an der Mündung der Flüsse Rhein, Maas und Schelde, bietet Rotterdam eine einzigartige Kombination aus moderner Architektur, historischem Charme und kultureller Vielfalt.
Der Europoort Cruise Terminal und der Rotterdam Cruise Terminal sind die beiden Hauptanlegestellen für Kreuzfahrtschiffe. Diese Terminals sind gut ausgestattet, bieten komfortable Wartebereiche, Zoll- und Passkontrolle sowie direkte Verbindungen zum öffentlichen Verkehr und zur Stadt. Im Jahr 2024 wurden etwa 130 Kreuzfahrtschiffe am Terminal erwartet, mit einer geschätzten Anzahl von über 525.000 Passagieren. Dies stellt eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren dar, insbesondere nach der pandemiebedingten Unterbrechung.
Rotterdam hebt sich als Stadt von anderen niederländischen Metropolen ab und präsentiert sich als pulsierendes und modernes Reiseziel, das besonders für Kreuzfahrtpassagiere reizvoll ist. Die Ankunft mit dem Schiff ist schon ein Erlebnis für sich, da man die beeindruckende Skyline mit ihrer einzigartigen Architektur bewundern kann. Die Lage des Cruise Terminals Rotterdam ist ideal, um die Stadt zu erkunden.
Von hier aus gelangt man schnell zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Ein absolutes Muss ist ein Besuch der Markthal, einer riesigen Markthalle mit einer überwältigenden Vielfalt an Lebensmitteln aus aller Welt, sowohl zum Probieren vor Ort als auch zum Mitnehmen. Nur wenige Gehminuten entfernt befinden sich die Kubushäuser, ein architektonisches Highlight, das durch seine ungewöhnliche Bauweise fasziniert. Man kann ein Kubushaus auch von innen besichtigen und sich einen Eindruck vom Leben in diesen schrägen Wohnungen verschaffen. Ein Spaziergang entlang des Nieuwe Maas Flusses bietet immer wieder neue Perspektiven auf die Stadt. Die Erasmusbrücke, ein Wahrzeichen Rotterdams, ist ein beliebtes Fotomotiv. Kunstliebhaber kommen im Museum Boijmans Van Beuningen auf ihre Kosten, das eine beeindruckende Sammlung von Kunstwerken vom Mittelalter bis zur Moderne beherbergt. Für eine kurze Bootsfahrt empfiehlt sich der Spido, der eine Tour durch den Hafen anbietet und die Dimensionen eines der größten Häfen der Welt verdeutlicht.
Sollten Sie mehr Zeit in Rotterdam haben, bietet sich ein Ausflug nach Delft an, einer charmanten Stadt mit malerischen Grachten und der berühmten Delfter Keramik. Auch der Regierungssitz der Niederlande Den Haag ist leicht erreichbar und einen Besuch wert. Die Niederlande generell sind eine Reise wert, weil sie eine faszinierende Mischung aus Tradition und Moderne bieten. Abgesehen von Rotterdam sind natürlich Amsterdam mit seinen Grachten und Museen ein absolutes Muss. Die Windmühlen von Kinderdijk, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören, sind ein unvergesslicher Anblick und vermitteln ein Gefühl für die niederländische Ingenieurskunst. Die vielen Tulpenfelder verwandeln das Land besonders im Frühling in ein Farbenmeer und sind ein beliebtes Fotomotiv. Die Niederlande sind aber auch ein sehr fahrradfreundliches Land und Radfahren ist eine ideale Art, die Landschaft und die kleinen Dörfer zu erkunden. Die Menschen sind freundlich und aufgeschlossen, und die meisten sprechen gut Englisch.
Die Niederlande sind auch für ihre liberale und tolerante Gesellschaft bekannt, was zu einer entspannten und angenehmen Atmosphäre beiträgt. Nicht zuletzt ist die niederländische Küche vielfältig und bietet neben Käse und Hering auch viele andere kulinarische Köstlichkeiten. Kurz gesagt, die Niederlande bieten eine einzigartige Kombination aus Kultur, Geschichte, Natur und Gastfreundschaft, die einen Besuch lohnenswert macht. Sie werden mit Sicherheit unvergessliche Eindrücke und schöne Erinnerungen mit nach Hause nehmen.
AIDA Cruises ist eine der beliebtesten deutschen Kreuzfahrtgesellschaften, bekannt für ihre moderne Flotte, familienfreundliche Atmosphäre und vielfältige Unterhaltungsoptionen. Die Schiffe von AIDA bieten nicht nur luxuriöse Suiten, sondern auch innovative Konzepte wie das „Seaside-Theater“ und das „AIDA-Spa“, wo Gäste sich vollständig entspannen können.
Eine typische AIDA-Route könnte Rotterdam mit weiteren Städten wie Zeebrügge, Oslo, Göteborg und Tallinn verbinden. Solche Routen sind ideal für Reisende, die sowohl pulsierende Metropolen als auch die Ruhe skandinavischer Landschaften schätzen.
MSC Cruises ist eine internationale Kreuzfahrtgesellschaft mit einer starken Präsenz in Europa. Die Schiffe von MSC sind bekannt für ihre elegante Ausstattung, ausgezeichnete Gastronomie und umfangreiche Unterhaltungsprogramme. Ein besonderer Pluspunkt ist das „Yacht Club“-Konzept, das einen exklusiven Bereich an Bord bietet, in dem Gäste einen höheren Komfort genießen können. Zudem bietet MSC eine breite Palette an Aktivitäten, von Wellnessbereichen bis hin zu Wasserrutschen und Eishockeyspielen.
Eine typische Route mit MSC könnte Rotterdam mit anderen europäischen Städten wie Hamburg, Le Havre, Southampton und Lissabon verbinden. Diese Reiserouten geben den Gästen die Möglichkeit, verschiedene Kulturen und Landschaften in kurzer Zeit zu erleben.
Hapag-Lloyd Cruises ist bekannt für seinen Luxus und seine persönliche Betreuung. Die Schiffe der Gesellschaft sind kleiner und bieten eine intime Atmosphäre, die perfekt für Reisende ist, die Wert auf Ruhe und Exklusivität legen. Die Gastronomie wird von renommierten Köchen betreut und die Kabinenausstattung ist hochwertig und komfortabel. Ein besonderer Pluspunkt von Hapag-Lloyd ist das „Wellness & Beauty“-Programm, das eine Vielzahl von Behandlungen und Entspannungsmöglichkeiten bietet.
Eine Route mit Rotterdam als Ausgangshafen kann durch die Britischen Inseln und Island führen. Nach der Abfahrt aus Rotterdam geht es nach Le Havre, wo Reisende die Normandie erkunden können, einschließlich der historischen D-Day-Strände. Der nächste Hafen ist Dublin in Irland, eine Stadt mit reicher Kultur, Musik und Literatur. Von dort aus geht es weiter nach Reykjavík in Island, wo Gäste die geothermischen Quellen, Gletscher und Wasserfälle entdecken können, bevor der Zielhafen Rotterdam erreicht wird.
Costa Cruises ist eine italienische Kreuzfahrtgesellschaft, die für ihre mediterrane Atmosphäre und ihre kulinarischen Genüsse bekannt ist. Die Schiffe bieten eine Vielzahl von Restaurants, Bars und Unterhaltungsprogrammen, die oft italienisch inspiriert sind. Ein besonderer Pluspunkt ist das „Sirena Spa“, wo Gäste sich mit Massagen, Wellnessbehandlungen und Fitnessangeboten entspannen können.
Costa ist auch für seine familienfreundlichen Angebote bekannt, wie z.B. Kinderclubs und spezielle Familienkabinen. Eine typische Route von Costa mit Rotterdam führt nach Hamburg, Stockholm und Helsinki bevor es wieder nach Rotterdam zurück geht.
Royal Caribbean International ist eine der größten und innovativsten Kreuzfahrtgesellschaften der Welt. Die Schiffe sind bekannt für ihre beeindruckende Größe und ihre fortschrittliche Technik. Ein besonderer Pluspunkt ist der „FlowRider“ Surf Simulator, der auf vielen Schiffen installiert ist, sowie das „North Star“ Observatorium, das Passagiere auf über 90 Meter Höhe bringt, um einen atemberaubenden Blick aufs Meer zu genießen.
Royal Caribbean bietet auch eine große Auswahl an Unterhaltungsprogrammen, von Broadway-Shows bis hin zu Live-Konzerten. Eine Route mit Royal Caribbean könnte Rotterdam mit weiteren Zielen wie Dublin, Reykjavik, Bergen und Edinburgh verbinden. Diese Reiserouten bieten eine einzigartige Mischung aus Kultur, Natur und Abenteuer.

Foto: Panorama von Chay Kelly

Foto: Centraal Station von Jurriaan

Foto: Erasmus Brücke von Julia Taubitz
Gab es Probleme an anderen Häfen?
Nicht nur Rotterdam ist häufiger von Problemen betroffen. Auch an anderen Häfen kommt es immer wieder zu Ausfällen und weiteren Mängeln.
Ihre Rechte im Reiserecht
Bei einer Kreuzfahrt bzw. einer Pauschalreise sind Sie als Reisende auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt.
Das Pauschalreiserecht in Deutschland hat insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes das Ziel, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern herzustellen. Fairness und Verbraucherschutz sind dabei die beiden wichtigen Gedanken für CruiseLaw.
Wenn Sie als Reisende Geld für eine Kreuzfahrt ausgeben, dann sollen Sie im Ergebnis auch das erhalten, was man Ihnen für Ihr Geld versprochen hat. Fehler können natürlich immer passieren und Probleme lassen sich auch nicht immer vermeiden.
Aber: Wenn Ihre Kreuzfahrt dadurch mangelhaft ist, dann ist es nur fair, wenn der Reiseveranstalter Sie für den Mangel entsprechend entschädigt. Das sieht auch der Gesetzgeber in Deutschland in so, denn das wirtschaftliche Risiko soll nicht auf Ihren Schultern als Verbraucher lasten.
Reiseveranstalter und Reedereien versuchen leider häufig, die Verantwortung bei Mängeln von sich zu weisen und Sie als Reisende mit Aussagen wie „Die Sicherheit unserer Gäste steht an erster Stelle.“ oder „Das kann vorkommen…“ abzuspeisen – das ist jedoch kein korrekter Umgang.
CruiseLaw hilft Ihnen dabei, dieses Ungleichgewicht auszugleichen und die Fairness wiederherzustellen.
Ihre Rechte als Kreuzfahrtreisende ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 651 ff. BGB und setzen sich grundsätzlich aus vier verschiedenen Kategorien zusammen:
Eine Minderung ist vielfach die einfachste Form einer Entschädigung. Weicht die Durchführung einer Kreuzfahrt von der Buchung ab, kann der Reisepreis gemindert werden. Damit eine Minderung in Frage kommt, muss die Reise von der Vereinbarung abweichen oder anderweitig mit Mängeln behaftet und der Wert der Reise dadurch geschmälert sein. Die Minderung als solche beschreibt dabei die Herabsetzung des Reisepreises durch Sie als Reisenden.
Die Rechtsprechung ist dabei richtigerweise verbraucherfreundlich. Reisende haben vielfach selbst bei höherer Gewalt einen Anspruch auf Zahlung gegen ihre Reiseveranstalter, denn entscheidend ist nicht, ob höhere Gewalt vorliegt, sondern nur ob Abweichungen zwischen Buchung und Durchführung bestehen – auch wenn sich der Veranstalter in seinen AGB bspw. die Möglichkeit zur Routenänderung vorbehalten hat.
Eine Minderung ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter keinen angemessenen Ersatz geleistet hat. Gerade bei getauschten Häfen ist ein angemessener Ersatz jedoch quasi nicht möglich. Damit ist die Minderung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Passagierrechte, der es Ihnen ermöglicht, eine faire Behandlung zu erhalten, wenn die Reise nicht den vereinbarten Standards entspricht.
Die Erstattung Ihres bereits bezahlten Reisepreises umfasst Situationen in denen Ihr Reiseveranstalter entweder die Reise storniert oder die Reisemodalitäten umfassend ändert. Sollte bspw. die Route, Reisedauer oder der Reisezeitraum so verändert werden, dass Ihre Reise den ursprünglichen Charakter verliert, sind Sie vielfach nicht gezwungen, die Reise trotzdem durchzuführen.
Haben Sie daher keine Angst vor Stornierungsgebühren und prüfen Sie Ihren Fall kostenlos mit CruiseLaw.
Wenn die Reiseleistung hinsichtlich der Reise und sonstiger vertraglich vereinbarter Ausgestaltung so erheblich von der Planung abweicht, dass der Vertragszweck gar nicht mehr oder nur quantitativ/qualitativ erheblich beeinträchtigt erreicht werden kann, ist eine Entschädigung aufgrund nutzlos aufgewendeter (=verschwendeter) Urlaubszeit möglich.
Wie hoch ein Schadensersatz in einem jedem Fall sein kann, hängt von einigen Faktoren ab.
Zusätzlich können auch weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehraufwendungen (bspw. Ersatzreisen oder Ersatzkleidung) gegenüber Reiseveranstaltern und zusätzlich Ansprüche auf Zahlung gegenüber Reise- und Insolvenzversicherungen und Fluggesellschaften über CruiseLaw durchgesetzt werden.
Das Team von CruiseLaw meint:
Sobald Häfen ersatzlos gestrichen oder gegen andere Häfen getauscht werden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Vielleicht wurde Ihnen auch eine falsche Kabine zugeteilt, Ihr Gepäck verloren oder Ihre Reise komplett abgesagt? Sollten Sie bei Ihrer Kreuzfahrt auf Probleme gestoßen sein, zögern Sie nicht, Ihren Reiseveranstalter darauf hinzuweisen und eine Entschädigung zu fordern.
CruiseLaw hilft Ihnen bei all Ihren Kreuzfahrtproblemen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Alle wichtigen Fragen auf einen Blick
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und erfahren mehr über unser Angebot.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos und das bleibt auch so. So können Sie in Ruhe prüfen, wie Ihre Situation aussieht und dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. In den meisten Fällen zeigt Ihnen unser System schon vorab, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Wenn Sie uns dann beauftragen, gehen Sie kein Risiko ein: Wir bekommen unsere Provision nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren und eine Entschädigung durchgesetzt haben.
CruiseLaw übernimmt für Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Ihrem Reiseveranstalter und begleitet Sie dabei von Anfang bis Ende. Als Legal-Tech-Rechtsdienstleister sind wir auf Kreuzfahrten spezialisiert und setzen uns dafür ein, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erreichen.
Das bedeutet, dass Sie sich dafür nicht selbst um einen Anwalt kümmern, zu keinem Beratungsgespräch fahren und auch keine Erstberatungsgebühr bezahlen müssen. Und wann und wo Sie CruiseLaw nutzen, entscheiden Sie selbst: auf dem Sofa am Laptop oder Tablet, unterwegs mit dem Handy oder in der Mittagspause im Büro.
Die Nutzung von CruiseLaw ist kostenlos. Unsere Provision stellen wir Ihnen erst in Rechnung, wenn wir Ihre Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten haben. Wie lange und wie aufwendig Ihr Fall für uns ist, spielt dabei keine Rolle.
Sie beauftragen uns online über unser System. Das geht schnell und einfach und kostet Sie nichts.
Das System führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall. Je nachdem, was bei Ihrer Reise vorgefallen ist und wie ausführlich Sie CruiseLaw nutzen möchten, fragt es genau die Angaben ab, die wir für die Bearbeitung brauchen.
Wenn bei der Eingabe Ihrer Daten etwas nicht klappt, schreiben Sie uns an service@cruiselaw.de. Weitere Wege, uns zu erreichen, finden Sie im Impressum.
Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an service@cruiselaw.de schreiben.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an datenschutz@cruiselaw.de.
Unsere Postanschrift finden Sie im Impressum.
Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Das ist im Einzelfall aber nicht immer möglich.
Ja, in der Regel schon. Sie müssen den Mangel dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich vor Ort anzeigen. Der Veranstalter soll so die Chance bekommen, den Mangel zu beheben.
Häufig ist diese Meldung Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Entschädigung geltend machen können.
In manchen Fällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, nämlich wenn
- der Veranstalter den Mangel kannte oder ihn nur aus Fahrlässigkeit nicht kannte,
- der Veranstalter den Mangel selbst verursacht hat,
- die Reiseleitung nicht erreichbar war oder
- der Veranstalter den Mangel ohnehin nicht hätte beheben können.
Sagt der Veranstalter die Reise zum Beispiel zwei Monate vor Beginn ab, müssen Sie dazu nichts anzeigen.
Im Zweifel ist es am einfachsten, den Veranstalter immer zuerst zu informieren.
Die Mängelanzeige kann auch mündlich erfolgen. Wichtig ist aber, dass Sie alles dokumentieren: Bewahren Sie Fotos und Videos der Mängel sowie Quittungen auf und halten Sie Ihre Kommunikation mit dem Veranstalter fest, zum Beispiel in einem Mängelprotokoll, das die Reiseleitung unterschreibt. So lassen sich Ansprüche später schneller und ohne Gericht durchsetzen.
Sie haben ab dem Tag, an dem die Pauschalreise laut Vertrag enden sollte, zwei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Deshalb können wir uns auch um Kreuzfahrten kümmern, die schon etwas länger zurückliegen.
Bitte denken Sie aber daran: In vielen Fällen ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt haben.
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